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Freitag, 31. Mai 2019

Religionsfreiheit: Wenn Schweinefleisch Polizei und Staatsschutz aktiviert!

Deutschland: Unbekannte haben in der vergangenen Nacht im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt vor der dortigen Moschee einen abgeschnittenen Schweinekopf abgelegt.
>> Der deutsche Staatsschutz ermittelt nun!

„SCHWEINEFLEISCH IST UNREIN“
Die Abscheu der Muslime vor Schweinen geht auf den Koran zurück. Dort heißt es in Sure 6 Vers 145: "Sprich: Ich finde in dem, was mir eingegeben worden ist, nichts, das jemandem zu essen verboten wäre, außer Verendetem und ausgegossenem Blut und Schweinefleisch – denn es ist unrein – oder Gräuel, über den anderes als Gott angerufen wurde. Doch wenn jemand sich in einer Zwangslage befindet, ohne Begehrlichkeit zu hegen und eine Übertretung zu begehen – nun, dein Herr ist vergebungsbereit und barmherzig."

Daraus wird abgeleitet, dass Schweine grundsätzlich unrein sind und auch den Boden, mit dem sie Kontakt haben, „verunreinigen“. Daher kommt es auf Grundstücken, auf denen –gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung– eine neue Moschee gebaut werden soll, immer wieder zur Ablage von Schweinefleisch, bevorzugt Schweineköpfen (Anm.: diese kann man ja leichter als Schweinefleisch identifizieren).
Quelle ©: Direktlink und Direktlink (28. Mai 2019)
Bildquelle ©: pixabay
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Anm.: Wie stark das Gesetz der Religionsfreiheit* den Glauben und die Regel einer Glaubensgemeinschaft schützt, zeigt sich bei den Schweinefleisch-Aktionen, da wird Polizei und Staatsschutz** aktiv!

  • Religionsfreiheit: Die Religionsfreiheit ist sowohl durch internationale- wie nationale Gesetze und die Menschenrechte geschützt. Der Schutz erstreckt sich wie folgt:
  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Direktlink)

Religionsfreiheit am Beispiel Deutschland:
Die Glaubensfreiheit umfasst das Recht, sich aus eigener Überzeugung einer Religionsgemeinschaft anzuschließen. Die Bekenntnisfreiheit umfasst demgegenüber das Recht, sich offen zu einer Religion zu bekennen. Dieses schützt das Recht, das gesamte Leben an den eigenen Glaubensvorstellungen auszurichten. Hierzu zählen das Bilden einer religiösen Überzeugung, das Kundgeben dieser sowie das Handeln entsprechend der eigenen religiösen Überzeugung. Geschützt sind hiernach etwa das Pflegen kultischer Handlungen wie das Errichten von Kirchen (bzw. Versammlungsorte). das Tragen spezieller Kleidungsstücke und das Befolgen religiöser Verhaltensregeln (Anm.: z.B. Schweinefleisch meiden). Andere Handlungen schützt die Freiheit der Religion, soweit sie aus religiöser Motivation heraus erfolgen. In Verbindung mit dem Elternrecht aus Art. 6 Absatz 2 GG schützt die Religionsfreiheit das Recht, dass Eltern ihre Kinder nach der eigenen religiösen Überzeugung erziehen.

Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht die kollektive Glaubensausübung. So schützt Art. 4 GG das Zusammenschließen mehrerer Gläubiger zu einer Glaubensgemeinschaft. Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung, die der umfassenden Förderung eines Glaubens dient. Es ist NICHT notwendig, dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert (Anm.: sie kann aber z.B. als Verein organisiert sein)
** Schließlich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen. 

