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Samstag, 23. März 2024

Dienstag, 10. Dezember 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

HIER NOCH 3 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTE


ARTIKEL 18 (GEDANKEN-, GEWISSENS-, RELIGIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

ARTIKEL 19 (MEINUNGS- UND INFORMATIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ARTIKEL 20 (VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB

Samstag, 16. November 2019

Wenn das Volk zur Denunziation auffordert wird ...

DEUTSCHLAND SUCHT MITHILFE SEINER BÜRGER (AUCH ANONYM) NACH ANDERS DENKENDEN UND EXTREMEN PERSONEN.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtet „Hinweistelefon Rassismus, Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter“ ein (Link)Hinweise werden natürlich rund um die Uhr vertraulich aufgenommen. Hoffentlich werden jetzt nicht Unschuldige denunziert. Uns gruselt das etwas, denn so etwas gab es schon mehrmals in der deutschen Geschichte.

Anmerkung: Gegen Linksextremismus kann man keine Hinweise abgeben. Warum nicht, kann der Mann am anderen Ende der Leitung nicht sagen. Seinen Namen darf er auch nicht nennen! -R.S.
 Video dazu unter: 
https://youtu.be/TnBFgBGRJu8



FACEBOOK u.a. HABEN SO EIN MELDESYSTEM SCHON LÄNGER!


Schnell wird man bei Facebook gesperrt und auch gleich weitergemeldet!

Quellen/Bildquellen ©: Bundesamt, Facebook, u.a.

Sonntag, 18. August 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?

Samstag, 6. Juli 2019

UNIQismus des Tages ...

Was UNIQisten glauben!
UNIQ-Aeternus / Order of Owl ist eine in Österreich eingetragene Vereinigung.
Diese Vereinigung ist u.a. durch die gesetzlich Glaubens- und Religionsfreiheit geschützt. 

Mehr unter: www.un-iq.net

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...

Freitag, 29. März 2019

Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei! 👎

Sehr traurig, manche legen ihre Religion noch immer wie im Mittelalter aus 😢

Die ab kommendem Mittwoch (1. April 2019) geltende Neufassung des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass homosexuelle Partner zu Tode gesteinigt werden. Die Regel gilt ausschließlich für Muslime in dem Kleinstaat auf der Insel Borneo. Unter der dort geltenden islamischen Scharia - dem aus religiösen Quellen abgeleiteten Recht - war Homosexualität bereits zuvor illegal.


Klingt für uns nach einem Land, in das man (schon aus Protest) NICHT reisen sollte!

Der UNIQismus kennt keine Vorurteile, für uns gilt die persönliche Freiheit als wichtigstes Gut! Im UNIQismus sind Frau und Mann absolut gleichberechtigt, für UNIQisten ist die sexuellen Ausrichtung reine Privatsache über die jedes Mitglied natürlich frei entscheiden kann.  

Im UNIQismus gibt es KEINE Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der Hautfarbe, der genetischen Merkmale, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters. 

Bildquelle©: dpa/ARD

Mittwoch, 13. Februar 2019

Zur Erinnerung! Vor 40 Jahren ...

Die Szene ging in die Geschichtsbücher ein: Vor genau vier Jahrzehnten, im Februar 1979, beendete der Ayatollah Khomeini sein fünfzehnjähriges Exil und kehrte, von Frankreich kommend, nach Teheran zurück. Der Islam machte sich vehement bemerkbar!

Einige Wochen später, am 1. April, wurde die Islamische Republik Iran proklamiert: Ein Paria-Staat betrat die internationale Bühne. Aus dem modernen Iran wurde ein muslimischer "Gottesstaat". Heute steht der Iran, unter der absoluten Kontrolle durch den Klerus (schiitischen Klerus).

„Wir haben jetzt 40 Jahre Erfahrung mit einem politischen Islam – und mit Ländern, die der ganzen Welt sozusagen den Krieg erklärt haben“, sagt der Iranexperte Bernard Hourcade vom Pariser Forschungszentrum CNRS. ...

Samstag, 26. Januar 2019

30 universelle Menschenrechte

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren": Seit genau 70 Jahren gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".


(18 Recht auf Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit)