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Dienstag, 2. April 2024

Österreich: Kontrollen nach Cannabis-Legalisierung in Deutschland


🚬 Nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland mit Stichtag gestern startet die Polizei in den angrenzenden Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg Schwerpunktaktionen, wie das Innenministerium heute in einer Aussendung bekanntgab.

👮‍♂️  Die österreichische Polizei werde verstärkt Kontrollen – vor allem im grenznahen Bereich – durchführen, so die Ankündigung. Im Einsatz werden laut Ministerium Polizistinnen und Polizisten in Zivil sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Landesverkehrsabteilungen stehen. In den vergangenen Jahren seien bundesweit Hunderte solcher Spezialistinnen und Spezialisten ausgebildet worden, die Symptome von Suchtmittelbeeinträchtigung rasch erkennen könnten, betonte das Ministerium.

Quelle ©: red, ORF,at/Agenturen
Link: https://orf.at/#/stories/3353279 

Mittwoch, 27. März 2024

Die wahren Verschwörungstheoretiker ... jetzt wird es mehr als merkwürdig!!!

Das sind unsere politischen "Vertreter"! 
Ausländische Geheimdienste und Regierungen sollen RKI-Akten...ähm...was eigentlich?

Was sollen denn ausländische Geheimdienste und Regierungen mit den RKI-Akten am Hut haben?

Freigeklagt wurden sie auf den normalen juristischen Weg und inhaltlich sind es doch bloß harmlose Protokolle der RKI und der deutschen Regierung, oder doch nicht harmlos?

👉 Was könnte denn Mossad, CIA oder MI-6 denn überhaupt anrichten in dieser Causa? Wem interessiert das ausgenommen die RKI-("Experten"), WEF/Schwab, Bill Gates und Co. und die deutschen Politiker die das alles angerichtet haben. Also nur diejenigen interessieren die RKI-Protokolle, die auch etwas verlieren können.
Sind diese Argumente dumm oder will man uns für dumm verkaufen???

Siehe Bilddokumente (Screenshots)


➤➤➤ Janosch Dahmen = Bundestagsabgeordneter

--- und ---


➤➤➤ Lauterbach = Gesundheitsminister 


Dienstag, 26. März 2024

DA IST ER NUN DER ANGEKÜNDIGTE VIDEO-BEITRAG!

Die alternativen Fakten des RKI!
Ich (Dr. Stefan Homburg) habe dieses Video heute gedreht und konnte deshalb auch die Stellungnahmen von RKI und Lauterbach berücksichtigen(!).

Das RKI sah die Dinge intern ähnlich wie die Demonstranten.
➡️ Nach außen sprach es aber ganz anders.

YouTube-Link: https://youtu.be/8eISUt_n1Ow?si=aICZjsl2Xlk8MH9W
Telegram-Link: https://t.me/order_owl/537 (Ersatzlink!)


Die freigeklagte Geheimprotokolle belegen einen klaren Widerspruch zwischen dem, was das RKI intern dachte (wusste) und dem, was es der Bevölkerung sagte: Das Institut politischen Weisungen, statt unabhängig und wissenschaftlich zu urteilen.

Internetlinks zu dieser Sendung Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16.03.2020 https://www.bundesregierung.de/breg-d... 

RKI-Situationsbericht vom 16.03.2020, S. 4:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... 

RKI-Anwälte im Rechtsstreit um die Freigabe:

https://multipolar-magazin.de/artikel... 

Freigeklagte RKI-Protokolle:
https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.... 

RKI-Verteidigung vom 25.03.2024:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C... 

RKI-Tabelle mit Testzahlen, S. 14:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...

Lauterbachs Tweet vom 25.03.2024
X/Twitter-Beitrag:   / 1772305513524433240

(🦉Anm.: Trotz aller Fakten und der RKI-Protokolle dürfen Herr Lauterbach -und andere- immer noch behaupten, dass die Maßnahmen zigtausende Leben gerettet haben, ohne auch nur EINEN Beleg dafür zu erbringen!)

Quellen: © YouTube / Prof. Dr. Homburg u.a. siehe Links
Quelle 🦉 Anm.: Order of Owl Team
(26.03.2024)


ZDF bearbeitet kritischen Beitrag über RKI-Files nachträglich ohne Erklärung!

