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Freitag, 10. Mai 2019

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).