Sonntag, 22. Oktober 2017

Die Gates-Stiftung baut Einfluss auf WHO immer weiter aus ... (inkl. Video)

Internationale Organisationen kritisieren -nicht ohne Grund- die Aufnahme in die Weltgesundheitsversammlung. Eines ist sicher, die Welt die wir einmal kannten ist im Wandel und wie es aussieht nicht unbedingt zum besseren. Mächtige Finanzorganisationen, vermeintlich gemeinnützige Stiftungen bestimmen über das Schicksal und die Gesundheit der Weltbevölkerung.


 Bill and Melinda Gates Foundation -
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ie frei ist die WHO heute wirklich?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen*. Daher sollte sie unabhängig von privaten Interessen, unabhängig von Interessen der Pharmakonzerne und privaten Stiftungen agieren. Doch die WHO ist seit längerer Zeit nicht mehr unabhängig! 

 Das Ansinnen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Bill and Melinda Gates Foundation in ihr Verwaltungsgremium aufzunehmen, stößt auf breite Kritik. Dreißig internationale Organisationen aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Verbraucherschutz und Menschenrechte, darunter die BUKO Pharma-Kampagne und die Menschenrechts-Organisation FIAN, äußern in einem offenen Brief erhebliche Bedenken. ...

Sonntag, 16. Juli 2017

Gegenüberstellung: Glaube der alten Religionen - neue Spiritualität

Die Religion der Zukunft wird eine kosmische sein.
Sie sollte einen persönlichen Gott transzendieren und Dogmen und Theologie vermeiden.
Indem sie sowohl das Natürliche als auch das Spirituelle umfasst,
sollte sie auf einem religiösen Sinn beruhen, der aus der Erfahrung aller natürlichen 
und spirituellen Dingen aus tiefer Einheit erwächst.
Zitat: Albert Einstein

Die alten Religionen:
  • Beziehen sich zumeist auf einen Gründer.
  • Haben meistens etwas mit dem Glauben an einen persönlichen Gott zu tun.
  • Sind in sich geschlossene Gemeinschaften (Christen – Buddhisten – Muslime – Hindus etc.) mit Tradition und starker Identifikation, was wiederum auch Abgrenzung von anderen bedeutet (das nicht selten in Problemen und Religionskriegen endet).
  • Haben vorgegebene Glaubenssätze, Gebote und Verbote.
  • Glauben an etwas, was nach dem Tod geschieht, Himmel/Hölle –Wiedergeburt. Erwartung einer Belohnung oder Bestrafung nach dem irdischen Leben (jüngstes Gericht).
  • Haben autoritäre Führer (Papst, Bischöfe, Lamas, Patriarchen u.a.) sowie Priester, Mönche, Nonnen. Häufig sind damit Weihen und/oder Gelübde verbunden.
  • Haben (heilige) Schriften als Grundlagen: Bibel, Koran, Upanischaden, Sutren u.a.
  • Haben überwiegend eine autoritäre Hierarchie und wenig demokratisch. ...
Nachteile der alten Religionen:
  • Erwachsene werden häufig wie unmündige Kinder behandelt. 
  • Keine wirkliche Gewissensfreiheit.
  • Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen wird nicht unterstützt.
  • Missbrauch von Macht durch Schaffen von Ängsten, Zwänge und Schuldgefühlen.
  • Negative Beeinflussung des Selbstwertgefühls. Der Mensch ist grundsätzlich Sünder und lädt Schuld auf sich. ("Herr ich bin nicht würdig", Bekenntnisse "durch meine Schuld.....").
  • Religionen grenzen ab: 'Ich bin dies und du bist das.'
  • Häufige Folge: Fundamentalismus, Fanatismus, Religionskriege "heilige Kriege". - Wir haben die Wahrheit - Unterscheidung zwischen Gläubigen und Ungläubigen, Christen und Heiden - Ziehen von Grenzen: 'Ich gehöre dazu, du nicht.'
  • Häufiges Handeln im Widerspruch zu dem, was sie fordern (predigen Liebe und handeln häufig lieblos)
  • Was nahezu alle gemeinsam haben: Frauen sind minderwertiger als Männer und werden nicht zu hohen Ämtern zugelassen.
  • Diese Charakteristiken treffen überwiegend auf die westlichen Weltreligionen zu.