So will man die Manipulation der Massen verschleiern...
Nachdem die RKI-Files, interne Dokumente über die Arbeit des Corona-Krisenstabs, in der vergangenen Woche veröffentlicht wurden...



Die jüngste Veröffentlichung der RKI-Files hat bewiesen, dass die politische Gefahreneinstufung von Covid-19 nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern politischen Entscheidungen aufbaute.   Nachdem das Online-Magazin Multipolar die brisanten Dokumente letzte Woche veröffentlicht hatte, berichteten sogar öffentlich-rechtliche Medien über deren Inhalt.
... Lesen Sie hier weiter:
https://apollo-news.net/zdf-bearbeitet-kritischen-beitrag-ueber-rki-files-nachtraeglich-ohne-erklaerung

----
Anm.: Derzeit sorgen die Geheimprotokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Institutes (RKI) in Deutschland und auch in Österreich für gewaltigen Wirbel.
Die "RKI Files": Lockdowns, FFP2-Masken, mRNA-Impfungen & Co. wurden auf Betreiben Dritter, nicht aus medizinischer Notwendigkeit verhängt bzw. angeordnet. 

Bildquelle: © Apollo-News / ZDF
Text: © Apollo-News, u.a., Anm.: Order of Owl-Team
Link: Mulitipolar-Magazin

Dienstag, 17. September 2019

Warum jeder Mensch in Zukunft ein RFID-Chip-Implantat unter der Haut braucht

Die Patientenakte der Zukunft soll direkt unter unsere Haut kommen!


Vor nicht allzu langer Zeit galt das noch als Verschwörungstheorie, als wir vor einigen Jahren über die RFID-Chip-Implantate berichteten, wurde uns von vielen Seiten vorgeworfen dass wir ein Szenario beschreiben das niemals Wirklichkeit werden kann. Das gleiche galt auch für Themen wie Impfpflicht/Impfzwang, Bargeldabschaffung, Totale Überwachung.

Was nach Science-Fiction (oder nach Verschwörungstheorie) klingt, könnte bald Realität werden:
 Auf einem RFID-Chip-Implantat, das unter die Haut verpflanzt wird, sollen wichtige Informationen über unsere Gesundheit etc. gespeichert werden. Der Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Dominik Pförringer erklärt, warum das die Patientenakte der Zukunft sein wird. (Manche fragen sich schon: Kommt nach der Impfpflicht die RFID-Chip-Implantat Pflicht für alle?)


Der Mediziner: "Heutzutage ist in den meisten Krankenhäusern in Deutschland der Datenschatz der Patienten auf Papier gebündelt", sagt Dr. Pförringer – und fordert: "Das ist relativ old school, das muss sich ändern!"

Es brauche einen sinnvollen Standard, Patienten in ganz Europa einen Chip zu verpflanzen. Darauf könnten Informationen über chronische Krankheiten, Arzneimittelunverträglichkeiten, Voroperationen oder ein Notfallkontakt gespeichert werden. Nicht nur in Deutschland, Frankreich und anderen EU-Ländern wie auch in den USA werden Stimmen laut, die ein RFID-Chip-Implantat schon ab der Geburt eines Kindes fordern. ... RFID-Chip-Implantat für alle: "Das wäre sehr hilfreich, wenn wir bewusstlose Patienten in der Notaufnahme bekommen", sagt Pförringer. "Das hat nichts mit totaler Kontrolle zu tun, sondern ist im Interesse des Patienten." Es brauche einen Schulterschluss aus Politik und Industrie, um eine freiwillige Lösung zu finden.

Auch in Österreich wurde -schon vor einigen Jahren- sowohl von Politikern als auch von Medizinern laut darüber nachgedacht, den RFID-Chip unter der Haut als Ersatz für die Krankenversichertenkarte (eCard) einzusetzen. Wer den Chip nicht hat, hat keine Versicherungskarte. Auch soll in Zukunft der Chip unter der Haut so manches Dokument und verschiedene Ausweise (z.B. Personalausweis und Kreditkarten/Bankkarten) ersetzen. In Schweden setzt sich schon heute (2019) die RFID-Chip-Implantate immer mehr durch

Die Medizin steht vor einer Revolution: Startups mischen den Gesundheitsmarkt auf. Krankenhäuser rüsten sich für die digitale Zukunft. Und politisch bewegt sich in Deutschland und die EU so viel wie nie zuvor auf dem Sektor. Gerade die Politik in der EU und in Deutschland schreckt nicht vor Zwangsmaßnahmen zurück, der neu eingeführte Impfzwang in Deutschland ist ein Beispiel wie schnell aus freiwillig ein Zwang werden kann.

