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Sonntag, 15. Dezember 2019

Urteil: Als Kleinkind getaufte Erwachsene sind zur Kirchensteuer verpflichtet!

Deutschland - Recht: Eine Frau, die im Jahr 1953 getauft worden war, zog wegen berechneter Kirchensteuer vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Ja es gibt Glaubensgemeinschaften/Kirchen die kennen kein Pardon wenn es um Geld geht!Ein als Kleinkind getaufter Erwachsener, der nicht aus der Kirche austritt, muss auch Kirchensteuer zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstagabend (12.12.2019) veröffentlichten Urteil zur Klage einer Frau, der trotz ihrer Taufe im Jahr 1953 ihre Kirchenmitgliedschaft nach eigenen Angaben nicht bewusst war. Ihre Eltern traten zwar 1956 und 1958 aus der Kirche aus, doch die Klägerin wurde wegen ihrer Taufe zur Kirchensteuer herangezogen. (Az. VG 27 K 292.15)
Die Frau gab laut Gericht im Jahr 2011 in einem Fragebogen der Kirchensteuerstelle an, nicht getauft zu sein. Als die Verwaltungsstelle aber auf Anfrage bei der Kirchengemeinde von der Taufe erfuhr, sollte sie für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer zahlen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.Sie machte geltend, ihre Eltern hätten in der 50er Jahren ihren Kirchenaustritt miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Zudem sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und an die Säuglingstaufe verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Es lasse sich nicht feststellen, dass sie vor dem Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten sei, erklärte das Gericht. Ihr Kirchenaustritt ergebe sich auch nicht aus den Austritten ihrer Eltern. Die Klägerin hätte vielmehr mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen. Sie hätte austreten können, habe dies aber nicht getan, zeigten sich die Richter überzeugt.
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben. Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet (das stört dann weder Kirche noch Politik).
(Anm.: Dass ein Säugling der getauft wird, in einer Glaubensgemeinschaft/Kirche zahlendes Dauermitglied wird, ist schon eine -mindestens unzeitgemäße- Methode Zahlende Mitglieder zu gewinnen. Dass Eltern mit der Taufe des Kindes, diese zum Zahlen verurteilen, ist auch nicht zeitgemäß. Mindestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit, müsste der Getaufte persönlich gefragt werden, ob er ein Kirchensteuer zahlendes Mitglied sein möchte. Das ist ja auch eine Mitgliedschaft die einiges Kosten kann. Eine Firma die so etwas machen würde, käme sehr schnell vor Gericht!)
Quelle ©: ET/afp
Quelle Anm. ©: UNIQ-Net-Team
Bildquellen ©: pixabay, pixabay bearbeitet



Austritt aus den Kirchen - wie geht das?
Kirchenaustritt-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/kirchenaustritt.html
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Austritt aus dem Order of Owl/UNIQ-Aeternus: Einfach den nächsten Jahresbeitrag NICHT mehr bezahlen


Freitag, 23. August 2019

Ein wichtiges Urteil


Ein wichtiges Urteil zum Thema Verweigerung aus Glaubensgründen 
Wir haben das Recht unser Glaubensüberzeugung zu leben und unseren Glauben zu bekunden.Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen.

… Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser RechteSie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden. Grundsätzlich seien sowohl die die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern Einschränkungen zugänglich. …

FÜR UNSERE MITGLIEDER

Nackt duschen? Nein, Danke! – Verwaltungsgericht Halle gibt muslimischer Schülerin Recht ... Religion, Gesetze, Deutschland ...

Kurz notiert 

Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.

In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch(21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.


Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.

ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte

Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden. Grundsätzlich seien sowohl die die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern Einschränkungen zugänglich. ... Damit die Schülerin am gemeinsamen verpflichtenden Schwimmunterricht teilnehmen könne, muss dem Beschluss gemäß die interne Haus- und Badeordnung hinter deren Glaubens- und Gewissensfreiheit zurücktreten. Anders als im Fall eines privaten Besuchs könnte der Betreiber der Halle – in diesem Fall die Stadtwerke – die individuelle Teilnahme der Betreffenden auch nicht unter Berufung auf die Vertragsfreiheit ablehnen, da der Vertrag mit der Schule als Ausrichterin des Schwimmunterrichts und nicht mit einzelnen Schülern abgeschlossen wurde.

Auf Nachfrage der „Mitteldeutschen Zeitung“, ob diese Entscheidung nun zur Folge habe, dass auch alle anderen Schülern künftig ihre Badebekleidung unter der Dusche anbehalten dürften, erklärte eine Sprecherin des Landesschulamtes ... die muslimische Beschwerdeführerin hatte sich auf ihre religiösen Rechte berufen ...

Mehr Infos unter: Originalbericht
Anm.: Unsere Meinung, ja entweder gibt es die Religionsfreiheit in der EU, in Deutschland, Österreich und der Schweiz oder es gibt sie nicht. Daher können auch Menschen (inkl. Kinder) aufgrund ihres Glaubens etwas verweigern das ihren Glauben widerspricht.
(Bericht vom: 21.8.2019)

Montag, 10. Juni 2019

Deutsche Bundesregierung kündigt nun Influencer-Gesetz an

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung künftig genauer festlegen, welche Regeln für Influencer bei Werbung in sozialen Netzwerken gelten. Das kündigte der Staatssekretär im Justizministerium, Gerd Billen, im ZDF an. Laut Billen sollen Influencer* durch das Gesetz vor unberechtigten Abmahnungen geschützt werden. Das Gesetz, welches noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden müsse, solle noch in dieser Legislaturperiode kommen.
Quelle: FOCUS-DE

Anm.: Bald gibt es keinen Bereich des Lebens mehr der in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist oder geregelt werden muss! 
* Als Influencer werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in einem oder mehreren sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen.

