Impfgegner erhalten damit ein Vetorecht. Auf Internetseiten von Impfkritikern wird das Urteil als Erfolg gefeiert. Wenn ein Elternteil seine Einwilligung verweigert, müssen die Kinder nicht die üblichen Schutzimpfungen machen. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West gab den Impfgegnern recht! Eine Nicht-Impfung gefährde deshalb das Kindswohl nicht, argumentierte der zuständige Einzelrichter in seinem Entscheid.
Impfbefürworter kritisieren -wie erwartet-das Urteil
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