Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).
Wir
UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen
und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“)
UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...
In Deutschland ist die
Religionsfreiheit im Grundrecht verankert.
Aus dem Grundrecht auf
Religionsfreiheit geht klar hervor, (1)
die eigene Religion oder Weltanschauung jederzeit frei zu wählen oder zu
wechseln, (2) ungehindert zu
verbreiten sowie (3) individuell
oder gemeinschaftlich, öffentlich oder privat auszuüben – oder dies nicht zu
tun, dazu fließen weitere grundlegende Menschenrechte ein: (1) Gedanken-, Gewissens- und
Glaubensfreiheit, (2) Meinungs-,
Rede- und Bekenntnisfreiheit (3)
Versammlungs-, Gottesdienst- und Kultusfreiheit sowie gegeben Falls auch das AllgemeineGleichbehandlungsgesetz (AGG).
In Österreich trifft das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) zu. Religionsfreiheit ist also ein Grund- und
Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle
Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und
öffentlich auszuüben. Ebenso besteht in Europa ein Schutz von religiösen
Minderheiten.
Österreich: Durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 wird die Religionsfreiheit wie folgt präzisiert:
Artikel
9. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel
der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat,
durch Gottesdienst, Unterricht, durch Ausübung und Betrachtung religiöser
Gebräuche auszuüben.
(2) Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer
als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen
Gesellschaft notwendigen Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit,
der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte
und Freiheiten anderer sind. Österreich trat der Menschenrechtskonvention 1958
bei.
Wir UNIQisten lehnen aus
Glaubensgründen eine Verletzung unseres physischen und unseres energetischen
Körpers grundlegend ab (siehe auch Link)! Es gibt immer einen Weg, man muss ihn nur finden, manchmal kann ein bestimmter Glaube helfen!
Andere
Glaubensgemeinschaften lehnen andere Dinge grundlegend ab.
Hier einige Beispiele: Der Islam lehnt das essen und berühren von Schweinefleisch strikt ab, sie nehmen nur Halāl-Nahrung (also von Ihrer Religion erlaubte und zulässige Nahrung, z.B. müssen Tiere die gegessen werden, geschächtet werden) zu sich. Strenggläubige Moslems verweigern den Handschlag (Hand geben) dem anderen Geschlecht. Gläubige Moslems müssen fünfmal pro Tag (Morgen, Mittag, Nachmittag-, Abend und Nacht) ihr Gebet verrichten. Der Monat Ramadan ist die islamische Fastenzeit in dieser darf ein Moslem nur nach Sonnenuntergang Speisen und Getränke zu sich nehmen. Dazu kommen noch weitere religiöse Vorschriften.
Hier einige Beispiele: Der Islam lehnt das essen und berühren von Schweinefleisch strikt ab, sie nehmen nur Halāl-Nahrung (also von Ihrer Religion erlaubte und zulässige Nahrung, z.B. müssen Tiere die gegessen werden, geschächtet werden) zu sich. Strenggläubige Moslems verweigern den Handschlag (Hand geben) dem anderen Geschlecht. Gläubige Moslems müssen fünfmal pro Tag (Morgen, Mittag, Nachmittag-, Abend und Nacht) ihr Gebet verrichten. Der Monat Ramadan ist die islamische Fastenzeit in dieser darf ein Moslem nur nach Sonnenuntergang Speisen und Getränke zu sich nehmen. Dazu kommen noch weitere religiöse Vorschriften.
Menschen mit jüdischer Religion haben auch bestimmte genau einzuhaltende Speisevorschriften zu beachten, ihre Nahrung muss koscher sein (nicht alle Nutztiere sind für Juden zum Verzehr erlaubt und Tiere die zum Verzehr dienen, müssen geschächtet werden). Auch strenggläubige Juden verweigern den Handschlag (Hand geben) dem anderen Geschlecht. Dazu kommen noch weitere religiöse Vorschriften.
Zeugen Jehovas
akzeptieren keine Bluttransfusionen
Auch andere Glaubensrichtungen halten ihre verschiedenen
Glaubensvorschriften strikt ein.