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Mittwoch, 10. April 2019

👁️ Die Menschen nehmen alles hin ... die letzten Freiheiten verschwinden, die totale Überwachung der Bürger nimmt zu!

Digitales Vermummungsverbot beschlossen!
Im österreichischen Ministerrat beschließt die Regierung (ÖVP-FPÖ) heute 10.04.2019 das Ende der "völligen Anonymität" in den sozialen Medien. Völlig anonym waren wir schon lange nicht mehr, neben der IP-Adresse die jede/jeder mitsendet wurden wir schon lange überwacht, unsere privaten Daten werden gespeichert, ausgewertet ... und anders denkende werden verfolgt.

Totale Überwachung, schnell ausforschen und abstrafen!
Wer in Zukunft einen Kommentar geben will, muss sich vorher registrieren, mit Angabe des vollständigen Name, Adresse und Telefonnummer - damit die Behörden, im Fall der Fälle, Hassposter sehr schnell ausforschen und auch bestrafen können.

ÖVP und FPÖ vergleichen ihr Gesetz, das sie „digitales Vermummungsverbot getauft haben, mit dem Straßenverkehr: „Sichtbar ist eine Nummer oder ein Wunschkennzeichen. Bei Verstößen kann jedoch der Fahrzeughalter ausgeforscht und belangt werden.“

Ab jetzt brauch man einen „Zustellbevollmächtigten“
Im Internet sieht das grundsätzlich folgendermaßen aus: Wer etwas postet (oder den Like-Button benützt), muss sich mit Telefonnummer (ab Anfang 2020) registrieren, der Kommentar darf weiterhin unter einem Pseudonym erscheinen, der Kommentator kann aber ab Herbst sehr schnell ausgeforscht und gerichtlich verfolgt werden.

Wenn die IP-Adresse für unsere Politik nicht mehr genug ist
Freiheit war gestern! 
ÖVP-FPÖ wollen vor allem die großen Online-Plattformen in die Pflicht nehmen. 

Facebook, Twitter, Linkedin, Printarest, Instagram & Co.
brauchen künftig einen sogenannten Zustellbevollmächtigten in Österreich. Also eine Ansprechperson, die unverzüglich erreicht werden kann, etwa ein eigenes Büro oder auch eine zuständige Anwaltskanzlei.

Jemand, der haftbar und auch klagbar ist“, heißt es aus dem Büro von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP). Dieses Detail hat sich Österreich von Deutschland abgeschaut und noch eines daraufgelegt. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen durchaus saftige Strafen, in der Höhe bis zu 500.000 Euro.

ORF/ZIB -Video ©: digitales Vermummungsverbot

Man hat es in der Regierung aus irgendwelchen Gründen SEHR EILIG!
Bereits am heutigen Mittwoch startet die Begutachtung, nach nur vier Wochen werden wohl noch kleine Korrekturen vorgenommen werden. Der Beschluss im Nationalrat soll im Herbst 2019 fallen.


Plattformen wie UNIQ-Net sind ausgenommen!
UNIQ-Net ist auch frei von Überwachung und Zensur, es ist ein NUR für seine Mitglieder geschlossenes Netz. Siehe UNIQ-Net: Info-Link




Donnerstag, 10. Januar 2019

Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersysteme, Konten, Daten etc.

Rechtliches
Wenn ein Täter Daten aus privaten Konten, von sozialen Netzwerken, aus Cloud-Diensten und E-Mail-Konten, geschützten Webseiten etc. entwendet, sich also dort unerlaubt eingeloggt, die Daten auf einen privaten Rechner downloadet, sie aufbereitet und zum Download durch Dritte bereitgestellt ist das eine schwere Straftat. 

In Deutschland hat sich der Täter zum einen nach dem sogenannten Hackerparagrafen 202c sowie nach Paragraf 202a des deutschen Strafgesetzbuchs wegen der Vorbereitung und dem Ausspähen von Daten strafbar gemacht. Ähnliche Gesetze gibt es  in Österreich (§118a StGB), der ganzen EU, Amerika und vielen anderen Ländern. Werden die zu Unrecht erhaltenen Daten über irgendwelche Plattformen in Umlauf gebracht, dann werden die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam. Auch Verstöße gegen Copyright und Urheberrechtsgesetze können ebenso wirksam werden. Die Veröffentlichung von privaten, intimen Informationen über Dritte, mit dem Ziel, ihnen Schaden zuzufügen und vielleicht auch wirtschaftlich davon zu profitieren, ist auch datenschutzrechtlich eine Straftat. ...