Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.
Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.
Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.
Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...
„Flächendeckende Zwangsimpfungen sind als staatliche Vorsorgemaßnahme unter den aktuellen Umständen nicht mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar.“
„Angesichts sehr geringer Schadensrisiken im Ansteckungsfall ist eine flächendeckende Zwangsimpfung jedenfalls unangemessen.“
„Die elterliche Sorge funktioniert nicht wie ein Gesundheitsamt, das auf die jeweils aktuellen Ergebnisse evidenzbasierter Medizin verpflichtet werden kann. Hier spielt auch das Bauchgefühl eine legitime Rolle, hier sind auch Vorbehalte, Gefühle und Empfindungen, die unterhalb der Schwelle der Argumentationsfähigkeit liegen, von der Verfassung respektierter Entscheidungsgrund. Die staatliche Wächterrolle, die sich nur auf das konkrete Kindeswohl bezieht, ist hier nicht herausgefordert.“ Deutlicher geht es nicht!
(*Anm.: Die Verweigerung einer Impfung aus religiösen Gründen, Glaubensgründen kommt noch dazu!)
Rechtliche Überprüfung sicher sinnvoll!
In diesem Zusammenhang bedürfen die Epidemie artig um sich greifenden Ausschlüsse von Ungeimpften aus Schule und Kindergarten bereits bei vagen Verdachtsfällen und die Verweigerung der Aufnahme von Ungeimpften in den Kindergarten dringend einer rechtlichen Überprüfung! Immerhin haben wir die Schulpflicht und das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Aus Sicht von EFI stellen diese indirekten Impfzwänge immer häufiger eine indirekte Impfpflicht dar!
Auch die zunehmenden Impfappelle mit der systematischen Diffamierung von Ungeimpften müssten längst auf den Prüfstand! Die aktuelle Forderung einer Psychologin [6] die Zustimmung zur Impfung umzudrehen -wer nicht ausdrücklich widerspricht, hat automatisch zugestimmt- hat klar die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten!
Man sollte seine Grundrechte (inkl. die Verweigerung aus religiösen Gründen) notfalls gerichtlich einfordern!
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EFI-Team www.efi-online.de
[1] Zeit online vom 15.12.2015, „CDU fordert gesetzliche Impfplicht für Kinder“, https ://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/cdu-beschluss-impfpflicht-kinder-masern-windpocken, abgerufen am 28.04.2018
Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar? |
Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.
Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.
Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...
„Flächendeckende Zwangsimpfungen sind als staatliche Vorsorgemaßnahme unter den aktuellen Umständen nicht mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar.“
„Angesichts sehr geringer Schadensrisiken im Ansteckungsfall ist eine flächendeckende Zwangsimpfung jedenfalls unangemessen.“
„Die elterliche Sorge funktioniert nicht wie ein Gesundheitsamt, das auf die jeweils aktuellen Ergebnisse evidenzbasierter Medizin verpflichtet werden kann. Hier spielt auch das Bauchgefühl eine legitime Rolle, hier sind auch Vorbehalte, Gefühle und Empfindungen, die unterhalb der Schwelle der Argumentationsfähigkeit liegen, von der Verfassung respektierter Entscheidungsgrund. Die staatliche Wächterrolle, die sich nur auf das konkrete Kindeswohl bezieht, ist hier nicht herausgefordert.“ Deutlicher geht es nicht!
(*Anm.: Die Verweigerung einer Impfung aus religiösen Gründen, Glaubensgründen kommt noch dazu!)
Rechtliche Überprüfung sicher sinnvoll!
In diesem Zusammenhang bedürfen die Epidemie artig um sich greifenden Ausschlüsse von Ungeimpften aus Schule und Kindergarten bereits bei vagen Verdachtsfällen und die Verweigerung der Aufnahme von Ungeimpften in den Kindergarten dringend einer rechtlichen Überprüfung! Immerhin haben wir die Schulpflicht und das Recht auf einen Kindergartenplatz.
Aus Sicht von EFI stellen diese indirekten Impfzwänge immer häufiger eine indirekte Impfpflicht dar!
Auch die zunehmenden Impfappelle mit der systematischen Diffamierung von Ungeimpften müssten längst auf den Prüfstand! Die aktuelle Forderung einer Psychologin [6] die Zustimmung zur Impfung umzudrehen -wer nicht ausdrücklich widerspricht, hat automatisch zugestimmt- hat klar die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten!
Man sollte seine Grundrechte (inkl. die Verweigerung aus religiösen Gründen) notfalls gerichtlich einfordern!
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EFI-Team www.efi-online.de
[1] Zeit online vom 15.12.2015, „CDU fordert gesetzliche Impfplicht für Kinder“, https ://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/cdu-beschluss-impfpflicht-kinder-masern-windpocken, abgerufen am 28.04.2018
[2] Zeit online vom 29.04.2017, „FDP fordert Impfpflicht für Kinder“, https ://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/fdp-parteitag-allgemeine-impfpflicht-kinder-14-jahre, abgerufen am 28.04.2018
[3] Suchanfrage auf der Seite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. mit „fordern Impfpflicht“ ergibt 291 Treffer, https ://www.kinderaerzte-im-netz.de/index.php?id=81&tx_kesearch_pi1%5Bsword%5D=fordern+Impfpflicht, abgerufen am 28.04.2018
[4] Christof Gramm, Stefan Pieper: „Grundgesetz Bürgerkommentar“, Seiten: 402, Erscheinungsdatum: 01.12.2015, Erscheinungsort: Bonn, https ://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/216674/grundgesetz
[5] Trapp, D. (2015). Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen. Deutsches Verwaltungsblatt, 130(1), pp. 11-19. doi:10.1515/dvbl-2015-0105
[6] Vortrag von Dr. Cornelia Betsch „Impfen oder nicht impfen? Ein psychologischer Blick“, https ://twitter.com/rki_de/status/988440070784012288, abgerufen am 28.04.2018
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* Quelle Anm.: UNIQ-Aeternus Blog Team