Quelle: wikipedia, u.a.
Bildquelle ©: UNIQ-Net


Sonntag, 19. Mai 2019

Präsident des Muslimverband in Österreich: Kopftuchverbot in Grundschule "verfassungswidrig"

Zur Information
Österreich: Neben der bekannten Regierungskrise gibt es auch einen Religionsstreit.
Das kürzlich verabschiedete österreichische Gesetz zum Verbot von Kopftüchern in Klassenzimmern für Kinder unter zwölf Jahren stellt eine Diskriminierung von Muslimen dar und beruht auf Misstrauen und Anschuldigungen, sagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vural, am Freitag in Wien.

In einem Interview erklärte Präsident Vural:
Was hier geschah, ist, dass der Staat die Religionsfreiheit auf die Kippa im Judentum und den Turban im Sikhismus ausgedehnt hat, während das Kopftuch trotz und gegen unsere Stimme von dieser Religionsfreiheit ausgeschlossen war. Und deshalb überschreitet sie ihre Kompetenz.

"Das hilft weder der Integration noch dem Wohlbefinden der Kinder ...", fügte Vural hinzu.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft kündigte zudem an, dass die Organisation vor dem österreichischen Verfassungsgericht Maßnahmen zur Bekämpfung des Gesetzes ergreifen werde. ...

Donnerstag, 16. Mai 2019

Die Mehrehe ist in Österreich nicht möglich!

Kurz informiert!
Wer in Österreich mehrfach verheiratet ist, wird die österreichische Staatsbürgerschaft nicht bekommen können. Die Verweigerung gilt auch dann, wenn die Mehrfachehen im Quellland geschlossen wurden. Bei den deutschen Nachbarn ist die Einbürgerung trotz Mehrehe erlaubt!

Das stellte das österreichische Innenministerium eindeutig klar.
»Die Mehrehe ist strafrechtlich in Österreich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft«, so die aktuelle Verlautbarung des Ministeriums, wie es in der Kronen-Zeitung (siehe Link: https://www.krone.at/1920877) heißt.

Noch deutlicher wird ein Kommentar der Experten des österreichischen Innenministeriums zur Mehrehe. 
Man wisse, »dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben.« Doch in diesen Fällen seien den staatlichen Institutionen die Hände gebunden. Ein Konkubinat erfülle mangels rechtlicher Qualität die Versagungskriterien nicht. Zudem sei die Beweisführung in diesen Fällen äußerst schwierig, da die meisten der Zweit- und Drittfrauen als »Cousinen« in der gemeinsamen Wohnung lebten.

Mittwoch, 13. Februar 2019

Zur Erinnerung! Vor 40 Jahren ...

Die Szene ging in die Geschichtsbücher ein: Vor genau vier Jahrzehnten, im Februar 1979, beendete der Ayatollah Khomeini sein fünfzehnjähriges Exil und kehrte, von Frankreich kommend, nach Teheran zurück. Der Islam machte sich vehement bemerkbar!

Einige Wochen später, am 1. April, wurde die Islamische Republik Iran proklamiert: Ein Paria-Staat betrat die internationale Bühne. Aus dem modernen Iran wurde ein muslimischer "Gottesstaat". Heute steht der Iran, unter der absoluten Kontrolle durch den Klerus (schiitischen Klerus).

„Wir haben jetzt 40 Jahre Erfahrung mit einem politischen Islam – und mit Ländern, die der ganzen Welt sozusagen den Krieg erklärt haben“, sagt der Iranexperte Bernard Hourcade vom Pariser Forschungszentrum CNRS. ...

Mittwoch, 16. Januar 2019

Die BAWAG-PSK startet als erste Bank Österreichs mit Halāl Muslim-Konten

Zur Information!
Derzeit leben fast 600.000 Muslime in Österreich (Tendenz stark steigend), nun wagt die BAWAG P.S.K. (Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG), als erste Bank in Österreich einen Vorstoß in Richtung sauberen Muslim-Konten. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, geht es beim Banking der BAWAG bald "Halāl" zu. Die Bank plant den Einstieg ins "Islamic Banking", welches die Scharia zugrunde hat. Bedeutet, dass Zinsen ebenso verboten sind wie Geschäfte im Waffen-, Alkohol- und Porno-Bereich. ...