Neue Spiritualität, neuer Glaube:
  • Basiert auf einem Urtrieb im Menschen nach Einheit, Verbundenheit, Ganzheit, Geborgenheit, Liebe.
  • Verlangt dadurch im Kern nach Überschreitung eines sich abgrenzenden und abgespaltenen "Egos".
  • Will statt an etwas glauben (zu müssen) durch eigene Erfahrungen ein "inneres Wissen" erlangen, das zu mehr Vertrauen, zu mehr Klarheit und zu einer engen Verbundenheit mit der Natur und allen Lebewesen führt.
  • Entwickelt Vertrauen zu seinem SELBST, das tief im Menschen als "innere Stimme" und als eine "innere Führung" wirkt.
  • Überschreitet den personalen/rationalen Bewusstseinsraum (Verstand u. Denken) durch Einbeziehung eines transpersonalen / transrationalen Bewusstseinsraum, aus dem Intuition, Inspiration und Kreativität erfahren wird und führt daher den Menschen zu einer ganzheitlichen Lebensweise.
  • Man handelt aus eigener Verantwortung und Gewissensfreiheit.
  • Persönliche transpersonale Erfahrungen führen zu einem "inneren Wissen" (nicht einfach nur glauben sondern wissen, Selbsterfahrungen).
  • Durch erfahrene Spiritualität entsteht mehr SELBST-Vertrauen weniger Ängste vor der Zukunft, dem Tod dem Sterben und dem, was danach kommen könnte.
Nachteile der neuen Spiritualität, neuer Glaube
  • Verantwortung übernehmen müssen - kann mich nicht mehr auf andere berufen.
  • Mit sich selbst, seinem SELBST, in Kontakt sein zu müssen, was bedeutet, sich Zeiten von Ruhe und Stille im meist hektischen Alltag einzurichten, zum Beispiel durch regelmäßige Meditation.
  • Sich mit Fragen auseinandersetzen zu müssen, wie "Wer bin ich", "Wozu bin ich hier?"
Spiritualität zu leben setzt also einen mehr oder minder reifen erwachsenen Menschen voraus!
Der Wandel von der alten Religiosität des einfachen Glaubens zu einer neu gelebten Spiritualität bedeutet einen Paradigmenwechsels im Bewusstsein der Menschen.



 Das alte Paradigma sagt: "Ich bin ein Mensch, der eine spirituelle Erfahrung macht."
 Das neue Paradigma sagt: "Ich bin ein spirituelles Wesen, das eine menschliche Erfahrung macht."


Quelle: UNIQ-Aeternus Team
Bildquelle: UNIQ-Aeternus/pixabay
LINK: UNIQ-Aeternus (http://bmun-gv-at.eu/)

Dienstag, 20. Juni 2017

Mit RFID-Chip-Implantate bezahlen - die Bargeldabschaffung rückt näher

Schweden: In diesem Land könnt Ihr euch die Bahn-Monatskarte als RFID-Chip einpflanzen lassen. Und so bargeldlos und ohne Karte/Ausweis reisen! Auch beim Abschaffen des Bargelds war Schweden Test- und Vorreiter-Nation. Heute 2017 gibt es in Schweden kaum noch Bargeld. Nun kommt nach und nach das umstellen auf RFID-Implantate. Die Bahn macht den Anfang (siehe Video)!
Info-Video Dauer 54 Sekunden
Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=FwCcc3vFZqA
Video 
©: Welt

UNIQisten sind gegen RFID-Chip-Implantate auch gegen einen Chip-Zwang siehe Link


Freitag, 7. April 2017

Christentum - Islam

Gedanken zum Christentum
Das Christentum unterscheidet sich fundamental vom Islam u.a. dadurch, dass gilt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“. Durch das neue Testament wurde das Christentum zu einen neuen und besseren Religion. Leider wurden lange Zeiten hindurch die Weisheiten des neuen Testament nicht wirklich befolgt. Das alte Testament mit Aug um Auge ... und die saloppe Auslegung des neuen Testament haben viel Leid und Ungerechtigkeit über die Menschen gebracht. Man kann nur hoffen das die Gedanken des neuen Testaments nun in Zukunft mehr Gewicht bekommen. 

