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Dienstag, 10. Dezember 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

HIER NOCH 3 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTE


ARTIKEL 18 (GEDANKEN-, GEWISSENS-, RELIGIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

ARTIKEL 19 (MEINUNGS- UND INFORMATIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ARTIKEL 20 (VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!

Sonntag, 18. August 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?

Samstag, 6. Juli 2019

UNIQismus des Tages ...

Was UNIQisten glauben!
UNIQ-Aeternus / Order of Owl ist eine in Österreich eingetragene Vereinigung.
Diese Vereinigung ist u.a. durch die gesetzlich Glaubens- und Religionsfreiheit geschützt. 

Mehr unter: www.un-iq.net

Freitag, 31. Mai 2019

Religionsfreiheit: Wenn Schweinefleisch Polizei und Staatsschutz aktiviert!

Deutschland: Unbekannte haben in der vergangenen Nacht im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt vor der dortigen Moschee einen abgeschnittenen Schweinekopf abgelegt.
>> Der deutsche Staatsschutz ermittelt nun!

„SCHWEINEFLEISCH IST UNREIN“
Die Abscheu der Muslime vor Schweinen geht auf den Koran zurück. Dort heißt es in Sure 6 Vers 145: "Sprich: Ich finde in dem, was mir eingegeben worden ist, nichts, das jemandem zu essen verboten wäre, außer Verendetem und ausgegossenem Blut und Schweinefleisch – denn es ist unrein – oder Gräuel, über den anderes als Gott angerufen wurde. Doch wenn jemand sich in einer Zwangslage befindet, ohne Begehrlichkeit zu hegen und eine Übertretung zu begehen – nun, dein Herr ist vergebungsbereit und barmherzig."

Daraus wird abgeleitet, dass Schweine grundsätzlich unrein sind und auch den Boden, mit dem sie Kontakt haben, „verunreinigen“. Daher kommt es auf Grundstücken, auf denen –gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung– eine neue Moschee gebaut werden soll, immer wieder zur Ablage von Schweinefleisch, bevorzugt Schweineköpfen (Anm.: diese kann man ja leichter als Schweinefleisch identifizieren).
Quelle ©: Direktlink und Direktlink (28. Mai 2019)
Bildquelle ©: pixabay
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Anm.: Wie stark das Gesetz der Religionsfreiheit* den Glauben und die Regel einer Glaubensgemeinschaft schützt, zeigt sich bei den Schweinefleisch-Aktionen, da wird Polizei und Staatsschutz** aktiv!

  • Religionsfreiheit: Die Religionsfreiheit ist sowohl durch internationale- wie nationale Gesetze und die Menschenrechte geschützt. Der Schutz erstreckt sich wie folgt:
  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Direktlink)

Religionsfreiheit am Beispiel Deutschland:
Die Glaubensfreiheit umfasst das Recht, sich aus eigener Überzeugung einer Religionsgemeinschaft anzuschließen. Die Bekenntnisfreiheit umfasst demgegenüber das Recht, sich offen zu einer Religion zu bekennen. Dieses schützt das Recht, das gesamte Leben an den eigenen Glaubensvorstellungen auszurichten. Hierzu zählen das Bilden einer religiösen Überzeugung, das Kundgeben dieser sowie das Handeln entsprechend der eigenen religiösen Überzeugung. Geschützt sind hiernach etwa das Pflegen kultischer Handlungen wie das Errichten von Kirchen (bzw. Versammlungsorte). das Tragen spezieller Kleidungsstücke und das Befolgen religiöser Verhaltensregeln (Anm.: z.B. Schweinefleisch meiden). Andere Handlungen schützt die Freiheit der Religion, soweit sie aus religiöser Motivation heraus erfolgen. In Verbindung mit dem Elternrecht aus Art. 6 Absatz 2 GG schützt die Religionsfreiheit das Recht, dass Eltern ihre Kinder nach der eigenen religiösen Überzeugung erziehen.

Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht die kollektive Glaubensausübung. So schützt Art. 4 GG das Zusammenschließen mehrerer Gläubiger zu einer Glaubensgemeinschaft. Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung, die der umfassenden Förderung eines Glaubens dient. Es ist NICHT notwendig, dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert (Anm.: sie kann aber z.B. als Verein organisiert sein)
** Schließlich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen. 

Quelle: wikipedia, u.a.
Bildquelle ©: UNIQ-Net


Sonntag, 19. Mai 2019

Präsident des Muslimverband in Österreich: Kopftuchverbot in Grundschule "verfassungswidrig"

Zur Information
Österreich: Neben der bekannten Regierungskrise gibt es auch einen Religionsstreit.
Das kürzlich verabschiedete österreichische Gesetz zum Verbot von Kopftüchern in Klassenzimmern für Kinder unter zwölf Jahren stellt eine Diskriminierung von Muslimen dar und beruht auf Misstrauen und Anschuldigungen, sagte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vural, am Freitag in Wien.

In einem Interview erklärte Präsident Vural:
Was hier geschah, ist, dass der Staat die Religionsfreiheit auf die Kippa im Judentum und den Turban im Sikhismus ausgedehnt hat, während das Kopftuch trotz und gegen unsere Stimme von dieser Religionsfreiheit ausgeschlossen war. Und deshalb überschreitet sie ihre Kompetenz.

"Das hilft weder der Integration noch dem Wohlbefinden der Kinder ...", fügte Vural hinzu.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft kündigte zudem an, dass die Organisation vor dem österreichischen Verfassungsgericht Maßnahmen zur Bekämpfung des Gesetzes ergreifen werde. ...

Sonntag, 12. Mai 2019

Religionsfreiheit bietet Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft Sonderrechte. Im Islam können Männer z.B. zwei oder mehrere Frauen heiraten ...

Religionsfreiheit kann mitunter sehr hart sein. Im Islam können Männer zwei oder mehrere Frauen heiraten. In der EU, (auch in Deutschland) ist das an sich verboten (Bigamie-Gesetz), doch Deutschland scheint nun das Gesetz für Mohammedaner aufzuheben.


In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten.
In Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) ist Bigamie ebenfalls strafbar.
Doch für die Einwanderer mit islamischen Glauben wird das nun wenigstens in Deutschland anders. Das neue Einbürgerungs-Gesetz besagt, dads Männer mit Zweitfrauen DEUTSCHE werden dürfen. Auch über die Anerkennung von Kinderehen wird diskutiert.

Die Mohammedanern haben aufgrund ihres Glaubens auch viele andere Sonderrechte in der EU. Zum Beispiel dürfen Mohammedaner aus Glaubensgründen Tiere schächten. Sie essen kein Schweinefleisch, sondern ihr Essen muss Halāl sein, ihre Gräber müssen ewig bestehen. Dazu kommen noch eine weitere Sonderrechte.  

🔴 Andere Religionen, haben andere Sonderrechte, bzw. nehmen über die national- und international geltenden Religionsgesetze besondere Privilegien in Anspruch. Dazu gehören u.a. die Zeugen Jehovas (Bluttransfusion)der jüdische Glaube, ... und natürlich auch der UNIQistische Glaube.   


Quellen ©: Bild Zeitung, bundesgerichtshof-deWikipedia, UNIQ-Blog-Team
Bildquelle ©: Bild Zeitung, Montag 6. Mai 2019

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...

Dienstag, 16. April 2019

🦉 Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft haben mehr Freiheiten ...

Es ist eine Tatsache, dass Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft entsprechenden durch nationale- wie auch internationale Gesetze und Rechtsordnungen (z.B. Völkerrecht und die Menschenrechte (UN-Menschenrechtsdeklaration)) geschützt sind und auch einige Freiheiten genießen, die teilweise über den Freiheiten anderer stehen.
So können mitunter auch Möglichkeiten genutzt werden, um sich vor äußeren Einflüssen zu schützen. 

