Posts mit dem Label Glaubensgrunde werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Glaubensgrunde werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 25. Juni 2024

Schritte zur Verweigerung des Wehrdienstes, Kriegsdienstes und Leistung von Zivildienst (Österreich, Teile der EU)

💡 WIR WURDEN GEFRAGT, HIER DIE ANTWORT!

In Österreich besteht die gesetzliche Möglichkeit, den regulären Wehrdienst und den Kriegsdienst aus Glaubens und/oder Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Zivildienst zu leisten. Dies ist im Zivildienstgesetz und in der österreichischen Verfassung geregelt und ermöglicht es Personen, die aus persönlichen, ethischen oder religiösen Überzeugungen keinen Wehrdienst leisten möchten, eine Alternative anzubieten.

Schritte zur Verweigerung des Wehrdienstes und Leistung von Zivildienst:

  1. Wehrdienstverweigerung Erklären: Man muss zunächst formell erklären, dass man aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert. Diese Erklärung erfolgt üblicherweise bei der Stellung, also der Musterung.

  2. Antrag auf Zivildienst: Nach der Erklärung der Wehrdienstverweigerung muss ein Antrag auf Zivildienst gestellt werden. Dieser Antrag wird bei der Zivildienstserviceagentur eingereicht.

  3. Prüfung des Antrags: Der Antrag wird dann geprüft, und bei Anerkennung der Gewissensgründe wird der Antragsteller vom Wehrdienst befreit und stattdessen zum Zivildienst zugelassen.

  4. Dauer des Zivildienstes: Der Zivildienst in Österreich dauert in der Regel neun Monate, also drei Monate länger als der reguläre Wehrdienst.

  5. Zuweisung einer Dienststelle: Nach der Genehmigung des Antrags wird der Zivildienstleistende einer Dienststelle zugeteilt, die von der Zivildienstserviceagentur bestimmt wird. Die Dienststellen sind oft im sozialen, ökologischen oder auch kulturellen Bereich angesiedelt.

Besondere Hinweise:

  • Die Verweigerung des Wehrdienstes muss gut begründet sein, da sie auf Gewissensgründe gestützt ist. Es ist hilfreich, die persönlichen Überzeugungen klar und nachvollziehbar darzulegen.
  • Es gibt Fristen für die Einreichung der Anträge, die beachtet werden müssen. Informationen dazu findet man auf der Webseite der Zivildienstserviceagentur oder durch direkte Anfrage.

§⚖️ Rechtliche Grundlage:

  • Das österreichische Gesetz sieht vor, dass NIEMAND gegen seinen Glauben und gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden kann. Dies ist in der Verfassung verankert und durch das Zivildienstgesetz weiter ausgestaltet.

Diese Möglichkeit der Verweigerung ermöglicht es Personen, ihre persönlichen Überzeugungen mit ihrer rechtlichen und gesellschaftlichen Verpflichtung in Einklang zu bringen. Gerade in einem Bereich wie der Gehirnforschung und dem Mentaltraining, wo ethische Überlegungen eine große Rolle spielen, kann dies besonders relevant sein.

Wer kann normalerweise in Österreich im Kriegsfall eingezogen werden?
Einberufen kann grundsätzlich jeder werden, der dem Miliz- oder dem Reservestand angehört. D.h. Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine Einberufung zum Einsatzpräsenzdienst hat in der Zweiten Republik noch nie stattgefunden.


Anm.: Jeder/jede muss für sich selbst entscheiden ob er Militärdienst oder Kriegsdienst leisten will! Wir empfehlen immer für genauere Auskünfte einen Anwalt zu kontaktieren!

🦉 Euer Eulenorden, UNIQ-Aeternus Web-Team

------  ----  ------

EU: In Deutschland, Dänemark und Schweden gibt es ein Recht auf Militärdienstverweigerung mit der Pflicht zur Ableistung eines Ersatzdienstes. Die Gewissensprüfung wird mittlerweile (wenigstens bis heute - 2024) liberal gehandhabt oder entfällt. Die bloße Anerkennung ist unproblematischer geworden. Deutschland hat im November 2003 die Gewissensprüfungsausschüsse der Bundeswehr abgeschafft, alle Anträge werden seitdem in einem schriftlichen Verfahren vom Bundesamt für Zivildienst behandelt. Wegen begrenzter Kapazitäten der Bundeswehr und im Zivildienst sind die Chancen, beide Zwangsdienste zu umgehen, größer geworden. Nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden totale Kriegsdienstverweigerer.