Viele Fernsehsender und auch so einige Zeitungen, Zeitschriften und Magazine werben immer wieder für die Chip-Implantate.

BEDENKLICH!
Wir und so mancher Datenschützer haben große Bedenken gegen die RFID-Chip-Implantate als Träger von medizinischen Informationen. Genauso kann diese Technologie als Überwachungssystem eingesetzt werden. In Verbindung mit der 5G-Netz Technik kann eine totale Überwachung per Chip-Implantat möglich werden.Wir haben darüber hinaus bei den RFID-Chip-Implantaten auch noch gesundheitliche Bedenken.



(Anm.: Warum man die Daten nicht in einer medizinischen EU Datenbank speichert, die den Fingerabdruck einer Person zugeordnet ist, ist fragwürdig. Schon heute hat jeder Pass- und Personalausweisbesitzer seinen Fingerabdruck abgeben müssen, so eine Datenbank gibt es also schon in der EU. Fingerabdruckscanner sind preisgünstig und fast schon jedes Smartphone kann einen Fingerabdruck abnehmen. Ein Fingerabdruck kann auch bei bewusstlosen Personen abgenommen werden.)

TIPP: UNIQisten können aus Glaubensgründen ein Chip-Implantat (auch Zwangs-Implantat) jederzeit ablehnen. Hier kann auch kein Gesetz greifen, da Menschen die kein RFID/NFC - Chip-Implantat tragen weder andere gefährden können, noch irgendwie anderen Schaden zuführen können.

Das könnte Sie auch interessieren ...
Mehr Bereichte zu RFID-Chip-Implantate: https://eggetsberger-info.blogspot.com/search?q=RFID

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!

Sonntag, 30. Juni 2019

📍 Neue Fehlermeldung 451 für Internet-Zensur

Fehlercode 451 besagt, "hier ist etwas der Zensur zum Opfer gefallen"!

Wenn im Internet etwas nicht funktioniert, taucht meist die Fehlermeldung "404" oder "503" auf. 
Nun gibt es den neuen Fehlercode, der mit der Zahl "451" speziell auf Zensur hinweist. Dieser neue Code hat eine heiße Vergangenheit. 

Wer in Zukunft den Fehlercode 451 sieht, weiß ab sofort, dass diese Internetseite nicht aus technischen Gründen, sondern zwangsweise vom Netz genommen wurde. Der neue Fehlercode 451 steht für "Unavailable for legal Reasons", also "unerreichbar aus juristischen Gründen".

Ein Code für die digitale Bücherverbrennung
Die Wahl des Fehlercodes fiel nicht zufällig auf "451". Die Zahl geht auf das Buch "Fahrenheit 451" von Ray Bradbury zurück. In dem Roman ist die Hauptfigur damit beauftragt, staatlich missfällige Bücher zu verbrennen. Bei einer Temperatur von 451 Grad Fahrenheit (etwa 233 Grad Celsius) geht Papier in Flammen auf. ... 

Samstag, 8. Juni 2019

H. Seehofer, Juni 2019 „Man muss Gesetze komplizierter machen“! (Video)

Ob man das Volk wirklich für DUMM hält?
Videolink: https://youtu.be/8q7M5nqhREE

H.Seehofer hat schon öfter verdeckt aus dem Nähkästchen der Politik geplaudert. H.S. erklärt uns plastisch wie die Politik Gesetze am Bürger vorbei beschließt. Aussprüche wie von EU-Präsident "Jean-Claude Junckers"

Donnerstag, 6. Juni 2019

📍 Staat will "Smart Home"-Daten abgreifen (war ja zu erwarten, mit dem 5G-Netz geht es erst richtig los)

⚠  DAS IST NUR DER ANFANG, DAS SMART-HOME ZERSTÖRT DIE FREIHEIT DER BÜRGER UND DAS GANZ UNAUFFÄLLIG!

Digitale Spuren von internetfähigen Geräten in Privathaushalten könnten schon in naher Zukunft als Beweismittel vor Gericht Verwendung finden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Überwachung! Du bist nie mehr alleine!







