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Dienstag, 16. April 2019

🦉 Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft haben mehr Freiheiten ...

Es ist eine Tatsache, dass Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft entsprechenden durch nationale- wie auch internationale Gesetze und Rechtsordnungen (z.B. Völkerrecht und die Menschenrechte (UN-Menschenrechtsdeklaration)) geschützt sind und auch einige Freiheiten genießen, die teilweise über den Freiheiten anderer stehen.
So können mitunter auch Möglichkeiten genutzt werden, um sich vor äußeren Einflüssen zu schützen. 

Erweiterter Schutz von Mitgliedern eines Ordens
Noch mehr trifft dieser Schutz auf Mitglieder eines entsprechenden Ordens, also der Ordensgemeinschaft mit ihren Ordensregel zu - wie z.B den Order of Owl. (Unter einer Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen,  Anweisungen und Regeln, die im Hinblick auf die Lebensweise einer Ordensgemeinschaft also den Ordensmitgliedern schriftlich formuliert sind.)

Siehe dazu die gesetzlichen Grundlagen ➪ Info-Link: www.bmun-gv-at.eu/schutz-des-glaubens_kurz.html