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Sonntag, 17. November 2019

Impfpflicht: verfassungswidrig und doch beschlossen – Was nun? Erste wertvolle Tipps!

Zur Information: Ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Masernimpfpflicht erfolgversprechend? Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und andere Organisationen stehen Betroffenen - vor allem besorgten Eltern - mit Rat und Tat zur Seite. Hier erste wertvolle Tipps ... Für unsere Mitglieder: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/beitraege/topic/impfpflicht-verfassungswidrig-und-doch-beschlossen-was-nun-erste-wertvolle-tipps/#postid-1233

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!

Montag, 17. Juni 2019

Atheisten leben im Durchschnitt gefährlicher und kürzer

„Untersuchungen haben gezeigt, dass fromme Menschen länger leben, unabhängig davon, welcher Religion oder welchem Kulturkreis sie angehören“, stellt der Präventionsexperte Prof. Helmut Gohlke* fest. Eine Glaubensgemeinschaft (wie UNIQ-Aeternus) schafft Geborgenheit, die Mitglieder fühlen sich gut aufgehoben. Die Überzeugung, dass eine höhere Macht einem gut gesonnen ist und die Lebensbahn lenkt – das beruhigt und schützt indirekt auch das Herz.

Von amerikanischen Medizinern der Harvard Universität wurde herausgefunden, dass sich regelmäßige Gebete positiv auf die Gesundheit auswirken können. Die entspannende Wirkung von Gebet und Meditation ist nach diesen Untersuchungen eine gute Therapie bei Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, chronischen Schmerzen, leichten bis mittleren Depressionen und einer Reihe weiterer Erkrankungen. Wissenschaftler der Duke Universität von North Carolina haben festgestellt, dass je religiöser ein Patient ist, desto schneller erholt er sich von Depressionen, die durch Herzleiden, Schlaganfälle und andere chronische Leiden ausgelöst wurden. Beim Gebet wird nicht nur die Atemfrequenz vermindert, sondern auch die Konzentration und innere Ruhe gefördert, es werden dabei sehr gut die natürlichen Rhythmen synchronisiert.

Andere Untersuchungen zeigen, dass Patienten durch Glauben und Gebet nach Operationen weniger lang bettlägerig sind. Es wurden weniger Schmerzmittel benötigt und ihr Blutdruck normalisierte sich viel schneller.



Studien von Professor Dale A. Matthews an der Georgetown University (USA) bestätigten, die positiven Auswirkungen des Gebets. Wer regelmäßig betet erkrankt seltener, wird schneller gesund, stärkt sein Immunsystem und lebt seelisch stabiler und zuversichtlicher. Das Gefühl von Schutz und Geborgenheit, von Kraft und innerem Halt und Frieden mobilisieren psychische Reserven und Heilkräfte. 

 Anm.: Glaubt jemand hingegen an einen strafenden Gott kann sich der ansonst positive Effekt sogar negativ auswirken (siehe Link).

Quellen: Präventionsexperte Prof. Helmut Gohlke, Georgetown University, Duke Universität von North Carolina, u.a.
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Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Präventionsexperte der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und Vorstandsmitglied der deutschen Herzstiftung.


UNIQismus verlängert unser Leben!
UNIQismus schafft Geborgenheit, inneren Halt und Frieden. 
Unsere Mitglieder fühlen sich gut aufgehoben.


Samstag, 15. Juni 2019

Woran Sie glauben, entscheidet über Ihre Gesundheit

Psychologie
Im Zuge einer Studie haben Schweizer und deutsche Psychologen feststellen müssen, dass der Glaube an einen strafenden Gott auch krank machen kann. Sie fordern deshalb in zukünftige Behandlungen auch das persönliche Gottesbild der Patienten miteinzubeziehen.

Forscher der Universität Zürich und der Ruhr-Universität Bochum haben schon vor längerer Zeit herausgefunden, dass die falsche Religiosität auch "gesundheitsgefährdend" sein kann. Während der Glaube bei vielen in der Regel zum Seelenheil beitrage, gebe es auch klare Indizien dafür dass der Glaube an einen strafenden Gott das Wohlbefinden reduzieren und psychische Störungen wie Depressionen und Angstzustände verstärken könne.