Sonntag, 19. Mai 2019

📌 Österreich: E-Mail im Spam-Ordner gilt als zugegangen.

Rechtlich relevante Unterlagen gelten auch dann als empfangen, wenn sie im Spam-Ordner landen. Das hält der Oberste Gerichtshof in Wien fest.

Wer zu erkennen gibt, per E-Mail erreichbar zu sein, muss auch den Spam-Ordner überprüfen. Andernfalls könnte er relevante Mitteilungen verpassen, die dennoch rechtliche Wirkung entfalten. "Allgemein reicht es aus, wenn eine Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen", hält der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) in einer aktuellen Entscheidung (3 Ob 224/18i) fest. 

Lesen Sie weiter: Direktlink

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...

Donnerstag, 25. April 2019

So arbeitet die Facebook-Polizei und die Amadeu Antonio Stiftung

Sie wollen wissen wie Sie von Facebook überwacht werden und welche Gefahren sich da verbergen?

Sie  die Facebook-Polizei kontrolliert JEDEN Link um jedes Bild, um jedes gefällt mir, und überwacht, wer mit wem befreundet ist. Sie sammeln alle Daten die Sie nur bekommen können: Die Sicherheitsabteilung von Facebook weiß mehr über die User (also über Sie), als viele auch nur ahnen. Spezielle Uploadfilter, Kontroll- und Analyse- Software mit künstlicher Intelligenz (KI) durchforsten ständig das Netzwerk und suchen nach aufmüpfigen Usern. Was der Abteilung verdächtig erscheint, wird herausgefiltert. Das Netzwerk ist Ihnen aber nicht genug, sie interessieren sich für alles was Sie im Netzwerk tun, welche Seiten Sie besuchen und natürlich wo Sie sich gerade befinden (GPS Ihres Smartphone). Dann bekommen Sie Werbung direkt auf Ihr Profil zugeschnitten, "man will ihnen ja nur helfen". Auch Ihr aktueller Gemütszustand ist für Facebook (und den Facebook-Werbekunden) natürlich wichtig. Das ermittelt Facebook über Ihre Posts, Ihre Bilder, Ihrer Schreibgeschwindigkeit, Ihrer Wortwahl, über Ihr Bewegungsprofil, aber auch über Texte die sie noch vor der Veröffentlichung ändern oder löschen. Facebook weiß ALLES (auf jeden Fall mehr als Sie selbst oder Ihr Psychotherapeut) und nicht nur über Sie, sondern auch über Ihre Familie, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Ihre politische Gesinnung. Facebook ist ein totaler Machtfaktor, der nicht nur mit Konzernen, sondern auch mit Überwachern, Regierungen, Geheimdiensten, Polizei und Gerichten zusammenarbeitet!

Unterstützt wird die Überwachung z.B. in Deutschland durch die Amadeu Antonio Stiftung 
(= Überwachungs- und Lösch- Team)

Facebook-Sicherheitsseite
Bei Facebook sorgen viele Hundert Mitarbeiter (es werden immer mehr) für die "Sicherheit" von Nutzern, Kunden und Netzwerk. Eigentlich üben sie eine strenge Zensur aus, sie kontrollieren und überwachen ihre Mitglieder bei JEDER Aktion. 

Facebook-Mitarbeiter: "Wir verbringen so viel Zeit in virtuellen Nachbarschaften - und Cyber-Kriminelle haben sich an unsere Fersen geheftet", heißt es auf den Seiten der Facebook-Polizei. 

Die Facebook-Polizei  kümmert sich um mehrere Hundert Millionen Facebook Mitglieder weltweit - und seit dem Börsengang schützt sie natürlich auch die Interessen der Aktionäre und zahlenden Kunden (vor allem Konzerne).

Um die Facebook-Mitglieder gegen Hacker und Spammer zu verteidigen, greifen die Ermittler des Konzerns zu Methoden der Rasterfahndung. In Deutschland werden diese wie schon gesagt durch die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt. ...

Freitag, 12. April 2019

Französischer Bauer gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto ...

Wieder ein Urteil gegen Monsanto/Bayer

Erneute juristische Niederlage für Monsanto: Ein in Frankreich vertriebener Unkrautvernichter der Bayer-Tochter soll bei einem Bauern schwere Gesundheitsschäden verursacht haben.

Ein französischer Landwirt hat im Rechtsstreit darüber, ob Gesundheitsschäden mit einem Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto zusammenhängen, Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied, dass Monsanto wegen "fehlerhafter Produkte" verantwortlich sei.

Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete. ...



Samstag, 26. Mai 2007

Bemerkenswert: Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
Zum Themenbereich: islamistischer Terrorismus
Kurz notiert!

Stand: 25.05.07 bzw. Februar 2016
Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, die Ziele von al-Qaida, ISIS (IS) etc. rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Gerichts-Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre Haft. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung auch immer ist(!)...