Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 25. Juni 2024

Schritte zur Verweigerung des Wehrdienstes, Kriegsdienstes und Leistung von Zivildienst (Österreich, Teile der EU)

💡 WIR WURDEN GEFRAGT, HIER DIE ANTWORT!

In Österreich besteht die gesetzliche Möglichkeit, den regulären Wehrdienst und den Kriegsdienst aus Glaubens und/oder Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Zivildienst zu leisten. Dies ist im Zivildienstgesetz und in der österreichischen Verfassung geregelt und ermöglicht es Personen, die aus persönlichen, ethischen oder religiösen Überzeugungen keinen Wehrdienst leisten möchten, eine Alternative anzubieten.

Schritte zur Verweigerung des Wehrdienstes und Leistung von Zivildienst:

  1. Wehrdienstverweigerung Erklären: Man muss zunächst formell erklären, dass man aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert. Diese Erklärung erfolgt üblicherweise bei der Stellung, also der Musterung.

  2. Antrag auf Zivildienst: Nach der Erklärung der Wehrdienstverweigerung muss ein Antrag auf Zivildienst gestellt werden. Dieser Antrag wird bei der Zivildienstserviceagentur eingereicht.

  3. Prüfung des Antrags: Der Antrag wird dann geprüft, und bei Anerkennung der Gewissensgründe wird der Antragsteller vom Wehrdienst befreit und stattdessen zum Zivildienst zugelassen.

  4. Dauer des Zivildienstes: Der Zivildienst in Österreich dauert in der Regel neun Monate, also drei Monate länger als der reguläre Wehrdienst.

  5. Zuweisung einer Dienststelle: Nach der Genehmigung des Antrags wird der Zivildienstleistende einer Dienststelle zugeteilt, die von der Zivildienstserviceagentur bestimmt wird. Die Dienststellen sind oft im sozialen, ökologischen oder auch kulturellen Bereich angesiedelt.

Besondere Hinweise:

  • Die Verweigerung des Wehrdienstes muss gut begründet sein, da sie auf Gewissensgründe gestützt ist. Es ist hilfreich, die persönlichen Überzeugungen klar und nachvollziehbar darzulegen.
  • Es gibt Fristen für die Einreichung der Anträge, die beachtet werden müssen. Informationen dazu findet man auf der Webseite der Zivildienstserviceagentur oder durch direkte Anfrage.

§⚖️ Rechtliche Grundlage:

  • Das österreichische Gesetz sieht vor, dass NIEMAND gegen seinen Glauben und gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden kann. Dies ist in der Verfassung verankert und durch das Zivildienstgesetz weiter ausgestaltet.

Diese Möglichkeit der Verweigerung ermöglicht es Personen, ihre persönlichen Überzeugungen mit ihrer rechtlichen und gesellschaftlichen Verpflichtung in Einklang zu bringen. Gerade in einem Bereich wie der Gehirnforschung und dem Mentaltraining, wo ethische Überlegungen eine große Rolle spielen, kann dies besonders relevant sein.

Wer kann normalerweise in Österreich im Kriegsfall eingezogen werden?
Einberufen kann grundsätzlich jeder werden, der dem Miliz- oder dem Reservestand angehört. D.h. Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine Einberufung zum Einsatzpräsenzdienst hat in der Zweiten Republik noch nie stattgefunden.


Anm.: Jeder/jede muss für sich selbst entscheiden ob er Militärdienst oder Kriegsdienst leisten will! Wir empfehlen immer für genauere Auskünfte einen Anwalt zu kontaktieren!

🦉 Euer Eulenorden, UNIQ-Aeternus Web-Team

------  ----  ------

EU: In Deutschland, Dänemark und Schweden gibt es ein Recht auf Militärdienstverweigerung mit der Pflicht zur Ableistung eines Ersatzdienstes. Die Gewissensprüfung wird mittlerweile (wenigstens bis heute - 2024) liberal gehandhabt oder entfällt. Die bloße Anerkennung ist unproblematischer geworden. Deutschland hat im November 2003 die Gewissensprüfungsausschüsse der Bundeswehr abgeschafft, alle Anträge werden seitdem in einem schriftlichen Verfahren vom Bundesamt für Zivildienst behandelt. Wegen begrenzter Kapazitäten der Bundeswehr und im Zivildienst sind die Chancen, beide Zwangsdienste zu umgehen, größer geworden. Nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden totale Kriegsdienstverweigerer.