In der dazu durchgeführten Studie wurden 328 Schweizer Kirchgänger (Katholiken, Reformierte und Evangelikale) befragt, die in den vergangenen vier Jahren ein belastendes Erlebnis erlitten hatten - von sozialen Problemen über Krankheit bis hin zum Trauma oder Trauerfall.

⚠ Statt, wie es die Forscher erwartet hatten, durch den eigenen Gauben gestärkt aus diesen Krisen hervorzugehen, habe sich in den Antworten ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den jeweiligen Gottesbildern- und Vorstellungen der Befragten aufgezeigt, der - handelte es sich dabei um die Vorstellung eines strafenden Gottes - Depressionen und Angstzustände eher verstärkte...

Einer der Forscher: "Wir haben starke Anzeichen dafür, dass ein negatives Gottesbild(strafender Rachegott) zu psychischen Problemen führen kann", zitiert die Zeitung Dr. Bernd Krämer, Oberarzt an der Psychiatrischen Poliklinik des Universitätsspitals Zürich. "Es hat uns sehr überrascht, dass Religiosität nicht in Verbindung mit weniger Depression und Angst gebracht werden konnte."

Allerdings unterstreicht Dr. Krämer die Bedeutung der Qualität des Gottesbildes. Sieht jemand Gott positiv als gütigen und vergebenden Vater (Anm.: oder als ein allmächtiges, universelles Bewusstsein), der den Betroffenen in schweren Zeiten zur Seite steht, so hilft dies durchaus in der Belastung einen Sinn zu finden. Wer hingegen ein negatives Gottesbild eines die Sünden der Menschen strafenden und rächenden Gottes habe, tue sich wesentlich schwerer im Umgang mit den psychischen Belastungen und sieht vermehrt in den eigenen Schicksalsschlägen eine göttliche Strafe. Zukünftig so das Credo der beteiligten Forscher, solle die Spiritualität und der Glauben der Patienten eine größere Rolle in deren Behandlung spielen. Auch sollen weitere Studien den Aspekt der Bedeutung von Religion auf psychologische Krankheitsbilder eingehender beleuchten.

Zu einem "Glaubensverzicht aus gesundheitlichen Gründen" wollen die Wissenschaftler hingegen ausdrücklich nicht aufrufen: "Natürlich darf man noch glauben. Denn Religion ist im Grunde etwas Gutes. Aber man muss aufpassen, dass man das nicht zu sehr generalisiert."
Quelle: Aargauer Zeitung
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info Team
Bildquelle: Michelangelo, Gottesdarstellung in der Sixtinischen Kapelle (1508 - 1512) Bearbeitet IPN

Mein Steckbrief ...

I ❤️UNIQismus!

UNIQ-Aeternus (Order of Owl) www.bmun-gv-at.eu

Sonntag, 19. Mai 2019

Präsident des Muslimverband in Österreich: Kopftuchverbot in Grundschule "verfassungswidrig"

Zur Information
Österreich: Neben der bekannten Regierungskrise gibt es auch einen Religionsstreit.
Das kürzlich verabschiedete österreichische Gesetz zum Verbot von Kopftüchern in Klassenzimmern für Kinder unter zwölf Jahren stellt eine Diskriminierung von Muslimen dar und beruht auf Misstrauen und Anschuldigungen, sagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vural, am Freitag in Wien.

In einem Interview erklärte Präsident Vural:
Was hier geschah, ist, dass der Staat die Religionsfreiheit auf die Kippa im Judentum und den Turban im Sikhismus ausgedehnt hat, während das Kopftuch trotz und gegen unsere Stimme von dieser Religionsfreiheit ausgeschlossen war. Und deshalb überschreitet sie ihre Kompetenz.

"Das hilft weder der Integration noch dem Wohlbefinden der Kinder ...", fügte Vural hinzu.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft kündigte zudem an, dass die Organisation vor dem österreichischen Verfassungsgericht Maßnahmen zur Bekämpfung des Gesetzes ergreifen werde. ...

Mittwoch, 15. Mai 2019

Kopftuchverbot in österreichischen Volksschulen ...

In der Festlegung heißt es wörtlich, dass nur jene Art von Bekleidung gemeint sei, „die das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt“. Patka und Kippa fielen daher nicht unter diese Regelung. Ob das wirklich eine gerechter Beschluss ist, bleibt offen!

Quelle/Bildquelle ©: ORF/ZIB


Mittwoch, 3. April 2019

🌌 Universelles Bewusstsein = ewig, zeitmächtig, nichtlokal ...

UNIQ-Aeternus 

UNIQ steht für die universelle Intelligenz, das alles umschließende universelle Bewusstsein.
Aeternus bedeutet Ewig, von Anfang an, für immer, andauernd, beständig, unsterblich, fortwährend, unvergänglich.
UNIQ-Aeternus = Gott als Schöpfer, als Anfang von allem was ist.

Der evangelische Theologe Dr. Wolfhard Pannenberg definierte die Ewigkeit wie folgt:
„In der Ewigkeit ist das für uns Vergangene, das Gegenwärtige und das Zukünftige nicht getrennt, sondern gleichzeitig. Die Vorstellung eines Gottes, der am Anfang der Zeit auf eine davon verschiedene Zukunft vorausblickt, unterstellt ihm eine menschliche Handlungssituation, die der Ewigkeit Gottes nicht angemessen ist.“

Heute würden wir vielleicht sagen: Diese Beschreibung der Ewigkeit von Pannenberg steht in Übereinstimmung mit dem, was wir in der Quantenphysik als zeitliche Nichtlokalität bezeichnen. Nämlich, dass für UNIQ-Aeternus (Gott) keine zeitlichen Distanzen zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft existiert. Alles ist gleichzeitig. Aus Sicht unserer normalen Welt in der wir in Zeit und Raum leben, ist das nur schwer nachvollziehbar. Aus Sicht der modernen Quantenphysik ist sowohl die räumliche- wie auch die zeitliche Nichtlokalität kein Problem. Die Ewigkeit ist aber nicht mit Zeitlosigkeit zu verwechseln, sondern man könnte UNIQ-Aeternus (Gott) als Zeit-mächtig verstehen.

Was der emeritierte Papst Benedikt XVI dazu sagte:

Kardinal Dr. Joseph Ratzinger – der spätere und emeritierter Papst Benedikt XVI. hatte schon in seiner Zeit als Professor an der Universität Tübingen folgende Aussage zum Thema Ewigkeit in seinem Buch "Einführung in das Christentum - Seite 270" abgefasst. Zitat: „Sie (die Ewigkeit) ist nicht Zeitlosigkeit, sondern Zeitmächtigkeit. Als das Heute, das zu allen Zeiten gleichzeitig ist, kann sie auch in jede Zeit hineinwirken.“

Aus der Quantenphysik wissen wir, dass sich Quanten sozusagen im Zustand der Ewigkeit befinden (sie befinden sich sowohl in zeitlicher- wie auch räumlicher Nichtlokalität). Quantenobjekte können sich so verhalten, als ob es für sie keine zeitliche wie auch räumliche Entfernung gibt.

Wobei wir UNIQisten UNIQ-Aeternus sowohl als räumlich (also lokal) wie auch als nichtlokal sehen. Das heißt UNIQ-Aeternus umfasst sowohl alles das was existiert (das ganze Universum), wie auch alles Nichtlokale. Dabei ist jede Art von Bewusstsein eingeschlossen. Materie enthält Geist und Information in verschiedenen Ausprägungsstufen, doch nicht aller Geist ist in der Materie. Der größte Teil des universellen Bewusstseins befindet sich im zeitlichen wie auch räumlichen nichtlokalen Zustand (es ist zu jeder Zeit allgegenwärtig). Genauso befindet sich auch unser Selbst, unser höheres Bewusstsein, sowohl zeitlich wie auch räumlicn in einem nichtlokalen Zustand.

