Posts mit dem Label Strafe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Strafe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 15. Juni 2019

Woran Sie glauben, entscheidet über Ihre Gesundheit

Psychologie
Im Zuge einer Studie haben Schweizer und deutsche Psychologen feststellen müssen, dass der Glaube an einen strafenden Gott auch krank machen kann. Sie fordern deshalb in zukünftige Behandlungen auch das persönliche Gottesbild der Patienten miteinzubeziehen.

Forscher der Universität Zürich und der Ruhr-Universität Bochum haben schon vor längerer Zeit herausgefunden, dass die falsche Religiosität auch "gesundheitsgefährdend" sein kann. Während der Glaube bei vielen in der Regel zum Seelenheil beitrage, gebe es auch klare Indizien dafür dass der Glaube an einen strafenden Gott das Wohlbefinden reduzieren und psychische Störungen wie Depressionen und Angstzustände verstärken könne.


In der dazu durchgeführten Studie wurden 328 Schweizer Kirchgänger (Katholiken, Reformierte und Evangelikale) befragt, die in den vergangenen vier Jahren ein belastendes Erlebnis erlitten hatten - von sozialen Problemen über Krankheit bis hin zum Trauma oder Trauerfall.

⚠ Statt, wie es die Forscher erwartet hatten, durch den eigenen Gauben gestärkt aus diesen Krisen hervorzugehen, habe sich in den Antworten ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den jeweiligen Gottesbildern- und Vorstellungen der Befragten aufgezeigt, der - handelte es sich dabei um die Vorstellung eines strafenden Gottes - Depressionen und Angstzustände eher verstärkte...

Einer der Forscher: "Wir haben starke Anzeichen dafür, dass ein negatives Gottesbild(strafender Rachegott) zu psychischen Problemen führen kann", zitiert die Zeitung Dr. Bernd Krämer, Oberarzt an der Psychiatrischen Poliklinik des Universitätsspitals Zürich. "Es hat uns sehr überrascht, dass Religiosität nicht in Verbindung mit weniger Depression und Angst gebracht werden konnte."

Allerdings unterstreicht Dr. Krämer die Bedeutung der Qualität des Gottesbildes. Sieht jemand Gott positiv als gütigen und vergebenden Vater (Anm.: oder als ein allmächtiges, universelles Bewusstsein), der den Betroffenen in schweren Zeiten zur Seite steht, so hilft dies durchaus in der Belastung einen Sinn zu finden. Wer hingegen ein negatives Gottesbild eines die Sünden der Menschen strafenden und rächenden Gottes habe, tue sich wesentlich schwerer im Umgang mit den psychischen Belastungen und sieht vermehrt in den eigenen Schicksalsschlägen eine göttliche Strafe. Zukünftig so das Credo der beteiligten Forscher, solle die Spiritualität und der Glauben der Patienten eine größere Rolle in deren Behandlung spielen. Auch sollen weitere Studien den Aspekt der Bedeutung von Religion auf psychologische Krankheitsbilder eingehender beleuchten.

Zu einem "Glaubensverzicht aus gesundheitlichen Gründen" wollen die Wissenschaftler hingegen ausdrücklich nicht aufrufen: "Natürlich darf man noch glauben. Denn Religion ist im Grunde etwas Gutes. Aber man muss aufpassen, dass man das nicht zu sehr generalisiert."
Quelle: Aargauer Zeitung
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info Team
Bildquelle: Michelangelo, Gottesdarstellung in der Sixtinischen Kapelle (1508 - 1512) Bearbeitet IPN

Mittwoch, 10. April 2019

👁️ Die Menschen nehmen alles hin ... die letzten Freiheiten verschwinden, die totale Überwachung der Bürger nimmt zu!

Digitales Vermummungsverbot beschlossen!
Im österreichischen Ministerrat beschließt die Regierung (ÖVP-FPÖ) heute 10.04.2019 das Ende der "völligen Anonymität" in den sozialen Medien. Völlig anonym waren wir schon lange nicht mehr, neben der IP-Adresse die jede/jeder mitsendet wurden wir schon lange überwacht, unsere privaten Daten werden gespeichert, ausgewertet ... und anders denkende werden verfolgt.

