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Dienstag, 2. April 2024

EU-Pfizer-Deal: Ermittlungen gegen von der Leyen!

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat laut einem Medienbericht Ermittlungen zum Impfstoffdeal zwischen der EU-Kommission und dem Hersteller Pfizer Übernommen. 

Das meldete das Nachrichtenportal Politico am Montag mit Verweis auf einen Sprecher der belgischen Staatsanwaltschaft in Lüttich, die die Untersuchung bis vor kurzem geführt habe. Es geht um die umstrittene Bestellung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs gegen Covid-19. ...

Quelle/Link: 
https://www.oe24.at/welt/eu-pfizer-deal-ermittlungen-gegen-von-der-leyen/590610373 


Mittwoch, 27. März 2024

RKI-Protokolle ein Ausschnitt ...

 ... am 30.12.2020 - es war wohl bekannt, dass die "Spikung" nicht vor Übertragung des Erregers schützt!


Immer mehr wird nun öffentlich obwohl vieles
(noch) geschwärzt ist!

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Frage:
Warum wurden weite Teile der #RKIFiles geschwärzt?

Antwort:
Um die Verantwortlichen weiter zu schützen und um einiges weiter geheim zu halten!
(Sonst hätte man ja nicht ganze -wichtige- Passagen geschwärzt, sondern NUR die Namen!)

Wir berichten natürlich weiter!

Dienstag, 26. März 2024

ZDF bearbeitet kritischen Beitrag über RKI-Files nachträglich ohne Erklärung!

So will man die Manipulation der Massen verschleiern...
Nachdem die RKI-Files, interne Dokumente über die Arbeit des Corona-Krisenstabs, in der vergangenen Woche veröffentlicht wurden...



Die jüngste Veröffentlichung der RKI-Files hat bewiesen, dass die politische Gefahreneinstufung von Covid-19 nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern politischen Entscheidungen aufbaute.   Nachdem das Online-Magazin Multipolar die brisanten Dokumente letzte Woche veröffentlicht hatte, berichteten sogar öffentlich-rechtliche Medien über deren Inhalt.
... Lesen Sie hier weiter:
https://apollo-news.net/zdf-bearbeitet-kritischen-beitrag-ueber-rki-files-nachtraeglich-ohne-erklaerung

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Anm.: Derzeit sorgen die Geheimprotokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Institutes (RKI) in Deutschland und auch in Österreich für gewaltigen Wirbel.
Die "RKI Files": Lockdowns, FFP2-Masken, mRNA-Impfungen & Co. wurden auf Betreiben Dritter, nicht aus medizinischer Notwendigkeit verhängt bzw. angeordnet. 

Bildquelle: © Apollo-News / ZDF
Text: © Apollo-News, u.a., Anm.: Order of Owl-Team
Link: Mulitipolar-Magazin

Oh ja - die nächsten Wochen werden wohl noch einiges ans Tageslicht bringen.

Interessant dabei: warum braucht es ein „kleines Alternativmedium“ um so etwas offenzulegen? Hätten die öffentlich Rechtlichen das nicht eigentlich tun sollen??

Wir halten euch hier am Laufenden zu diesem Thema.
Die Aufarbeitung geht voran - Stück für Stück. ...


Quelle: YouTube


Montag, 25. März 2024

Sonntag, 24. März 2024

Das sollen, dürfen wir niemals vergessen! Facebook-Zensur.



Für alle, die jetzt jubeln, weil das #ZDF immerhin die #RKIFiles erwähnt hat. Vor genau 4 Jahren löschte das Zweite Dr. Wolfgang @wodarg , um...ja genau...dem #RKI zu folgen. Selbst dem Investigativ-Magazin @ZDFfrontal war Gehorsam wichtiger als Recherche. Das war euer Sündenfall, @ZDF, euer #GroundZero des Journalismus. Mit dem Löschen von Wodarg habt ihr den Rubikon unwiderruflich überschritten...

Milena Preradovic (Twitter)
@punktpreradovic
(24.03.2024)

🦉 Anm.: Die politische Pandemie: Wer den Mund aufmachte, wurde wenn möglich vernichtet!

Mittwoch, 10. Juni 2020

📍 DEUTSCHLAND Laut § 20 Abs. 6 des IFSG besteht bereits eine Impfpflicht.

💉 DEUTSCHLAND!

Hier der entsprechende Auszug:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Quelle: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe




Quelle ©: Bundesministerium für Gesundheit/Gesetzestext
Bildquelle ©: Unbekannt