Höheres Bewusstsein und Organismus

In Bereichen in denen entsprechende energetische Felder (Gehirn, Nerbevensystem, Drüsenzentren, Akupunkturmeridianen) entstehen bzw. vorhanden sind, dort kann mehr höheres Bewusstsein einströmen und die jeweiligen Bereiche -mit ihren latent vorhandenen Fähigkeiten- aktivieren. Der Mensch kann somit auch nicht sein Bewusstsein verlieren, sondern das Bewusstsein kann nur den Kontakt zu bestimmten Bereichen in Gehirn und Nervensystem, oder zum ganzen Organismus verlieren.

Der Mensch besitzt 3 Bewusstseinsarten: 1. Das Körperbewusstsein, dieses ist für den Aufbau und die Erhaltung des Körpers und für seine Funktionen zuständig. 2. Das EGO-Bewusstsein, den Denker mit seinem ständigen Fluss von Gedanken. Dieses Bewusstsein kann man am ehesten mit einer Software vergleichen. Das EGO-Bewusstsein befindet sich im Gehirn (Körperbewusstein und EGO-Bewusstsein) und löst sich nach dem Tod auf. 3. Was noch bleibt, ist eine weitere Art von Bewusstsein, unser Höheres Selbst, Höheres Bewusstsein, unser Kern-Selbst (viele nennen dieses Bewusstsein auch den Beobachter oder stillen Zeugen) oder wahres Ich. Dieses ist nur energetisch mit den Körper verbunden und befindet sich zum großen Teil in einem sowohl zeitlich- wie auch räumlich nichtlokalen Zustand. Beides, der materielle Körper wie auch das Höhere Bewusstsein, befindet sich in einem Zustand der Verschränkung, der sich erst löst wenn sich das Höhere Bewusstsein vom Organismus trennt. ...
➔ Wird in Kürze fortgesetzt


Info-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/bild/einfuehrung_in_das_christentum_(S.270)_JR.PNG


UNIQ-Aeternus (Gott) ist ...

ewig (also zeitlich nichtlokal),
allgegenwärtig (also räumlich nichtlokal),
ist sowohl reiner Geist wie auch Materie (ist somit der Urgrund und Ursprung allen Seins),
UNIQ-Aeternus manifestiert sich als Quantenwelle, Quantenbewusstsein, Energie, Information und Materie (alles was ist) und ist. Ewig wie auch allgegenwärtig.


Freitag, 29. März 2019

Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei! 👎

Sehr traurig, manche legen ihre Religion noch immer wie im Mittelalter aus 😢

Die ab kommendem Mittwoch (1. April 2019) geltende Neufassung des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass homosexuelle Partner zu Tode gesteinigt werden. Die Regel gilt ausschließlich für Muslime in dem Kleinstaat auf der Insel Borneo. Unter der dort geltenden islamischen Scharia - dem aus religiösen Quellen abgeleiteten Recht - war Homosexualität bereits zuvor illegal.


Klingt für uns nach einem Land, in das man (schon aus Protest) NICHT reisen sollte!

Der UNIQismus kennt keine Vorurteile, für uns gilt die persönliche Freiheit als wichtigstes Gut! Im UNIQismus sind Frau und Mann absolut gleichberechtigt, für UNIQisten ist die sexuellen Ausrichtung reine Privatsache über die jedes Mitglied natürlich frei entscheiden kann.  

Im UNIQismus gibt es KEINE Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der Hautfarbe, der genetischen Merkmale, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters. 

Bildquelle©: dpa/ARD

Montag, 4. März 2019

Worin liegt der Vorteil einer Glaubensgemeinschaft?

Im Grunde sollte man keine Glaubensgemeinschaft, keinen Zusammenschluss von Gleichgesinnten benötigen. Doch eine Glaubensgemeinschaft bietet einen sicheren Schutz, in dem deren Mitglieder durch viele verschiedene Internationale- wir Nationale Gesetze und Rechte geschützt sind. Beispielsweise, durch die im Völkerrecht verankerte passive und aktive Religionsfreiheit.

Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft genießen einige Freiheiten, die in den Gesetzen verankert sind. Diese Freiheiten und Vorteile wollen wir von UNIQ-Aeternus / Order of Owl für alle unsere Mitglieder praktisch nutzbar machen. Link: www.bmun-gv-at.eu


Donnerstag, 28. Februar 2019

Einstein über Jesus

Zitat  aus - Original engl.: "Imagination is more important than knowledge. For knowledge is limited […].") - "What Life Means to Einstein", The Saturday Evening Post, 26. Oktober 1929, zitiert nach: Albert Einstein#Viereck interview (1929).


  • Interviewer Viereck: „In welchem Ausmaß sind Sie vom Christentum beeinflusst?
  • Antwort Einstein: Ich bin Jude, aber ich bin bezaubert durch die strahlende Figur des Nazareners.


(Anm.: Jesus Christus war nach Einsteins Auffassung ein „religiöses Genie“. Einstein sah Jesus als einen Propheten und Rabbi an, aber nicht als Gott. Jesus selbst soll ja auch selbst gesagt haben: „Ich bin der Sohn Gottes, er ist mein Vater … Ihr seid meine Brüder …“, er setzt sich somit mit den anderen gleich. Jesus hat nie behauptet das er ein Gott ist. Johannes 10:30 Ich und der Vater sind eins, dieser Ausspruch von Jesus würde auch eher auf eine kosmische Religion* hinweisen.)

Link 1: https://en.wikiquote.org/wiki/Albert_Einstein#Viereck_interview_(1929)
Link 2: https://de.wikiquote.org/wiki/Albert_Einstein
Link 3: https://www.bmun-gv-at.eu/was-glauben-wir-.html






* Auch diese beiden Bibeltexte (NT) weisen auf eine kosmische Religion hin, es scheint als ob Jesus seinen Jüngern und auch den Juden klar machen wollte, das er selbst wie auch alle anderen in ihren tiefen inneren Selbst (höheren Bewusstsein / höheren Selbst / Seele) eins sind mit dem universellen Schöpfer. Diese Glaubens- und Denkweise verstehen wir aus Sicht der modernen Quantenphysik eher, als Menschen zur Zeit Jesus.


Die beiden Bibeltexte (NT)

...Ich und der Vater sind eins... (Johannes Kapitel 10, Vers 30
Die Reaktion der Juden auf die Aussage von Jesus zeigt, dass sie es als Gotteslästerung angesehen haben. Sie beschuldigten Jesus, dass Er den Anspruch erhebt, Gott zu sein...

Die folgende Aussage von Jesus folgte direkt nachdem die Juden Ihn wegen seiner Aussage, dass Er und der Vater eins sind, steinigen wollten.
...Jesus antwortete ihnen: Steht nicht in eurem Gesetz geschrieben: "Ich habe gesagt: Ihr seid Götter"... (Johannes Kapitel 10, Vers 34


UNIQ-Aeternus Net Team

Montag, 25. Februar 2019

Spiritualität macht euch frei ...

Spiritualität lehrt uns, mutig zu sein
Spiritualität schließt, entsprechend seiner Definition, alle Bereiche des Lebens ein – auch den Alltag. Spiritualität im Alltag ist für viele Menschen heute ein wichtiger Bestandteil geworden.

Anders als die Spiritualität, gehören die alten Religionen nicht für viele Menschen zum täglichen Leben (sie haben ihre Spiritualität verloren - oder erst gar nicht wirklich besessen). Spiritualität steht jedem offen. UNIQismus ist eine Glaubensrichtung in der es vor allem um Spiritualität und mentale- spirituelle Praktiken geht. Anders als die alten Religionen benötigt Spiritualität keine Kirchen, Tempel oder andere Gotteshäuser, auch das zeichnet den UNIQismus von anderen Glaubenssystemen aus.