Erweiterter Schutz von Mitgliedern eines Ordens
Noch mehr trifft dieser Schutz auf Mitglieder eines entsprechenden Ordens, also der Ordensgemeinschaft mit ihren Ordensregel zu - wie z.B den Order of Owl. (Unter einer Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen,  Anweisungen und Regeln, die im Hinblick auf die Lebensweise einer Ordensgemeinschaft also den Ordensmitgliedern schriftlich formuliert sind.)

Siehe dazu die gesetzlichen Grundlagen ➪ Info-Link: www.bmun-gv-at.eu/schutz-des-glaubens_kurz.html



Montag, 15. April 2019

Ⓤ 1983: Wie alles begann!

Nachdem einige von uns über den Roman von George Orwell "1984" (Originaltitel: Nineteen Eighty-Four, erschienen 1949) diskutiert haben, und auch seit 1980 durch einige Geschehnisse beunruhigt waren, gründeten wir 1983 eine Vereinigung, den Order of Owl / UNIQ-Aeternus.
Diese hatte den Zweck unseren Glauben, unsere persönliche Freiheit und unsere Lebenseinstellung weitgehend auch in naher Zukunft zu schützen. Dieser Schutz erfolgt -für Mitglieder- durch einige entsprechende internationale wie nationale Gesetze.

1983 haben wir natürlich nicht wissen können, was in Zukunft auf uns zukommt.
Heute 2019 sehen wir, wie richtig es war den Order of Owl / UNIQ-Aeternus mit seiner geschlossenen Onlinewelt für Mitglieder zu gründen.

Kontrolle und Überwachung wohin man nur sieht.
Überwachung, Staatstrojaner (online Durchsuchung), Telekommunikationsüberwachung (= überwachen von Briefen, Telefon­gesprächen, SMS, Faxe, E-Mails und Internet­), Vorratsdatenspeicherung, Überwachung durch Geheimdienste, Einschränkung der Meinungsfreiheit, neuer Leistungsschutzrecht der EU, Upload-Filter = maschinelle Internet-Zensur, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), digitales Vermummungsverbot, Dazu kommen noch die Datensammel-Konzerne wie Google, Facebook, Twitter, WhatsApp, Instagram, Amazon, Printerest, Linkedin,  ... etc.

Heute wird man faktisch genötigt Organspender (Widerspruchsregel/Widerspruchslösung) zu werden, Impfskeptiker wird es -geht es um die Impfindustrie- in naher Zukunft auch nicht mehr geben, man wird faktisch gezwungen so zu handeln, wie es der Staat gerade vorschreibt (siehe jetzt in Ungarn). In Zukunft erwartet uns noch die Bargeldabschaffung, die Zwangsverschippung mit NFC /RFID-Chip-Implantaten. ...

Mittwoch, 13. Februar 2019

Zur Erinnerung! Vor 40 Jahren ...

Die Szene ging in die Geschichtsbücher ein: Vor genau vier Jahrzehnten, im Februar 1979, beendete der Ayatollah Khomeini sein fünfzehnjähriges Exil und kehrte, von Frankreich kommend, nach Teheran zurück. Der Islam machte sich vehement bemerkbar!

Einige Wochen später, am 1. April, wurde die Islamische Republik Iran proklamiert: Ein Paria-Staat betrat die internationale Bühne. Aus dem modernen Iran wurde ein muslimischer "Gottesstaat". Heute steht der Iran, unter der absoluten Kontrolle durch den Klerus (schiitischen Klerus).

„Wir haben jetzt 40 Jahre Erfahrung mit einem politischen Islam – und mit Ländern, die der ganzen Welt sozusagen den Krieg erklärt haben“, sagt der Iranexperte Bernard Hourcade vom Pariser Forschungszentrum CNRS. ...