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Mittwoch, 10. Juni 2020

📍 DEUTSCHLAND Laut § 20 Abs. 6 des IFSG besteht bereits eine Impfpflicht.

💉 DEUTSCHLAND!

Hier der entsprechende Auszug:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Quelle: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe




Quelle ©: Bundesministerium für Gesundheit/Gesetzestext
Bildquelle ©: Unbekannt

Dienstag, 18. Juni 2019

Der Namenszusatz MdO hilft Ihnen, Ihr Recht besser durchzusetzen!

Information für unsere Mitglieder:

Der Namenszusatz "MdO" den Sie als aktives Mitglied des Order of Owl / UNIQ-Aeternus führen dürfen, hilft Ihnen Ihr Recht besser durchzusetzen. Führen Sie auf Visitenkarten, bei Anmeldung in Spitäler, Ordinationen etc. den Namenszusatz MdO, so ist es für Sie viel leichter sich gegen verschiedene Zwangs-Maßnahmen -die unserem Glauben widersprechen- zu schützen. Man sieht gleich von Anfang an, dass Sie dem Order of Owl / UNIQ-Aeternus angehören.

Mehr Information für Nichtmitglieder: https://bmun-gv-at.eu/namenszusatz--mdo-.html
Mehr Information für Mitglieder unter: https://bmun-gvhtt-at.eu/kontakt/namenszusatz-mdo/

Mittwoch, 29. Mai 2019

Krankenhausmitarbeiterin an Masern erkrankt (trotz 2-facher MMS Impfung Masernfall in Kufstein)

Im Krankenhaus Kufstein ist ein Fall von Masern aufgetreten. Die betroffene Mitarbeiterin wurde laut einer Aussendung des Landes isoliert und ärztlich behandelt. Die Frau hatte auf der Internen Station und auf der Internen Ambulanz Dienst.
Man habe alle Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung der Erkrankung zu verhindern, hieß es in der Aussendung des Landes am Freitag. Zu achten sei auf etwaige Vorsymptome wie Schnupfen, Bindehautentzündung, Lichtscheue, trockener Husten und hohes Fieber. Ein bis vier Tage nach den Vorsymptomen trete der großfleckige Hautausschlag auf, beginnend hinter den Ohren. Bei nicht immunen Personen treten circa zehn bis 14 Tage nach Kontakt mit einem Erkrankten die ersten grippalen Symptome von Masern auf.

Die Mitarbeiterin galt als geimpft. Sie hatte in der Vergangenheit zwei MMR-Impfungen erhalten, teilte das Land Tirol mit. Eine 100-prozentige Sicherheit könne seitens der Medizin nicht gewährleistet werden, erklärte Antia Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion.

Mögliche Ansteckung im Spital
Die an Masern erkrankte Mitarbeiterin war von 16. bis 18 Mai und am 20. Mai auf der Internen Station beziehungsweise der Internen Ambulanz im Dienst. Es können sich andere angesteckt haben. Beim Auftreten von Symptomen wurde empfohlen, zu Hause zu bleiben und bei einem erforderlichen Arztbesuch diesen vorab über den Masernverdacht telefonisch zu informieren.

Anm.: Da sollte man doch mal nachdenken: Vielleicht hilft impfen weitaus weniger, als man uns bisher glauben lassen möchte!
Originalquelle ©: ORF
Quelle Anm. ©: UNIQ-Aeternus-Team
Bildquelle ©: pixabay

Freitag, 10. Mai 2019

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).

Die kommende EU Wahl wird zeigen wie es weiter geht.

Zu keiner Zeit war die EU mit mehr existenziellen Problemen konfrontiert als in den letzten Jahren: Brexit, Euro, Migration, Steueroasen, Arbeitslosigkeit…
 – eine Krise folgt der anderen und keine wurde nachhaltig tatsächlich gelöst. Neue Einschränkungen wurden oder werden eingeführt, z.B. Dieselverbot, Zwangsimpfung, Organspende, totale Überwachung, Zensur, Einschränkung der Freiheiten..., kann es noch schlimmer werden? JA! Jetzt muss genau durchdacht werden welcher Politik man seine Stimme für die Zukunft gibt!