Fast alle Religion sagen uns, wovor wir uns zu fürchten haben und weisen auf die Konsequenzen hin, wenn wir nicht entsprechend der jeweiligen Religion leben. UNIQismus, und Spiritualität konzentriert sich nicht auf die Angst sondern auf auf ein glückliches spirituelles Leben frei von Zwängen. Die meisten Religionen sagen uns (bzw. belehren uns) was die „Wahrheit“ ist – Spiritualität lässt uns die Wahrheit entdecken. Spiritualität macht uns frei und unabhängig ... das sehen nicht alle gern. Glück ist immer tief in uns selbst zu finden und nur wir selbst sind dafür verantwortlich den Weg des Glücks zu gehen. Niemand, außer uns selbst kann uns den Weg erleichtern oder eine Schuld vergeben - die richtige Spiritualität lernt uns Selbst-Vergebung und Selbst-Verantwortung.


Freitag, 15. Februar 2019

An der Schwelle zur Welt-Religion: Papst Franziskus unterzeichnet historisches Bündnis mit dem Islam.

Februar 2019 Es tut sich einiges!
Der Islam und der römische Katholizismus sind die beiden größten religiösen Gruppen auf dem Planeten. Sie sind sich sowohl in ihrer Theologie ähnlich, wie auch in den Zielen die führende Weltreligion zu sein. Die globale Einheitsreligion, die sich unübersehbar in Vorbereitung befindet, erfordert definitiv die Teilnahme beider Seiten. Insofern ist die Zusammenkunft in den Vereinigten Emiraten von größter Relevanz.

Nicht zuletzt deshalb ist das, was Papst Franziskus bereits zum Islam geäußert hat, so bemerkenswert. Die folgenden Ausführungen stammen aus Bemerkungen, die er während seines allerersten ökumenischen Treffens machte:

Zum lesen Textfeld einfach anklicken!
Bereits 2011 äußerte Papst Franziskus sehr deutlich seinen Standpunkt, dass alle großen Religionen unterschiedliche Wege zum gleichen Gott sind. Er behauptete, dass es wichtig sei, daran zu denken, dass “alle Kinder Gottes sind, obwohl Menschen verschiedener Glaubensrichtungen Gott suchen oder Gott auf verschiedene Weise begegnen”. 


Ausspruch von Papst Franziskus - Februar 2019, Abu Dhabi

Mit einigen seiner Äußerungen hat der Papst bewusst die biblische Sichtweise aufgegeben (bzw. vielleicht hatte sie diese auch nie).

Bemerkenswert: Das kirchlichen Heilsverständnis Roms das bisher verfolgt wurde, und das sich bis auf den heutigen Tag nicht geändert haben sollte ließt sich so: 

„Die heilige römische Kirche […] bekennt und verkündet, dass niemand außerhalb der katholischen Kirche – weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter – des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt[…], wenn er sich nicht vor dem Tod der Kirche anschließt.“
Karl Rahner, „Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverk“, 1954, S. 212-213. Imprimatur 27. Juni 1949. (Kirchendogma seit KV Florenz 1445)

Wohin das alles läuft (was Vatikan und Papst planen) werden wir in den nächsten Jahren sehen können. Ob es wirklich eine "neue" Weltreligion -passend zu einer neuen Weltregierung- in Zukunft geben wird, können/müssen wir als Zeitzeugen beobachten.

Quelle: defacto.media u. UNIQ-Aeternus Info-Team
Bildquelle: pixabay

Mittwoch, 13. Februar 2019

Zur Erinnerung! Vor 40 Jahren ...

Die Szene ging in die Geschichtsbücher ein: Vor genau vier Jahrzehnten, im Februar 1979, beendete der Ayatollah Khomeini sein fünfzehnjähriges Exil und kehrte, von Frankreich kommend, nach Teheran zurück. Der Islam machte sich vehement bemerkbar!

Einige Wochen später, am 1. April, wurde die Islamische Republik Iran proklamiert: Ein Paria-Staat betrat die internationale Bühne. Aus dem modernen Iran wurde ein muslimischer "Gottesstaat". Heute steht der Iran, unter der absoluten Kontrolle durch den Klerus (schiitischen Klerus).