Dienstag, 18. Juni 2019

Der Namenszusatz MdO hilft Ihnen, Ihr Recht besser durchzusetzen!

Information für unsere Mitglieder:

Der Namenszusatz "MdO" den Sie als aktives Mitglied des Order of Owl / UNIQ-Aeternus führen dürfen, hilft Ihnen Ihr Recht besser durchzusetzen. Führen Sie auf Visitenkarten, bei Anmeldung in Spitäler, Ordinationen etc. den Namenszusatz MdO, so ist es für Sie viel leichter sich gegen verschiedene Zwangs-Maßnahmen -die unserem Glauben widersprechen- zu schützen. Man sieht gleich von Anfang an, dass Sie dem Order of Owl / UNIQ-Aeternus angehören.

Mehr Information für Nichtmitglieder: https://bmun-gv-at.eu/namenszusatz--mdo-.html
Mehr Information für Mitglieder unter: https://bmun-gvhtt-at.eu/kontakt/namenszusatz-mdo/

Freitag, 31. Mai 2019

Religionsfreiheit: Wenn Schweinefleisch Polizei und Staatsschutz aktiviert!

Deutschland: Unbekannte haben in der vergangenen Nacht im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt vor der dortigen Moschee einen abgeschnittenen Schweinekopf abgelegt.
>> Der deutsche Staatsschutz ermittelt nun!

„SCHWEINEFLEISCH IST UNREIN“
Die Abscheu der Muslime vor Schweinen geht auf den Koran zurück. Dort heißt es in Sure 6 Vers 145: "Sprich: Ich finde in dem, was mir eingegeben worden ist, nichts, das jemandem zu essen verboten wäre, außer Verendetem und ausgegossenem Blut und Schweinefleisch – denn es ist unrein – oder Gräuel, über den anderes als Gott angerufen wurde. Doch wenn jemand sich in einer Zwangslage befindet, ohne Begehrlichkeit zu hegen und eine Übertretung zu begehen – nun, dein Herr ist vergebungsbereit und barmherzig."

Daraus wird abgeleitet, dass Schweine grundsätzlich unrein sind und auch den Boden, mit dem sie Kontakt haben, „verunreinigen“. Daher kommt es auf Grundstücken, auf denen –gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung– eine neue Moschee gebaut werden soll, immer wieder zur Ablage von Schweinefleisch, bevorzugt Schweineköpfen (Anm.: diese kann man ja leichter als Schweinefleisch identifizieren).
Quelle ©: Direktlink und Direktlink (28. Mai 2019)
Bildquelle ©: pixabay
---
Anm.: Wie stark das Gesetz der Religionsfreiheit* den Glauben und die Regel einer Glaubensgemeinschaft schützt, zeigt sich bei den Schweinefleisch-Aktionen, da wird Polizei und Staatsschutz** aktiv!

  • Religionsfreiheit: Die Religionsfreiheit ist sowohl durch internationale- wie nationale Gesetze und die Menschenrechte geschützt. Der Schutz erstreckt sich wie folgt:
  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Direktlink)

Religionsfreiheit am Beispiel Deutschland:
Die Glaubensfreiheit umfasst das Recht, sich aus eigener Überzeugung einer Religionsgemeinschaft anzuschließen. Die Bekenntnisfreiheit umfasst demgegenüber das Recht, sich offen zu einer Religion zu bekennen. Dieses schützt das Recht, das gesamte Leben an den eigenen Glaubensvorstellungen auszurichten. Hierzu zählen das Bilden einer religiösen Überzeugung, das Kundgeben dieser sowie das Handeln entsprechend der eigenen religiösen Überzeugung. Geschützt sind hiernach etwa das Pflegen kultischer Handlungen wie das Errichten von Kirchen (bzw. Versammlungsorte). das Tragen spezieller Kleidungsstücke und das Befolgen religiöser Verhaltensregeln (Anm.: z.B. Schweinefleisch meiden). Andere Handlungen schützt die Freiheit der Religion, soweit sie aus religiöser Motivation heraus erfolgen. In Verbindung mit dem Elternrecht aus Art. 6 Absatz 2 GG schützt die Religionsfreiheit das Recht, dass Eltern ihre Kinder nach der eigenen religiösen Überzeugung erziehen.

Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht die kollektive Glaubensausübung. So schützt Art. 4 GG das Zusammenschließen mehrerer Gläubiger zu einer Glaubensgemeinschaft. Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung, die der umfassenden Förderung eines Glaubens dient. Es ist NICHT notwendig, dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert (Anm.: sie kann aber z.B. als Verein organisiert sein)
** Schließlich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen. 

Quelle: wikipedia, u.a.
Bildquelle ©: UNIQ-Net


Sonntag, 19. Mai 2019

Präsident des Muslimverband in Österreich: Kopftuchverbot in Grundschule "verfassungswidrig"

Zur Information
Österreich: Neben der bekannten Regierungskrise gibt es auch einen Religionsstreit.
Das kürzlich verabschiedete österreichische Gesetz zum Verbot von Kopftüchern in Klassenzimmern für Kinder unter zwölf Jahren stellt eine Diskriminierung von Muslimen dar und beruht auf Misstrauen und Anschuldigungen, sagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vural, am Freitag in Wien.

In einem Interview erklärte Präsident Vural:
Was hier geschah, ist, dass der Staat die Religionsfreiheit auf die Kippa im Judentum und den Turban im Sikhismus ausgedehnt hat, während das Kopftuch trotz und gegen unsere Stimme von dieser Religionsfreiheit ausgeschlossen war. Und deshalb überschreitet sie ihre Kompetenz.

"Das hilft weder der Integration noch dem Wohlbefinden der Kinder ...", fügte Vural hinzu.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft kündigte zudem an, dass die Organisation vor dem österreichischen Verfassungsgericht Maßnahmen zur Bekämpfung des Gesetzes ergreifen werde. ...

Donnerstag, 16. Mai 2019

Die Mehrehe ist in Österreich nicht möglich!

Kurz informiert!
Wer in Österreich mehrfach verheiratet ist, wird die österreichische Staatsbürgerschaft nicht bekommen können. Die Verweigerung gilt auch dann, wenn die Mehrfachehen im Quellland geschlossen wurden. Bei den deutschen Nachbarn ist die Einbürgerung trotz Mehrehe erlaubt!

Das stellte das österreichische Innenministerium eindeutig klar.
»Die Mehrehe ist strafrechtlich in Österreich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft«, so die aktuelle Verlautbarung des Ministeriums, wie es in der Kronen-Zeitung (siehe Link: https://www.krone.at/1920877) heißt.

Noch deutlicher wird ein Kommentar der Experten des österreichischen Innenministeriums zur Mehrehe. 
Man wisse, »dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben.« Doch in diesen Fällen seien den staatlichen Institutionen die Hände gebunden. Ein Konkubinat erfülle mangels rechtlicher Qualität die Versagungskriterien nicht. Zudem sei die Beweisführung in diesen Fällen äußerst schwierig, da die meisten der Zweit- und Drittfrauen als »Cousinen« in der gemeinsamen Wohnung lebten.

Donnerstag, 2. Mai 2019

👎 Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen

Die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der FDP-Fraktion im Bundestag sieht es „im Sinne der Patientensicherheit“ als geboten an, „die Erlaubnis zur Bezeichnung als ‚Heilpraktiker‘ mittelfristig auslaufen zu lassen“. 

Der Pharmaindustrie und den Ärzten sind Heilpraktiker schon lange ein Dorn im Auge, es geht natürlich um Geld viel Geld. 

Das geht aus einem neuen Positions­papier der AG Gesundheit hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Für bereits praktizierende Heilpraktiker soll es einen Bestandsschutz geben.

„Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung ‚Heilpraktiker’ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende Behandler tatsächlich des ‚Heilens‘ kundig ist und von der von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich ‚Heilung‘ zu erwarten ist“, heißt es als Begründung im Positionspapier. ... Den ganzen Bericht als PDF: PDF-Direktlink
Quelle ©: Ärztezeitung
Bildquelle ©: pixabay

Freitag, 29. März 2019

Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei! 👎

Sehr traurig, manche legen ihre Religion noch immer wie im Mittelalter aus 😢

Die ab kommendem Mittwoch (1. April 2019) geltende Neufassung des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass homosexuelle Partner zu Tode gesteinigt werden. Die Regel gilt ausschließlich für Muslime in dem Kleinstaat auf der Insel Borneo. Unter der dort geltenden islamischen Scharia - dem aus religiösen Quellen abgeleiteten Recht - war Homosexualität bereits zuvor illegal.


