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Freitag, 12. April 2019

Französischer Bauer gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto ...

Wieder ein Urteil gegen Monsanto/Bayer

Erneute juristische Niederlage für Monsanto: Ein in Frankreich vertriebener Unkrautvernichter der Bayer-Tochter soll bei einem Bauern schwere Gesundheitsschäden verursacht haben.

Ein französischer Landwirt hat im Rechtsstreit darüber, ob Gesundheitsschäden mit einem Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto zusammenhängen, Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied, dass Monsanto wegen "fehlerhafter Produkte" verantwortlich sei.

Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete. ...



Donnerstag, 10. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom: 25.10.2018

Rechtliches, das sollte man wissen!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt.

Die Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde aufgrund des Falls von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die am 20 Dez. 2011 verurteilt worden war (nach §188 StGB), „religiösen Glauben zu verunglimpfen“, nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte. ...

Der EGMR urteilte, dass Staaten die in Artikel 10 der Konvention garantierte freie Meinungsäußerung einschränken dürften, wenn die betreffende Rede „wahrscheinlich zu RELIGIÖSEN INTOLERANZ aufwiegelt“ und „wahrscheinlich den RELIGIÖSEN FRIEDEN im Land stört“. ...

Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...