Judentum - heutige Probleme: Transplantation und Autopsie (2)

Zu aktuellen Problemen des medizinischen Fortschritts wird heute in Form der Responsenliteratur auf dem Hintergrund des jüdischen Rechts versucht, einen tragbaren Standpunkt zu beziehen. Dabei geschieht es nicht selten, dass die Meinungen unterschiedlich ausfallen. Das liegt zum einen an der religiösen Position (orthodox bis progressiv) zum anderen tragen zur Entscheidungsfindung auch das eigene Gewissen und das Wohl des Betroffenen bei.
Transplantation
Hier gilt es, drei Grundsätze zu beachten:
1. Alle Verbote der Thora werden bei Lebensgefahr außer Kraft gesetzt (s. o.).
2. Aus dem Leichnam darf kein „Nutzen“ gezogen werden.
3. Der „Tote“ darf nicht entstellt werden.
Die Transplantation zur Rettung eines gefährdeten Lebens stellt an sich kein wesentliches Problem dar, weil Grundsatz 1 gilt. Für die Orthodoxie ist dabei entscheidend, dass es bereits einen konkreten Empfänger gibt. Die Möglichkeit der Organkonservierung und die heutige weltweite Vernetzung erweitern den „Spielraum“, d. h. der Empfänger steht noch nicht konkret fest, son-dern wird aufgrund der Datenübermittlung gefunden werden. Diesem Verfahren stimmt die progressive Richtung zu.
Wie man durchaus zu einem Standpunkt pro Transplantation in „schwierigen“ Fällen gelangen kann (hier handelt es sich um die Hornhauttransplantation), zeigt die Argumentationsweise des ehemaligen aschkenasischen Oberrabiners von Israel, Rabbi Unterman:
(1886 – 1976):
ad 1: Das Leben eines Blinden wegen einer defekten Hornhaut ist nicht unmittelbar gefährdet; er begibt sich aber in Lebensgefahr, sobald er anfängt zu gehen, beispielsweise Treppensteigen, Straße überqueren etc.. Auch für Blindsein auf „nur“ einem Auge gibt es keine widersprechende Entscheidung im Talmud oder der rabbinischen Literatur. Außerdem können rabbinische Quellen nicht zu Rate gezogen werden, da man früher im Altertum diese Operationen nicht kannte.
ad 2: Grundsatz 2 gilt nur, wenn das herausoperierte Organ bzw. Teil weiterhin tot bleibt. In diesem Fall wird die Hornhaut durch Transplantation weiterleben.
ad 3: Dies Verbot ist zwar problematisch, wird aber entkräftet durch die Tatsache, dass das entnommene Teil Heilzwecken dient. Zudem sind die Augen eines Toten geschlossen, so dass man eigentlich von Entstellung nicht sprechen kann.
Abschließend merkt Rabbiner Unterman an: selbst, wenn die Toten von der Erfüllung aller Mizwot befreit sind, so erlangen doch ihre Seelen auf diese Weise großes Verdienst.
Im progressiven Judentum reicht allein das Argument von der „besseren Lebensqualität“ aus.
Handelt es sich um Organe, die von einem lebenden Spender stammen (Niere, Knochenmark), muss sichergestellt sein, dass der Spender nicht sein eigenes Leben gefährdet. Ansonsten ist die Operation nicht nur ihm, sondern auch den Ärzten untersagt.
Transplantation von Tierorganen ist deshalb gestattet, weil es sich hier wieder um das Motiv der „Lebensrettung“ handelt, (z. B. die Herzklappe eines Schweins, also auch Organe von nicht-koscheren Tieren).

Autopsie

Hinsichtlich der Autopsie werden im Judentum verschiedene Positionen bezogen:
1. Der Autopsie steht man nicht bejahend gegenüber aus folgenden Gründen:
Die Ehre des Toten muss gewahrt bleiben. Bei einer Autopsie jedoch würde der Körper entstellt werden. 
  • Autopsie bedeutet Verstoß gegen das Gesetz, man dürfe aus einem Toten keinen Nutzen ziehen.
  • Die Beerdigung wird hinausgezögert.
  • Es könnte Schaden entstehen in Bezug auf die Auferstehung der Toten.

2. Die Autopsie ist erlaubt unter bestimmten Bedingungen:
Die gewonnenen Erkenntnisse heilen/retten einen Kranken unmittelbar (z.B. erbliche Krankheiten, Aufklärung von Verbrechen).
Es wird so wenig Gewebe wie möglich zur Untersuchung verwendet.
„Rückgabe“ und damit auch „Mit-Beerdigung“ herausgenommener Körperteile.
Es muss eine Einwilligung der Familie vorliegen oder die Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten.
3. Die Autopsie ist erlaubt, denn keine Autopsie bedeutet verlorenes Wissen
und dieses bedeutet für die Zukunft mehr Todesfälle als „nötig“. Die gewonnenen medizinischen Erkenntnisse retten also nicht unmittelbar, wohl aber in Zukunft Leben (hier wieder: vorrangig ist der Grundsatz der Lebensrettung). Dies kann Untersuchungen wegen eventueller Fehldiagnosen und Tests mit Arzneimitteln einschließen.
Ansonsten ist dem Grundsatz zu folgen: „Das Recht des Landes ist das gültige Recht (Ned 28a)“.
Menschen, die zu Lebzeiten ihren Körper nach dem Tod der Forschung vermachen, handeln eigentlich gegen die Tradition und sie berauben vorsätzlich die Angehörigen, Freunde und Bekannten der Möglichkeit, Abschied nehmen zu können durch den Akt der Beerdigung. Allerdings muss in Rechnung gestellt werden, dass solche Menschen vielleicht helfen, den medizinischen Erkenntnisstand zum Nutzen anderer zu erweitern.