Totale Überwachung, schnell ausforschen und abstrafen!
Wer in Zukunft einen Kommentar geben will, muss sich vorher registrieren, mit Angabe des vollständigen Name, Adresse und Telefonnummer - damit die Behörden, im Fall der Fälle, Hassposter sehr schnell ausforschen und auch bestrafen können.

ÖVP und FPÖ vergleichen ihr Gesetz, das sie „digitales Vermummungsverbot getauft haben, mit dem Straßenverkehr: „Sichtbar ist eine Nummer oder ein Wunschkennzeichen. Bei Verstößen kann jedoch der Fahrzeughalter ausgeforscht und belangt werden.“

Ab jetzt brauch man einen „Zustellbevollmächtigten“
Im Internet sieht das grundsätzlich folgendermaßen aus: Wer etwas postet (oder den Like-Button benützt), muss sich mit Telefonnummer (ab Anfang 2020) registrieren, der Kommentar darf weiterhin unter einem Pseudonym erscheinen, der Kommentator kann aber ab Herbst sehr schnell ausgeforscht und gerichtlich verfolgt werden.

Wenn die IP-Adresse für unsere Politik nicht mehr genug ist
Freiheit war gestern! 
ÖVP-FPÖ wollen vor allem die großen Online-Plattformen in die Pflicht nehmen. 

Facebook, Twitter, Linkedin, Printarest, Instagram & Co.
brauchen künftig einen sogenannten Zustellbevollmächtigten in Österreich. Also eine Ansprechperson, die unverzüglich erreicht werden kann, etwa ein eigenes Büro oder auch eine zuständige Anwaltskanzlei.

Jemand, der haftbar und auch klagbar ist“, heißt es aus dem Büro von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP). Dieses Detail hat sich Österreich von Deutschland abgeschaut und noch eines daraufgelegt. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen durchaus saftige Strafen, in der Höhe bis zu 500.000 Euro.

ORF/ZIB -Video ©: digitales Vermummungsverbot

Man hat es in der Regierung aus irgendwelchen Gründen SEHR EILIG!
Bereits am heutigen Mittwoch startet die Begutachtung, nach nur vier Wochen werden wohl noch kleine Korrekturen vorgenommen werden. Der Beschluss im Nationalrat soll im Herbst 2019 fallen.


Plattformen wie UNIQ-Net sind ausgenommen!
UNIQ-Net ist auch frei von Überwachung und Zensur, es ist ein NUR für seine Mitglieder geschlossenes Netz. Siehe UNIQ-Net: Info-Link




Donnerstag, 10. Januar 2019

Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersysteme, Konten, Daten etc.

Rechtliches
Wenn ein Täter Daten aus privaten Konten, von sozialen Netzwerken, aus Cloud-Diensten und E-Mail-Konten, geschützten Webseiten etc. entwendet, sich also dort unerlaubt eingeloggt, die Daten auf einen privaten Rechner downloadet, sie aufbereitet und zum Download durch Dritte bereitgestellt ist das eine schwere Straftat. 

In Deutschland hat sich der Täter zum einen nach dem sogenannten Hackerparagrafen 202c sowie nach Paragraf 202a des deutschen Strafgesetzbuchs wegen der Vorbereitung und dem Ausspähen von Daten strafbar gemacht. Ähnliche Gesetze gibt es  in Österreich (§118a StGB), der ganzen EU, Amerika und vielen anderen Ländern. Werden die zu Unrecht erhaltenen Daten über irgendwelche Plattformen in Umlauf gebracht, dann werden die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam. Auch Verstöße gegen Copyright und Urheberrechtsgesetze können ebenso wirksam werden. Die Veröffentlichung von privaten, intimen Informationen über Dritte, mit dem Ziel, ihnen Schaden zuzufügen und vielleicht auch wirtschaftlich davon zu profitieren, ist auch datenschutzrechtlich eine Straftat. ...