Donnerstag, 22. August 2019

MMR - Nicht immer ohne Nebenwirkungen!

Nicht impfen bei!
Nicht geimpft werden dürfen schwangere Frauen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Personen mit Fieber über 38 Grad. Personen, bei denen allergische Reaktionen bekannt sind, sollten sich vor einer geplanten Impfung von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt beraten lassen.

Wie auch nach jeder anderen Impfung, können nach der Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln in den Tagen nach der Impfung Nebenwirkungen auftreten, wobei die Impfung in der Regel gut verträglich ist.


Lokalreaktionen, wie Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, kommen relativ häufig vor und treten bereits kurze Zeit nach der Impfung auf.



In etwa 15% der Fälle kann Fieber und in 5% der Geimpften ein leichter Ausschlag auftreten. Diese Nebenwirkungen treten typischerweise erst zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung auf. Falls das Fieber 38.5° C übersteigt, sollte ein fiebersenkendes Medikament gegeben werden, um Fieberkrämpfen vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt aufgesucht werden.



Seltene Nebenwirkungen sind zum Beispiel Thrombozytopenie und Gelenksschmerzen (vorwiegend bei erwachsenen Frauen).

Auch in Österreich wird nun versucht (wie in Deutschland) eine Zwangsimpfung von Babys und Kindern einzuführen. Die Pharmaindustrie (Impfindustrie) bedrängt die Politiker in der EU.
Man wird sehen wie das weiter geht!

Bildquelle ©: ORF/ZIB
Textquellen ©: ORF und keinemasern-at

Sonntag, 18. August 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

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Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?

Montag, 12. August 2019

UNIQ-Net hat eine eigene Community, UNIQ-Social

In Zeiten von Überwachung und Zensur bei Facebook & Co. war uns dieser Schritt ganz besonders wichtig. Wir wollten ein eigenes freies, soziales Netzwerk ohne Werbung, Überwachung, Uploadfilter und Zensur aufbauen. Dies sollte eine geschlossene Community nur für unsere Mitglieder sein.
Ein eigenes UNIQ Social-Netzwerk hat den Vorteil, dass man sich nicht abhängig macht von Facebook, dessen nicht ganz durchschaubaren Praktiken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datenverwertung, Überwachung und Zensur, sowie den immer wieder aufkommenden Neuerungen und Änderungen der AGB und Richtlinien, denen man als Facebook-Nutzer ja nicht ausweichen kann. Außerdem kann schon mal das Profil auf Facebook gesperrt oder sogar gelöscht werden, wenn die Aussagen der Texte oder Bilder nicht mit den Richtlinien konform sind (z.B. Impfkritische Beiträge, Beiträge über Naturheilmittel o.ä.). Das gleiche gilt natürlich ebenfalls für die meisten anderen großen Netzwerke.
Bei Facebook besteht die Gefahr, dass Ihr Profil oder auch Ihre Facebook-Gruppe gesperrt werden, bei unserer eigenen Community kann Ihnen dies nicht geschehen.
UNIQ-Social könnte am als “soziales Netzwerk in einer Box” bezeichnen.
UNIQ-Social hilft Ihnen dabei, mit anderen Community-Mitgliedern in Verbindung zu treten, ein Mitgliederprofil zu erstellen, Aktivitätsströme (UNIQ-Social/Timeline) zu besuchen und in verschiedenen Benutzergruppen Mitglied zu werden, .
Weitere Möglichkeiten bei UNIQ-Social
  • Erweiterte Profile: Benutzer können ihre Profile anpassen und erweitern.
  • Kontoeinstellungen: Benutzern können ihrer Kontoeinstellungen und Benachrichtigungen bearbeiten.
  • Freund-Verbindungen: Benutzer können Verbindungen herstellen.Natürlich, können Sie auch Freundschaften beenden, einfach auf die Person klicken deren Freundschaft Sie beenden wollen, oben links, neben Bild des Mitglieds steht “Freundschaft beenden”, klicken fertig. Hier haben Sie auch die Möglichkeit eine “Öffentliche Nachricht oder eine “Private Nachricht” zu senden.
  • Private Nachrichtenübermittlung: Das ermöglicht private Nachrichten zwischen einzelnen Benutzern.
  • Aktivitätsströme: Es besteht die Möglichkeit, globale-, persönliche- und Gruppenaktivitätsströme zu kommentieren, direkte Postings zu erstellen, Antworten zu geben, mitdiskutieren (geben Sie ein @ bei Ihrer Antwort ein und sie bekommen entsprechende Vorschläge, sie können aber auch den „Namen“ selbst einfügen z.B.:  @kontakt1  das sind wir.)
  • Das UNIQ-Net Team kann den Mitgliedern über relevante Aktivitäten mit einer Symbolleistenblase und / oder per E-Mail Informationen zukommen lassen.
  • Benutzergruppen: Benutzer haben die Möglichkeit, sich in bestimmten öffentlichen, privaten oder auch verborgenen Abschnitten mit separaten Aktivitätsströmen und Mitgliederlisten zu organisieren.

VERSUCHEN SIE ES EINFACH: ZUM UNIQ-Social/Timeline

Und vieles mehr… Bei Fragen wenden Sie sich an uns: Kontakt

Samstag, 10. August 2019

Gewusst?

Gut zu wissen!

Edward Snowden zu Facebook und Co.


Edward Snowden
In einer Live-Videokonferenz warnte er wieder vor der Nutzung nicht-abhörsicherer Programme wie auch vor Facebook.

In einem Tweet bezeichnet Snowden Firmen wie Facebook als „surveillance companies“, Überwachungsunternehmen.

Sie würden ihr Geld damit verdienen, die Daten ihrer Nutzer*innen zu sammeln, zu speichern und weiterzuverkaufen. Dass sich Facebook stattdessen als soziales Netzwerk bezeichnet, bewertet Snowden als die erfolgreichste Markenstrategie, seitdem sich das Kriegs- in Verteidigungsministerium umbenannt habe.







Freitag, 9. August 2019

Anonymisierte Daten lassen sich schnell einer bestimmten Person zuordnen

Datenschutz? Leider NEIN!
So schnell lassen sich anonymisierte Daten zuordnen. Anonymisierte Daten lassen sich schneller bestimmten Personen zuordnen als bisher gedacht. Das kann durchaus reale Konsequenzen haben.
Bericht für Mitglieder unter: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/beitraege/topic/anonymisierte-daten-lassen-sich-schnell-einer-bestimmten-person-zuordnen/#postid-1099