Donnerstag, 6. April 2017

Autopsie, Transplantation und jüdischer Glaube (1)

In Israel haben Ultraorthodoxe mit Gewalt gegen die Autopsie eines Mordopfers protestiert – ist die Leichenöffnung nach jüdischem Gesetz wirklich verboten?

Hunderte Haredim randalierten Anfang dieser Woche im Jerusalemer Stadtviertel Mea Schearim, in Kiryat Ata bei Haifa und im Süden von Tel Aviv. Sie blockierten Straßenkreuzungen, entzündeten Müllcontainer und Autoreifen, warfen Steine auf vorbeifahrende Autos und griffen Polizisten an.
Anlass der Ausschreitungen war der Streit um die Autopsie einer Frau, die der ultraorthodoxen Gemeinschaft angehörte. Die 89jährige Frida Wiesel war in ihrer Wohnung in Kirya Ata am Montagabend tot aufgefunden worden. Ein Gericht hatte die kriminalmedizinische Untersuchung der Leiche angeordnet, sie wurde im Institut für Gerichtsmedizin Abu Kabir durchgeführt. Die Mediziner stellten zweifelsfrei fest, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.


Die Autopsie war gegen den Willen ihrer Familie und gegen die religiösen Überzeugungen der ultraorthodoxen Gemeinschaft veranlasst worden. Grund für einige Haredim, auch in den Räumen des Instituts zu randalieren. Sie richteten erheblichen Schaden an, zerstörten Mikroskope und andere Einrichtungsgegenstände. Zudem verwüsteten sie auch das Büro des Institutsleiters und Chef‐Pathologen Yehuda Hiss.

Die israelische Öffentlichkeit verurteilte die gewalttätigen Ausschreitungen. Gleichzeitig rückte wieder einmal eine brisante Frage in den Mittelpunkt des Interesses: Darf nach jüdischem Gesetz eine Autopsie zugelassen werden?

Die jüdische Rechtsprechung ist in dieser Frage nicht eindeutig. Strenggläubige lehnen diese letzte medizinische Untersuchung eines menschlichen Körpers strikt ab, weil die Ehre eines Toten zu wahren ist und der Körper durch die Obduktion entstellt werden könnte. Zudem könnte durch die Untersuchung die Beerdigung hinausgezögert werden.

Der jüdischen Tradition zufolge muss der Körper eines verstorbenen Menschen unverzüglich beigesetzt werden. Im 5. Buch Moses 21,23 heißt es: „Am selben Tage noch sollst du ihn begraben.“ Aber diese Regel hat Ausnahmen. Zum Beispiel verweist der Talmud (Sanhedrin 46 b) darauf, dass es erlaubt ist, eine Beisetzung auf den nächsten Tag zu verschieben, wenn man Trauernde aus anderen Städten versammelt, Klagefrauen herbeiholen oder noch für „Sarg und Totenhemd“ sorgen will.

An anderer Stelle (Baba Batra 155a) geht es im Talmud direkt um die Frage der Untersuchung eines Leichnams. In dieser Geschichte wird jemand erwähnt, der in Bnei Brak das Vermögen seines Vaters verkaufte und daraufhin starb. Familienangehörige erhoben Einspruch gegen das Geschäft, da der Verkäufer bei seinem Tod noch minderjährig gewesen sei. „Da kamen sie zu Rabbi Akiba und fragten ihn, ob man ihn untersuchen dürfe, und er erwiderte ihnen: Ihr dürft ihn nicht schänden.“

➽ Die Vorschriften für den Umgang mit dem Toten basieren auf dem Prinzip des Kibbud HaMet, der Ehre und dem Respekt, die auch einem leblosen Menschen gebühren. Rabbiner Chajim Halevy Donin schreibt in seinem Buch Jüdisches Leben, dass es zum Beispiel verboten ist, Tote im offenen Sarg zur Schau zu stellen, sie einzubalsamieren oder zu verbrennen. Autopsien wurden in den vergangenen Jahrhunderten mit rabbinischen Entscheidungen durchweg untersagt, wegen der Entweihung der Verstorbenen, so Rabbiner Donin. „Es wurden jedoch Ausnahmen gestattet, wenn Aussicht bestand, durch die Autopsie konkret das Leben eines Kranken zu retten.“ (Anm.: Ob solche Ausnahmen nach jüdischen Recht korrekt wahren, ist sehr anzuzweifeln!) 

