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Sonntag, 15. Dezember 2019

Urteil: Als Kleinkind getaufte Erwachsene sind zur Kirchensteuer verpflichtet!

Deutschland - Recht: Eine Frau, die im Jahr 1953 getauft worden war, zog wegen berechneter Kirchensteuer vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Ja es gibt Glaubensgemeinschaften/Kirchen die kennen kein Pardon wenn es um Geld geht!Ein als Kleinkind getaufter Erwachsener, der nicht aus der Kirche austritt, muss auch Kirchensteuer zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstagabend (12.12.2019) veröffentlichten Urteil zur Klage einer Frau, der trotz ihrer Taufe im Jahr 1953 ihre Kirchenmitgliedschaft nach eigenen Angaben nicht bewusst war. Ihre Eltern traten zwar 1956 und 1958 aus der Kirche aus, doch die Klägerin wurde wegen ihrer Taufe zur Kirchensteuer herangezogen. (Az. VG 27 K 292.15)
Die Frau gab laut Gericht im Jahr 2011 in einem Fragebogen der Kirchensteuerstelle an, nicht getauft zu sein. Als die Verwaltungsstelle aber auf Anfrage bei der Kirchengemeinde von der Taufe erfuhr, sollte sie für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer zahlen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.Sie machte geltend, ihre Eltern hätten in der 50er Jahren ihren Kirchenaustritt miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Zudem sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und an die Säuglingstaufe verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Es lasse sich nicht feststellen, dass sie vor dem Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten sei, erklärte das Gericht. Ihr Kirchenaustritt ergebe sich auch nicht aus den Austritten ihrer Eltern. Die Klägerin hätte vielmehr mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen. Sie hätte austreten können, habe dies aber nicht getan, zeigten sich die Richter überzeugt.
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben. Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet (das stört dann weder Kirche noch Politik).
(Anm.: Dass ein Säugling der getauft wird, in einer Glaubensgemeinschaft/Kirche zahlendes Dauermitglied wird, ist schon eine -mindestens unzeitgemäße- Methode Zahlende Mitglieder zu gewinnen. Dass Eltern mit der Taufe des Kindes, diese zum Zahlen verurteilen, ist auch nicht zeitgemäß. Mindestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit, müsste der Getaufte persönlich gefragt werden, ob er ein Kirchensteuer zahlendes Mitglied sein möchte. Das ist ja auch eine Mitgliedschaft die einiges Kosten kann. Eine Firma die so etwas machen würde, käme sehr schnell vor Gericht!)
Quelle ©: ET/afp
Quelle Anm. ©: UNIQ-Net-Team
Bildquellen ©: pixabay, pixabay bearbeitet



Austritt aus den Kirchen - wie geht das?
Kirchenaustritt-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/kirchenaustritt.html
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Austritt aus dem Order of Owl/UNIQ-Aeternus: Einfach den nächsten Jahresbeitrag NICHT mehr bezahlen


Dienstag, 20. Juni 2017

Mit RFID-Chip-Implantate bezahlen - die Bargeldabschaffung rückt näher

Schweden: In diesem Land könnt Ihr euch die Bahn-Monatskarte als RFID-Chip einpflanzen lassen. Und so bargeldlos und ohne Karte/Ausweis reisen! Auch beim Abschaffen des Bargelds war Schweden Test- und Vorreiter-Nation. Heute 2017 gibt es in Schweden kaum noch Bargeld. Nun kommt nach und nach das umstellen auf RFID-Implantate. Die Bahn macht den Anfang (siehe Video)!
Info-Video Dauer 54 Sekunden
Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=FwCcc3vFZqA
Video 
©: Welt

UNIQisten sind gegen RFID-Chip-Implantate auch gegen einen Chip-Zwang siehe Link