Probleme kann man nicht mit derselben "Maßnahme" (Politiker und Parteien) lösen, durch die sie entstanden sind, und nicht wählen bringt uns leider auch nicht weiter.
- N. Schneider
Bildquelle ©: pixabay

Dienstag, 16. April 2019

Ministerium lehnt eine Impfpflicht für Österreich klar ab!

Das österreichische Gesundheitsministerium setzt auf Aufklärung statt Zwang. Eine wie von der Ärztekammer geforderte Impfpflicht soll es vorerst nicht geben.

☛ Was eine Impfpflicht anbelangt, wie diese angesichts der steigenden Masern-Infektionen in Österreich kürzlich von der österreichischen Ärztekammer gefordert wurde, bleibt das Gesundheitsministerium bei seiner strikten Ablehnung: "Es ist derzeit nicht angedacht, anders zu handeln", stellte Silvia Türk vom Gesundheitsministerium im Ö1-Morgenjournal am Montag klar. Sie sieht trotz der Masern Vorfälle in jüngster Zeit keinen Anlass zu größerer Sorge. Mit dem neuen Mutter-Kind-Pass und dem elektronischen Impfpass, den es ab dem kommenden Jahr geben wird, würden zwei wichtige Maßnahmen gesetzt, um gegen die Masern anzukämpfen.


Der Mutter-Kind-Pass neu setze auf mehr Aufklärung in Sachen Impfung, so sollen Ärzte mit den Eltern mehrmals Gespräche über empfohlene Impfungen führen, um mögliche Skepsis aus der Welt zu schaffen. Der elektronische Impfpass, der sich aktuell in der Pilotphase befindet, sieht u.a. Erinnerungsfunktionen – etwa für Erwachsene an nötige Auffrischungen – vor.

Mehr als 64 Masern-Fälle bei ca. 8,83 Millionen Einwohner (keine Todesfälle!)
Die Masern sind im "Vormarsch", zuletzt war Kärnten der österreichische Hot Spot. Hier wurden sechs Masernerkrankungen registriert, darunter ein Busfahrer in Klagenfurt. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen haben den Busverkehr in der Kärntner Landeshauptstadt für Stunden lahmgelegt. Auch ein Gymnasium blieb geschlossen, nachdem ein zehnjähriger Schüler unter Masernverdacht stand.

Mit Stand 10.04.2019 wurden laut Gesundheitsministerium in Österreich 64 Masern-Fälle gemeldet, betroffen waren dabei die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Quellen ©: Heute, Ö1-Morgenjournal, Gesundheitsministerium,


Montag, 15. April 2019

Ⓤ 1983: Wie alles begann!

Nachdem einige von uns über den Roman von George Orwell "1984" (Originaltitel: Nineteen Eighty-Four, erschienen 1949) diskutiert haben, und auch seit 1980 durch einige Geschehnisse beunruhigt waren, gründeten wir 1983 eine Vereinigung, den Order of Owl / UNIQ-Aeternus.
Diese hatte den Zweck unseren Glauben, unsere persönliche Freiheit und unsere Lebenseinstellung weitgehend auch in naher Zukunft zu schützen. Dieser Schutz erfolgt -für Mitglieder- durch einige entsprechende internationale wie nationale Gesetze.

1983 haben wir natürlich nicht wissen können, was in Zukunft auf uns zukommt.
Heute 2019 sehen wir, wie richtig es war den Order of Owl / UNIQ-Aeternus mit seiner geschlossenen Onlinewelt für Mitglieder zu gründen.