Rabbiner Yaacow Ruja hat täglich mit solchen Ausnahmen zu tun. Er ist der Vertreter des Oberrabbinats beim Israelischen Institut für forensische Medizin, in dem derzeit etwa 2.500 Menschen jährlich obduziert werden. Zudem ist er auch Vorsitzender des Rabbinerrates von ZAKA, der israelischen Freiwilligenorganisation, die sich der Bergung und Identifizierung von Terror‐ und Unfallopfern widmet. Rabbiner Ruja sagte der Jüdischen Allgemeinen: „Routinemäßige Autopsien lehnt das Judentum ab. Aber es gibt Ausnahmen, die Untersuchungen von Toten erlauben. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen ganz genau zu beachten.“ Zum Beispiel ist in Fällen erblicher Krankheiten eine Leichenöffnung erlaubt, wenn es gilt, überlebende Verwandte zu retten. Auch wenn Frauen zum wiederholten Mal ihr Kind verloren haben, kann ein Fötus zur Ermittlung der Ursache untersucht werden. „Bei jeder Autopsie ist jedoch zu beachten“, so Rabbiner Ruja, „dass die Eingriffe so gering wie möglich sein sollten. Es sollten möglichst nur kleine Proben für die pathologische Untersuchung entnommen werden. Und alle aus dem Körper entfernten Organe und Gewebe sind dem Leichnam zurückzuzugeben, um sie beerdigen zu können.“

Das griechische Wort Autopsie bedeutet sinngemäß „etwas mit eigenen Augen sehen“. Es geht dabei um eine innere Leichenschau, zur Feststellung der Todesursache und des Sterbevorgangs.
In der Bundesrepublik Deutschland werden etwa fünf Prozent aller Toten obduziert. Neben medizinischen Gründen gibt es rechtliche Gründe für eine Leichenöffnung. Wenn der Verdacht eines unnatürlichen Todes vorliegt, kann ein Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen. Dies wird auch gegen jüdisches Recht durchgesetzt. „Ich habe bereits mehrfach versucht, in Einzelfällen Einspruch dagegen einzulegen, aber ohne Erfolg“, berichtet Berlins orthodoxer Gemeinderabbiner Yitshak Ehrenberg. Auch auf den halachischen Grundsatz, dass die Zustimmung von Familienmitgliedern des Toten zur Obduktion vorliegen muss, kann keine Rücksicht genommen werden. „Ein großer Teil der Tötungsdelikte geschieht im Freundes‐ oder Familienkreis. Da wäre es problematisch, wenn dem Einspruch potentieller Täter gefolgt werden würde“, erläutert Stefan Pollack von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.

So müssen sich Rabbiner dem talmudischen Grundsatz (Nedarim 28a) beugen: „Das Recht des Landes ist das gültige Recht.“ Diese Regel gilt auch in Israel. „Eine gerichtlich angeordnete Obduktion muss durchgeführt werden“, bestätigt Yaacow Ruja. Es entspreche auch der Halacha, wenn zum Beispiel das Ergebnis der Obduktion dazu beiträgt, einem Mörder seine Tat nachzuweisen und ihm so seiner Strafe zuzuführen.

Im Fall des Mordes an der 89jährigen Frau aus Kirya Ata war die Autopsie von einem israelischen Gericht angeordnet worden. „Insofern handelt es sich nicht um eine fehlerhafte Handlung der Pathologen“, betont Rabbiner Ruja. Die Proteste will er nicht kommentieren. Auch das Israelische Institut für Forensische Medizin will keine offizielle Stellungnahme dazu abgeben. Gleichwohl war dort zu erfahren, dass es als Reaktion auf die Ereignisse ein Treffen von Rabbinern mit Vertretern von ZAKA und der Institutsleitung gab. Man sei übereingekommen, zukünftig noch sensibler mit der Frage umzugehen, wenn Menschen aus dem strenggläubigen Umfeld betroffen sind. In jedem Fall soll nun vor einer Obduktion mit den Angehörigen und den Rabbinern ein Gespräch stattfinden.
Quelle ©: Jüdischen Allgemeinen, Detlef David Kauschke