Digitalen Spuren komme "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu (*Anm.: aber auch bei der Überwachung der Bürger), heißt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote von der CDU. (*Anm.: Man bereitet sich schon -gesetzlich- auf das 5G-Netz und die damit verbundenen Möglichkeiten vor!)

Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich laut Zeitung in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. TV-Geräte, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie etwa Amazons "Alexa", die mit dem Internet verbunden sind, sammeln permanent wertvolle Daten, die bei der Aufklärung von Verbrechen oder bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen von Bedeutung sein könnten, heißt es. Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel.
Quelle ©: n-tv.de, jpe/dpa
Quelle *Anm. ©: UNIQ-Net Team
Bildquelle ©: pixabay

Freitag, 31. Mai 2019

Religionsfreiheit: Wenn Schweinefleisch Polizei und Staatsschutz aktiviert!

Deutschland: Unbekannte haben in der vergangenen Nacht im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt vor der dortigen Moschee einen abgeschnittenen Schweinekopf abgelegt.
>> Der deutsche Staatsschutz ermittelt nun!

„SCHWEINEFLEISCH IST UNREIN“
Die Abscheu der Muslime vor Schweinen geht auf den Koran zurück. Dort heißt es in Sure 6 Vers 145: "Sprich: Ich finde in dem, was mir eingegeben worden ist, nichts, das jemandem zu essen verboten wäre, außer Verendetem und ausgegossenem Blut und Schweinefleisch – denn es ist unrein – oder Gräuel, über den anderes als Gott angerufen wurde. Doch wenn jemand sich in einer Zwangslage befindet, ohne Begehrlichkeit zu hegen und eine Übertretung zu begehen – nun, dein Herr ist vergebungsbereit und barmherzig."

Daraus wird abgeleitet, dass Schweine grundsätzlich unrein sind und auch den Boden, mit dem sie Kontakt haben, „verunreinigen“. Daher kommt es auf Grundstücken, auf denen –gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung– eine neue Moschee gebaut werden soll, immer wieder zur Ablage von Schweinefleisch, bevorzugt Schweineköpfen (Anm.: diese kann man ja leichter als Schweinefleisch identifizieren).
Quelle ©: Direktlink und Direktlink (28. Mai 2019)
Bildquelle ©: pixabay
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Anm.: Wie stark das Gesetz der Religionsfreiheit* den Glauben und die Regel einer Glaubensgemeinschaft schützt, zeigt sich bei den Schweinefleisch-Aktionen, da wird Polizei und Staatsschutz** aktiv!

  • Religionsfreiheit: Die Religionsfreiheit ist sowohl durch internationale- wie nationale Gesetze und die Menschenrechte geschützt. Der Schutz erstreckt sich wie folgt:
  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Direktlink)

Religionsfreiheit am Beispiel Deutschland:
Die Glaubensfreiheit umfasst das Recht, sich aus eigener Überzeugung einer Religionsgemeinschaft anzuschließen. Die Bekenntnisfreiheit umfasst demgegenüber das Recht, sich offen zu einer Religion zu bekennen. Dieses schützt das Recht, das gesamte Leben an den eigenen Glaubensvorstellungen auszurichten. Hierzu zählen das Bilden einer religiösen Überzeugung, das Kundgeben dieser sowie das Handeln entsprechend der eigenen religiösen Überzeugung. Geschützt sind hiernach etwa das Pflegen kultischer Handlungen wie das Errichten von Kirchen (bzw. Versammlungsorte). das Tragen spezieller Kleidungsstücke und das Befolgen religiöser Verhaltensregeln (Anm.: z.B. Schweinefleisch meiden). Andere Handlungen schützt die Freiheit der Religion, soweit sie aus religiöser Motivation heraus erfolgen. In Verbindung mit dem Elternrecht aus Art. 6 Absatz 2 GG schützt die Religionsfreiheit das Recht, dass Eltern ihre Kinder nach der eigenen religiösen Überzeugung erziehen.

Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht die kollektive Glaubensausübung. So schützt Art. 4 GG das Zusammenschließen mehrerer Gläubiger zu einer Glaubensgemeinschaft. Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung, die der umfassenden Förderung eines Glaubens dient. Es ist NICHT notwendig, dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert (Anm.: sie kann aber z.B. als Verein organisiert sein)
** Schließlich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen. 

