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Freitag, 23. August 2019

Ein wichtiges Urteil


Ein wichtiges Urteil zum Thema Verweigerung aus Glaubensgründen 
Wir haben das Recht unser Glaubensüberzeugung zu leben und unseren Glauben zu bekunden.Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen.

… Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser RechteSie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden. Grundsätzlich seien sowohl die die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern Einschränkungen zugänglich. …

FÜR UNSERE MITGLIEDER

Sonntag, 19. Mai 2019

📌 Österreich: E-Mail im Spam-Ordner gilt als zugegangen.

Rechtlich relevante Unterlagen gelten auch dann als empfangen, wenn sie im Spam-Ordner landen. Das hält der Oberste Gerichtshof in Wien fest.

Wer zu erkennen gibt, per E-Mail erreichbar zu sein, muss auch den Spam-Ordner überprüfen. Andernfalls könnte er relevante Mitteilungen verpassen, die dennoch rechtliche Wirkung entfalten. "Allgemein reicht es aus, wenn eine Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen", hält der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) in einer aktuellen Entscheidung (3 Ob 224/18i) fest. 

Lesen Sie weiter: Direktlink

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...

Donnerstag, 25. April 2019

So arbeitet die Facebook-Polizei und die Amadeu Antonio Stiftung

Sie wollen wissen wie Sie von Facebook überwacht werden und welche Gefahren sich da verbergen?

Sie  die Facebook-Polizei kontrolliert JEDEN Link um jedes Bild, um jedes gefällt mir, und überwacht, wer mit wem befreundet ist. Sie sammeln alle Daten die Sie nur bekommen können: Die Sicherheitsabteilung von Facebook weiß mehr über die User (also über Sie), als viele auch nur ahnen. Spezielle Uploadfilter, Kontroll- und Analyse- Software mit künstlicher Intelligenz (KI) durchforsten ständig das Netzwerk und suchen nach aufmüpfigen Usern. Was der Abteilung verdächtig erscheint, wird herausgefiltert. Das Netzwerk ist Ihnen aber nicht genug, sie interessieren sich für alles was Sie im Netzwerk tun, welche Seiten Sie besuchen und natürlich wo Sie sich gerade befinden (GPS Ihres Smartphone). Dann bekommen Sie Werbung direkt auf Ihr Profil zugeschnitten, "man will ihnen ja nur helfen". Auch Ihr aktueller Gemütszustand ist für Facebook (und den Facebook-Werbekunden) natürlich wichtig. Das ermittelt Facebook über Ihre Posts, Ihre Bilder, Ihrer Schreibgeschwindigkeit, Ihrer Wortwahl, über Ihr Bewegungsprofil, aber auch über Texte die sie noch vor der Veröffentlichung ändern oder löschen. Facebook weiß ALLES (auf jeden Fall mehr als Sie selbst oder Ihr Psychotherapeut) und nicht nur über Sie, sondern auch über Ihre Familie, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Ihre politische Gesinnung. Facebook ist ein totaler Machtfaktor, der nicht nur mit Konzernen, sondern auch mit Überwachern, Regierungen, Geheimdiensten, Polizei und Gerichten zusammenarbeitet!

Unterstützt wird die Überwachung z.B. in Deutschland durch die Amadeu Antonio Stiftung 
(= Überwachungs- und Lösch- Team)

Facebook-Sicherheitsseite
Bei Facebook sorgen viele Hundert Mitarbeiter (es werden immer mehr) für die "Sicherheit" von Nutzern, Kunden und Netzwerk. Eigentlich üben sie eine strenge Zensur aus, sie kontrollieren und überwachen ihre Mitglieder bei JEDER Aktion. 

Facebook-Mitarbeiter: "Wir verbringen so viel Zeit in virtuellen Nachbarschaften - und Cyber-Kriminelle haben sich an unsere Fersen geheftet", heißt es auf den Seiten der Facebook-Polizei. 

Die Facebook-Polizei  kümmert sich um mehrere Hundert Millionen Facebook Mitglieder weltweit - und seit dem Börsengang schützt sie natürlich auch die Interessen der Aktionäre und zahlenden Kunden (vor allem Konzerne).

Um die Facebook-Mitglieder gegen Hacker und Spammer zu verteidigen, greifen die Ermittler des Konzerns zu Methoden der Rasterfahndung. In Deutschland werden diese wie schon gesagt durch die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt. ...

Freitag, 12. April 2019

Französischer Bauer gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto ...

Wieder ein Urteil gegen Monsanto/Bayer

Erneute juristische Niederlage für Monsanto: Ein in Frankreich vertriebener Unkrautvernichter der Bayer-Tochter soll bei einem Bauern schwere Gesundheitsschäden verursacht haben.

Ein französischer Landwirt hat im Rechtsstreit darüber, ob Gesundheitsschäden mit einem Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto zusammenhängen, Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied, dass Monsanto wegen "fehlerhafter Produkte" verantwortlich sei.

Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete. ...



Samstag, 26. Mai 2007

Bemerkenswert: Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
Zum Themenbereich: islamistischer Terrorismus
Kurz notiert!

Stand: 25.05.07 bzw. Februar 2016
Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, die Ziele von al-Qaida, ISIS (IS) etc. rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Gerichts-Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre Haft. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung auch immer ist(!)...