Kontrolle und Überwachung wohin man nur sieht.
Überwachung, Staatstrojaner (online Durchsuchung), Telekommunikationsüberwachung (= überwachen von Briefen, Telefon­gesprächen, SMS, Faxe, E-Mails und Internet­), Vorratsdatenspeicherung, Überwachung durch Geheimdienste, Einschränkung der Meinungsfreiheit, neuer Leistungsschutzrecht der EU, Upload-Filter = maschinelle Internet-Zensur, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), digitales Vermummungsverbot, Dazu kommen noch die Datensammel-Konzerne wie Google, Facebook, Twitter, WhatsApp, Instagram, Amazon, Printerest, Linkedin,  ... etc.

Heute wird man faktisch genötigt Organspender (Widerspruchsregel/Widerspruchslösung) zu werden, Impfskeptiker wird es -geht es um die Impfindustrie- in naher Zukunft auch nicht mehr geben, man wird faktisch gezwungen so zu handeln, wie es der Staat gerade vorschreibt (siehe jetzt in Ungarn). In Zukunft erwartet uns noch die Bargeldabschaffung, die Zwangsverschippung mit NFC /RFID-Chip-Implantaten. ...

Freitag, 12. April 2019

⚠ Was UNIQisten untersagen ... wir sollten vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht höchste Zeit wäre sich einer persönlichen Lösung zuzuwenden ...

Wir sollten vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht höchste Zeit wäre sich einer persönlichen Lösung zuzuwenden, die einem im Fall aller Fälle guten Schutz bieten könnte. Man muss sich gegen Zwangsmaßnahmen verwehren, in dem man sich unter den (gesetzlichen) Schutz seines Glaubens begibt. Der UNIQismus reflektiert den modernen Glauben vieler Menschen und bietet weitgehend Schutz


Was untersagen UNIQisten: https://uniq-aeternus.com/warum-keine.html

Montag, 1. April 2019

📌 Instagram blockiert künftig Beiträge von Impfgegnern! Meinungsfreiheit???

Die Social-Media-Plattform Instagram entfernt ab jetzt Hashtags wie „vaccinescauseautism“, und blockiert Beiträge von Impfgegnern und impfkritischen Personen. Mit diesem Schritt will  Instagram (wie WhatsApp im Besitz von Facebook) die gezielte Verbreitung von impfkritischen News eindämmen. News, die ab jetzt als sog. "Fake News" bezeichnen.

Hashtags wie z.B. „#vaccinescauseautism“ gehören somit der Vergangenheit an. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählt das automatisierte Löschen von solchen Hashtags. Wir würden das als Zensur bezeichnen! Die Redefreiheit und freie Meinungsäußerung bei Instagram ist somit auf Wunsch der Impfindustrie vehement beseitigt worden. 
Voltaire sagte es treffend, und UNIQ-Net vertritt diesen Gedanken

Damit schließt Instagram die Reihen von Facebook, Google, Amazon, YouTube, Apple etc. die ("unauffällig") alle impfkritische Filme, Bücher und Texte entfernen. Weitere Themen die ausgefiltert werden sollen, werden sicher bald folgen. 


Upload-Filter, Zensur durch Google, Facebook, Instagram, und andere - und die noch weiter verschärfte Urheberrechtsrichtlinie, werden in Zukunft das Internet wie wir es bisher kannten, grundlegend ändern! Eine freie Meinungsäußerung wird es grundsätzlich nicht mehr geben.

zur Erinnerung!

Originallink auf Artikel 11:  https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html



UNIQ-Net ist die soziale Onlinewelt für UNIQisten. Hier können unsere Mitglieder auch in Zukunft noch ohne Überwachung, Zensur und ohne Upload-Filter frei ihre Meinung äußern und diskutieren. Daher ist das UNIQ-Net auch eine geschlossene Plattform, ausschließlich für unsere Mitglieder. Darüber hinaus informieren wir unsere Mitglieder auch über Themen und Möglichkeiten, die wir nicht mehr öffentlich diskutieren wollen. 
 

Mehr Information unter: https://www.bmun-gv-at.eu/--unser-social-network.html


Quellen ©: div. News und UNIQ-Net-Info Team
Bildquellen ©: instagram/facebook, UNIQ-Net