Quelle: wikipedia, u.a.
Bildquelle ©: UNIQ-Net


Montag, 27. Mai 2019

Messenger-Dienste: Seehofer will Zugriff auf verschlüsselte Chats – Wer nicht mitmacht, wird gesperrt (die Überwachung der Bürger geht munter weiter)!

Deutschland: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will laut eines Medienberichts Sicherheitsbehörden einen Zugang zu verschlüsselten Chats und Telefonaten.

Deutschland scheint sich nahtlos in die Reihen totalitärer Staaten wie China. Iran ... einreihen zu wollen. Und die Bürgeer sehen dabei ruhig zu, wie ihnen die letzten Freiheiten genommen werden. Der totale Überwachungsstaat walzt auch die letzten Freiheiten nieder.

Kundenkommunikation soll mitgeschnitten werden
Messenger-Dienste wie Whatsapp, Threema, Telegram, Signal, Wire, Facebook-Messenger etc. sollten verpflichtet werden, auf Anordnung hin die Kommunikation ihrer Kunden mitzuschneiden (aufzuzeichnen) und an die Behörden zu übertragen – und das natürlich in lesbarer Form, also unverschlüsselt, das berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe.

Anbieter, die dieser Pflicht nicht nachkämen, sollten auf Anordnung der Bundesnetzagentur für Deutschland gesperrt werden können.

Anm.: UNIQisten haben den Vorteil, dass unser Chat-Programm nur im geschlossenen UNIQ-Net läuft. Daher unterligen sie keiner Überwachung oder Zensur. Auf die geschlossenen UNIQ-Net-Seiten haben ausschließlich nur unsere Mitglieder Zugriff!

Bislang ist gesetzlich nur eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich – dafür muss jeweils ein Trojaner/Staatstrojaner auf das Smartphone von Verdächtigen aufgespielt werden (was auch sehr oft gemacht wird). ...

Samstag, 25. Mai 2019

5G und das Internet der Dinge. Die Prognosen gehen von über 20 Milliarden vernetzter Geräte bis 2020 weltweit aus – 80 Millionen allein in Österreich.

20.000 Satelliten für 5G werden nun nach und nach gestartet und senden fokussierte Strahlen intensiver Mikrowellenstrahlung über die gesamte Erde, dazu kommen Millionen 5G Antennen wohin man auch schauen wird!

Es ist soweit: Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf 5G richtete sich auf die Pläne von Telekommunikationsunternehmen, Millionen von kleinen Mobilfunkmasten an Strommasten und in Kombination an schon bestehenden Antennenmasten, in öffentlichen Gebäuden, Spitälern, Altersheimen, Schulen, U-Bahnen, Bushaltestellen, Bahnhöfen, Flughäfen, aber auch direkt in Zügen, Flugzeugen. Genauso in öffentlichen Parks, Plätzen und an beliebigen Orten in Nationalparks. Im Grunde genommen, einfach überall werden die 5G Antennen (das 5G Netz aller Dinge) zu finden sein. ...

Donnerstag, 23. Mai 2019

Nun kommen die RFID-Chip-Implantate... bezahlen, Krankenkarte, Personalausweis, Überwachung ("Sicherheit"), Tür-Öffner, etc. - inkl. 2Videos

Mit welchen Tricks der RFID-Chip angepriesen wird. Propaganda wie selten, vor allem junge Menschen will man zum Chip-Implantat überreden. 
Zuerst bei der derzeitigen 1. Welle darf man sich die NFC- / RFID-Chip-Implantate unter die Haut setzen lassen, wenn dann genügend Menschen den Chip implantiert haben, kommt die 2. Welle ... "der Chip ist doch so praktisch und fast jeder hat ihn schon", bei der 3. Welle heißt es dann ... "du musst dir den Chip jetzt implantieren lassen". Warum? Der Chip ersetz Bargeld, Bank- und Kreditkarten, Zug-Fahrkarten (gibt es schon, Video dazu), U-Bahn-Karten, Flugticket, Autoschlüssel, öffnet Türen, ersetzt den Personalausweis, Pass, Krankenversicherungskarte (eventuell registriert und versendet er auch deine Gesundheitswerte), er überwacht deine Bewegungen (natürlich NUR zu deine persönlichen Sicherheit), er ist einfach gesagt dein persönlicher Begleiter bei Tag und bei Nacht.