„Wir haben jetzt 40 Jahre Erfahrung mit einem politischen Islam – und mit Ländern, die der ganzen Welt sozusagen den Krieg erklärt haben“, sagt der Iranexperte Bernard Hourcade vom Pariser Forschungszentrum CNRS. ...

Montag, 4. Februar 2019

Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Da wir öfter danach gefragt werden hier der Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes!

Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes und nimmt Bezug auf Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919.

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 136 (Weimarer Verfassung)

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)

(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Artikel 138 (Weimarer Verfassung)

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 (Weimarer Verfassung)

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Artikel 141 (Weimarer Verfassung)

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Erläuterungen

Durch diese Verweisungsnorm werden fünf der sog. Kirchenartikel der Weimarer Verfassung in das geltende Bundesverfassungsrecht inkorporiert. Die Kirchenartikel sind auf diese Weise vollgültiges Verfassungsrecht. Soweit in ihnen Rechte gewährt werden, handelt es sich um Rechte mit Verfassungsrang, aber weder um Grundrechte noch grundrechtsgleiche Rechte, auf deren Verletzung eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden kann. Allerdings ist häufig zugleich die Religionsfreiheit betroffen; das Bundesverfassungsgericht prüft dann in diesem Rahmen auch die Verletzung des Art. 140 GG.
Art. 140 GG begründet ein im internationalen Vergleich gemäßigtes religionsverfassungsrechtliches System, das mit dem Verbot der Staatskirche einerseits die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt, sich aber andererseits nicht dem laizistischen Vorbild Frankreichs anschließt, sondern Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht auch im öffentlichen Bereich gewährleistet (vgl. ausführlich Staatskirchenrecht).
Auf den „Weimarer Kirchenkompromiss“, der schon in der Deutschen Nationalversammlung als mittlere Linie mehrheitsfähig war, konnte sich auch der Parlamentarische Rat einigen. Zu Gunsten des neuen Art.4 GG, der die Religions- und Gewissensfreiheit umfassender regelt, wurde in Art. 140 GG auf den Verweis auf Art. 135 WRV verzichtet; Art. 140 WRV („Den Angehörigen der Wehrmacht ist die nötige freie Zeit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu gewähren“) schien zur damaligen Zeit mangels Existenz einer Armee entbehrlich.
In verschiedenen Landesverfassungen werden die Kirchenartikel ebenfalls in Bezug genommen und damit auch zu Landesverfassungsrecht.


Samstag, 26. Januar 2019

💡 Man muss sich auch passiv schützen!

Wenn jemand etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen Organisationen akzeptiert werden.

Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).

Wir UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“) 

UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...

Denn will man jemanden -gegen seinen Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...

Mittwoch, 16. Januar 2019

Die BAWAG-PSK startet als erste Bank Österreichs mit Halāl Muslim-Konten

Zur Information!
Derzeit leben fast 600.000 Muslime in Österreich (Tendenz stark steigend), nun wagt die BAWAG P.S.K. (Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG), als erste Bank in Österreich einen Vorstoß in Richtung sauberen Muslim-Konten. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, geht es beim Banking der BAWAG bald "Halāl" zu. Die Bank plant den Einstieg ins "Islamic Banking", welches die Scharia zugrunde hat. Bedeutet, dass Zinsen ebenso verboten sind wie Geschäfte im Waffen-, Alkohol- und Porno-Bereich. ... 

Donnerstag, 10. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom: 25.10.2018

Rechtliches, das sollte man wissen!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt.

Die Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde aufgrund des Falls von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die am 20 Dez. 2011 verurteilt worden war (nach §188 StGB), „religiösen Glauben zu verunglimpfen“, nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte. ...

Der EGMR urteilte, dass Staaten die in Artikel 10 der Konvention garantierte freie Meinungsäußerung einschränken dürften, wenn die betreffende Rede „wahrscheinlich zu RELIGIÖSEN INTOLERANZ aufwiegelt“ und „wahrscheinlich den RELIGIÖSEN FRIEDEN im Land stört“. ...