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Sonntag, 15. Dezember 2019

Urteil: Als Kleinkind getaufte Erwachsene sind zur Kirchensteuer verpflichtet!

Deutschland - Recht: Eine Frau, die im Jahr 1953 getauft worden war, zog wegen berechneter Kirchensteuer vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Ja es gibt Glaubensgemeinschaften/Kirchen die kennen kein Pardon wenn es um Geld geht!Ein als Kleinkind getaufter Erwachsener, der nicht aus der Kirche austritt, muss auch Kirchensteuer zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstagabend (12.12.2019) veröffentlichten Urteil zur Klage einer Frau, der trotz ihrer Taufe im Jahr 1953 ihre Kirchenmitgliedschaft nach eigenen Angaben nicht bewusst war. Ihre Eltern traten zwar 1956 und 1958 aus der Kirche aus, doch die Klägerin wurde wegen ihrer Taufe zur Kirchensteuer herangezogen. (Az. VG 27 K 292.15)
Die Frau gab laut Gericht im Jahr 2011 in einem Fragebogen der Kirchensteuerstelle an, nicht getauft zu sein. Als die Verwaltungsstelle aber auf Anfrage bei der Kirchengemeinde von der Taufe erfuhr, sollte sie für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer zahlen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.Sie machte geltend, ihre Eltern hätten in der 50er Jahren ihren Kirchenaustritt miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Zudem sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und an die Säuglingstaufe verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Es lasse sich nicht feststellen, dass sie vor dem Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten sei, erklärte das Gericht. Ihr Kirchenaustritt ergebe sich auch nicht aus den Austritten ihrer Eltern. Die Klägerin hätte vielmehr mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen. Sie hätte austreten können, habe dies aber nicht getan, zeigten sich die Richter überzeugt.
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben. Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet (das stört dann weder Kirche noch Politik).
(Anm.: Dass ein Säugling der getauft wird, in einer Glaubensgemeinschaft/Kirche zahlendes Dauermitglied wird, ist schon eine -mindestens unzeitgemäße- Methode Zahlende Mitglieder zu gewinnen. Dass Eltern mit der Taufe des Kindes, diese zum Zahlen verurteilen, ist auch nicht zeitgemäß. Mindestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit, müsste der Getaufte persönlich gefragt werden, ob er ein Kirchensteuer zahlendes Mitglied sein möchte. Das ist ja auch eine Mitgliedschaft die einiges Kosten kann. Eine Firma die so etwas machen würde, käme sehr schnell vor Gericht!)
Quelle ©: ET/afp
Quelle Anm. ©: UNIQ-Net-Team
Bildquellen ©: pixabay, pixabay bearbeitet



Austritt aus den Kirchen - wie geht das?
Kirchenaustritt-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/kirchenaustritt.html
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Austritt aus dem Order of Owl/UNIQ-Aeternus: Einfach den nächsten Jahresbeitrag NICHT mehr bezahlen


Freitag, 12. April 2019

Französischer Bauer gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto ...

Wieder ein Urteil gegen Monsanto/Bayer

Erneute juristische Niederlage für Monsanto: Ein in Frankreich vertriebener Unkrautvernichter der Bayer-Tochter soll bei einem Bauern schwere Gesundheitsschäden verursacht haben.

Ein französischer Landwirt hat im Rechtsstreit darüber, ob Gesundheitsschäden mit einem Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto zusammenhängen, Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied, dass Monsanto wegen "fehlerhafter Produkte" verantwortlich sei.

Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete. ...



Donnerstag, 10. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom: 25.10.2018

Rechtliches, das sollte man wissen!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt.

Die Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde aufgrund des Falls von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die am 20 Dez. 2011 verurteilt worden war (nach §188 StGB), „religiösen Glauben zu verunglimpfen“, nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte. ...

Der EGMR urteilte, dass Staaten die in Artikel 10 der Konvention garantierte freie Meinungsäußerung einschränken dürften, wenn die betreffende Rede „wahrscheinlich zu RELIGIÖSEN INTOLERANZ aufwiegelt“ und „wahrscheinlich den RELIGIÖSEN FRIEDEN im Land stört“. ...

Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...