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Sonntag, 12. Mai 2019

Religionsfreiheit bietet Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft Sonderrechte. Im Islam können Männer z.B. zwei oder mehrere Frauen heiraten ...

Religionsfreiheit kann mitunter sehr hart sein. Im Islam können Männer zwei oder mehrere Frauen heiraten. In der EU, (auch in Deutschland) ist das an sich verboten (Bigamie-Gesetz), doch Deutschland scheint nun das Gesetz für Mohammedaner aufzuheben.


In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten.
In Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) ist Bigamie ebenfalls strafbar.
Doch für die Einwanderer mit islamischen Glauben wird das nun wenigstens in Deutschland anders. Das neue Einbürgerungs-Gesetz besagt, dads Männer mit Zweitfrauen DEUTSCHE werden dürfen. Auch über die Anerkennung von Kinderehen wird diskutiert.

Die Mohammedanern haben aufgrund ihres Glaubens auch viele andere Sonderrechte in der EU. Zum Beispiel dürfen Mohammedaner aus Glaubensgründen Tiere schächten. Sie essen kein Schweinefleisch, sondern ihr Essen muss Halāl sein, ihre Gräber müssen ewig bestehen. Dazu kommen noch eine weitere Sonderrechte.  

🔴 Andere Religionen, haben andere Sonderrechte, bzw. nehmen über die national- und international geltenden Religionsgesetze besondere Privilegien in Anspruch. Dazu gehören u.a. die Zeugen Jehovas (Bluttransfusion)der jüdische Glaube, ... und natürlich auch der UNIQistische Glaube.   


Quellen ©: Bild Zeitung, bundesgerichtshof-deWikipedia, UNIQ-Blog-Team
Bildquelle ©: Bild Zeitung, Montag 6. Mai 2019