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Freitag, 10. Mai 2019

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).

Donnerstag, 2. Mai 2019

👎 Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen

Die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der FDP-Fraktion im Bundestag sieht es „im Sinne der Patientensicherheit“ als geboten an, „die Erlaubnis zur Bezeichnung als ‚Heilpraktiker‘ mittelfristig auslaufen zu lassen“. 

Der Pharmaindustrie und den Ärzten sind Heilpraktiker schon lange ein Dorn im Auge, es geht natürlich um Geld viel Geld. 

Das geht aus einem neuen Positions­papier der AG Gesundheit hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Für bereits praktizierende Heilpraktiker soll es einen Bestandsschutz geben.

„Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung ‚Heilpraktiker’ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende Behandler tatsächlich des ‚Heilens‘ kundig ist und von der von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich ‚Heilung‘ zu erwarten ist“, heißt es als Begründung im Positionspapier. ... Den ganzen Bericht als PDF: PDF-Direktlink
Quelle ©: Ärztezeitung
Bildquelle ©: pixabay