Beispiel Schweden: Alleine in diesem Land haben 300 000 Menschen RFID-Chip-Implantate, alleine im letztes Jahr kam es zu einer Verdreifachung(!) der Chip-Implantate in Schweden - Tendenz steigend. Noch warnt eine Studie der EU vor den derzeitigen Implantaten. (Denn in Zukunft soll es ja viel bessere und Leistungsstarke RFID-Chips geben, die dann auch mit dem 5G-Netz - auch über Satelliten (nicht umsonst nennt man es das Netz aller Dinge) verbunden sind und ganz nebenbei unsere Körperwerte messen können (natürlich auch den Blutalkohol etc.) 

Video: RFID-Chip-Implantat kommt


Vieles wird von langer Hand vorbereitet!
Kommt so etwas doch an die Öffentlichkeit, wird es einfach lächerlich gemacht bzw. als Verschwörungstheorie oder auch als Fake News bezeichnet.

Donnerstag, 16. Mai 2019

Die Mehrehe ist in Österreich nicht möglich!

Kurz informiert!
Wer in Österreich mehrfach verheiratet ist, wird die österreichische Staatsbürgerschaft nicht bekommen können. Die Verweigerung gilt auch dann, wenn die Mehrfachehen im Quellland geschlossen wurden. Bei den deutschen Nachbarn ist die Einbürgerung trotz Mehrehe erlaubt!

Das stellte das österreichische Innenministerium eindeutig klar.
»Die Mehrehe ist strafrechtlich in Österreich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft«, so die aktuelle Verlautbarung des Ministeriums, wie es in der Kronen-Zeitung (siehe Link: https://www.krone.at/1920877) heißt.

Noch deutlicher wird ein Kommentar der Experten des österreichischen Innenministeriums zur Mehrehe. 
Man wisse, »dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben.« Doch in diesen Fällen seien den staatlichen Institutionen die Hände gebunden. Ein Konkubinat erfülle mangels rechtlicher Qualität die Versagungskriterien nicht. Zudem sei die Beweisführung in diesen Fällen äußerst schwierig, da die meisten der Zweit- und Drittfrauen als »Cousinen« in der gemeinsamen Wohnung lebten.

Dienstag, 14. Mai 2019

Auch schwer straffällige Flüchtlinge können einer Abschiebung entgehen (EU-Gericht Entscheidung)


Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde.

Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden (auch wenn sie Erpresser, Vergewaltiger, Räuber und Mörder sind).

Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg am Dienstag 14.05.2019. ...

Wer überwacht wird ist nicht frei, egal was man glaubt!


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Ich brauche Informationen. Eine Meinung bilde ich mir selbst.
Zitat: Charles Dickens

Sonntag, 12. Mai 2019

Religionsfreiheit bietet Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft Sonderrechte. Im Islam können Männer z.B. zwei oder mehrere Frauen heiraten ...

Religionsfreiheit kann mitunter sehr hart sein. Im Islam können Männer zwei oder mehrere Frauen heiraten. In der EU, (auch in Deutschland) ist das an sich verboten (Bigamie-Gesetz), doch Deutschland scheint nun das Gesetz für Mohammedaner aufzuheben.


In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten.
In Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) ist Bigamie ebenfalls strafbar.
Doch für die Einwanderer mit islamischen Glauben wird das nun wenigstens in Deutschland anders. Das neue Einbürgerungs-Gesetz besagt, dads Männer mit Zweitfrauen DEUTSCHE werden dürfen. Auch über die Anerkennung von Kinderehen wird diskutiert.

Die Mohammedanern haben aufgrund ihres Glaubens auch viele andere Sonderrechte in der EU. Zum Beispiel dürfen Mohammedaner aus Glaubensgründen Tiere schächten. Sie essen kein Schweinefleisch, sondern ihr Essen muss Halāl sein, ihre Gräber müssen ewig bestehen. Dazu kommen noch eine weitere Sonderrechte.  

🔴 Andere Religionen, haben andere Sonderrechte, bzw. nehmen über die national- und international geltenden Religionsgesetze besondere Privilegien in Anspruch. Dazu gehören u.a. die Zeugen Jehovas (Bluttransfusion)der jüdische Glaube, ... und natürlich auch der UNIQistische Glaube.   


Quellen ©: Bild Zeitung, bundesgerichtshof-deWikipedia, UNIQ-Blog-Team
Bildquelle ©: Bild Zeitung, Montag 6. Mai 2019

Freitag, 10. Mai 2019

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...