Die deutsche Verbraucherzentrale veröffentlicht eine praktische Checkliste mit Hinweisen zur Haltbarkeit von Lebensmittel. Auch für Menschen/Familien die zur Vorsorge Lebensmittel (Notrationen) für den Krisenfall einlagern ist diese Liste eine wertvolle Hilfe.
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Die Verbraucherschützer führen in ihrer Checkliste rund 30 Lebensmittel von A bis Z auf und sagen, bei welchen ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum nicht automatisch zur Entsorgung führen muss. Sie erläutern, welche Anzeichen die verschiedenen Lebensmittel zeigen, wenn sie nicht mehr verzehrt werden sollten und was das konkret für den eigenen Haushalt bedeutet. Was macht man zum Beispiel bei einzelnen Schimmelstellen auf Käse, bei weißem Belag auf Schokolade oder mit Eiern, die erst ein paar Tage das Datum überschritten haben? „Hat sich das Lebensmittel verfärbt, schimmelt es, riecht es komisch, hat eine Gasbildung stattgefunden? Wer seinen eigenen Sinnen vertraut, ist meistens gut beraten und muss keine Angst vor einer Lebensmittelinfektion haben“, so Schwartau. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum sei nicht gleichzusetzen mit schlecht oder gesundheitsschädlich. „Vorsicht ist eher beim sogenannten Verbrauchsdatum, etwa auf frischem Hackfleisch, geboten. Das muss eingehalten werden“, so die Verbraucherschützerin.
Quelle ©: deutsche Verbraucherzentrale/Hamburg
PDF-Direktlink: http://www.bmun-gv-at.eu/pdf2/Checkliste_So-erkennen-Sie-ob-Lebensmittel-noch-gut-sind_3_Auflage_Web.pdf