Klingt für uns nach einem Land, in das man (schon aus Protest) NICHT reisen sollte!

Der UNIQismus kennt keine Vorurteile, für uns gilt die persönliche Freiheit als wichtigstes Gut! Im UNIQismus sind Frau und Mann absolut gleichberechtigt, für UNIQisten ist die sexuellen Ausrichtung reine Privatsache über die jedes Mitglied natürlich frei entscheiden kann.  

Im UNIQismus gibt es KEINE Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der Hautfarbe, der genetischen Merkmale, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters. 

Bildquelle©: dpa/ARD

Samstag, 16. Februar 2019

UNIQ-Aeternus - unser Mitgliederausweis

Dieser Ausweis verleiht unseren Mitgliedern besondere Rechte und gesetzlichen Schutz!
Welchen Zweck erfüllt der UNIQ-Aeternus Mitgliederausweis?
Einerseits weist er Sie als Mitglied der UNIQ-Aeternus Glaubensgemeinschaft (Order of Owl) aus, anderseits bietet der Mitgliederausweis inkl. des dazu gehörenden Schutzbriefes („Schutz des Glaubens“) den Mitgliedern den notwendigen Schutz um unseren Glauben entsprechend praktizieren zu können (das heißt, auch manches aufgrund unseres Glauben ablehnen zu können).
UNIQisten (wie auch jeder andere Glaube) steht unter dem Schutz mehrerer Gesetze.

Unser Mitglieder-Ausweis


Anm.: Es gibt Glaubensgemeinschaften, die Ihre Mitglieder in manchen Bereichen auf Basis Ihres Glaubens schützen können und andere Glaubensgemeinschaften, die das einfach nicht können oder wollen. Uns sind unsere Mitglieder wichtig, daher schützen wir sie auch vor vielen -möglichen- Zwangsmaßnahmen, Maßnahmen die den feinenergetischen- oder/und organischen Körper schaden können. Solche Maßnahmen lehnen wir aus Glaubensgründen unter der Berufung auf die geltenden Gesetze und internationalen Vereinbarungen strikt ab.  

Quelle ©: Order of Owl / UNIQ-Aeternus Team
Bildquelle ©: Order of Owl / UNIQ-Aeternus Team

Mittwoch, 23. Januar 2019

Keine Impfpflicht in Österreich, auch nicht für Kinder!


Medizinrecht: In verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Ungarn oder Tschechien besteht eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten - in Österreich gibt es dagegen keine Impfpflicht (Stand 2018/2019).
Siehe dazu: In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet

Dennoch stellen viele Österreicher (und UNIQisten) rechtliche Fragen zu Impfungen: Ist bei der Schul-Impfung die Zustimmung der Eltern notwendig? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn bei einer Impfung etwas schief läuft?

In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen.
Sie können daher völlig frei entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht – niemand kann Sie dazu zwingen. Dies ist nicht selbstverständlich. In manchen europäischen Ländern wie Italien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn Lettland, oder Tschechien sind Impfungen gegen bestimmte Krankheiten verpflichtend vorgeschrieben.

Zu beachten: Auch für bestimmte Berufsgruppen (bspw. Krankenschwestern, Pflegepersonal), die üblicherweise mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben, besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Es kann hier jedoch geboten sein bzw. vom Arbeitgeber gefordert werden, bestimmte Impfungen vorzunehmen. In diesem Fall muss die Impfkosten aber der Arbeitgeber übernehmen.

In Österreich wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein jährlicher, nationaler Impfplan erstellt, der Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten enthält. Er listet genau auf, welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Hier gelangen Sie zum aktuellen Impfplan 2018 . Ob Sie den Impfplan - die Impf-Empfehlung beachten wollen, liegt bei Ihnen! ...

Samstag, 26. Mai 2007

Bemerkenswert: Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
Zum Themenbereich: islamistischer Terrorismus
Kurz notiert!

Stand: 25.05.07 bzw. Februar 2016
Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, die Ziele von al-Qaida, ISIS (IS) etc. rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Gerichts-Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre Haft. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung auch immer ist(!)...