Donnerstag, 16. Mai 2019

Die Mehrehe ist in Österreich nicht möglich!

Kurz informiert!
Wer in Österreich mehrfach verheiratet ist, wird die österreichische Staatsbürgerschaft nicht bekommen können. Die Verweigerung gilt auch dann, wenn die Mehrfachehen im Quellland geschlossen wurden. Bei den deutschen Nachbarn ist die Einbürgerung trotz Mehrehe erlaubt!

Das stellte das österreichische Innenministerium eindeutig klar.
»Die Mehrehe ist strafrechtlich in Österreich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft«, so die aktuelle Verlautbarung des Ministeriums, wie es in der Kronen-Zeitung (siehe Link: https://www.krone.at/1920877) heißt.

Noch deutlicher wird ein Kommentar der Experten des österreichischen Innenministeriums zur Mehrehe. 
Man wisse, »dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben.« Doch in diesen Fällen seien den staatlichen Institutionen die Hände gebunden. Ein Konkubinat erfülle mangels rechtlicher Qualität die Versagungskriterien nicht. Zudem sei die Beweisführung in diesen Fällen äußerst schwierig, da die meisten der Zweit- und Drittfrauen als »Cousinen« in der gemeinsamen Wohnung lebten.
(Anm.: Jeder Mann kann ja so viele Freundinnnen haben wie er möchte, doch heiraten kann man nach österreichischem Recht nur eine Frau.)

In anderen EU Ländern werden die Gesetze scheinbar geändert!
Z.B. in Deutschland musste dieser Versagungspassus auf Betreiben von Justizministerin Katarina Barley (SPD) aus dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestrichen werden. Das heißt: Wer in Deutschland eine Mehrehe führt (= Bigamie), die laut § 172 StGB unter Strafe gestellt ist, kann dennoch die deutsche Staatsbrügerschaft erlangen (wunderlich???, oder so und so schon egal???). Der deutsche Gesetzestext zu Bigamie lautete wenigstens bisher: "Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

➽ Praktisch bedeutsam sind Fälle mit Bezug zu Staaten, in denen polygame Ehen legal sind - diese gibt es vor allem in Asien und Afrika. Wenn eine in diesen Ländern gültig geschlossene Doppel- oder Mehrfachehe in Deutschland fortgeführt wird, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Strafbar ist jedoch die Begründung einer solchen Ehe in Deutschland. Aus dem Territorialprinzip des § 3 StGB folgt, dass dies auch für einen Ausländer gilt. Dagegen macht sich ein Deutscher durch das Eingehen einer Doppelehe nicht strafbar, wenn die Eheschließung in einem Staat erfolgt, der solche Ehen zulässt.

Zu bedenken ist: Bei mehreren Ehefrauen entstehen verschiedene juristische Problemstellungen: Erbrecht, Scheidungen und Unterhalt, Krankenversicherung, Kindersorgerechte, Erziehungsberechtigte, Witwenrente ... auch müssen in der EU für alle Staatsbürger die Rechte gleich sein (siehe Gleichbehandlungsgesetz etc.) ... das alles wird in Zukunft die deutsche- und europäische  Justiz zusätzlich beschäftigen!
Quellen ©: kronenzeitung, dejure.org, u.a.
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