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Donnerstag, 13. Juni 2019
Samstag, 26. Januar 2019
💡 Man muss sich auch passiv schützen!
Wenn jemand
etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen
Organisationen akzeptiert werden.
Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).
Denn will man jemanden -gegen seinen
Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen
verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in
Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische
Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...
Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).
Wir
UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen
und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“)
UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...
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