Dienstag, 14. Mai 2019

Auch schwer straffällige Flüchtlinge können einer Abschiebung entgehen (EU-Gericht Entscheidung)


Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde.

Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden (auch wenn sie Erpresser, Vergewaltiger, Räuber und Mörder sind).

Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg am Dienstag 14.05.2019. ...
Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren. Der EuGH sollte klären, ob der Entzug des Flüchtlingsstatus nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar ist.

Nach Ansicht der Richter ist er das. Sie weisen zunächst darauf hin, dass EU-Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben (haben sie das nicht alle bzw. genügt da die Behauptung?), als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen wurde.
Förmliche Anerkennung als Flüchtling wichtig

Außerdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen (das ist leider u.a. in vielen Islamischen Staaten so). Das Verhalten des Betroffenen – also auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus. (Anm.: Das gilt sicher NICHT für Julian Paul Assange/Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks, obwohl es in den USA die Todesstrafe gibt, und CIA/NSA nicht gerade zimperlich sind wenn es um das Erzwingen von Informationen geht! England gehört derzeit noch zur EU)

Die Richter betonen außerdem, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asyl aberkannt wird, nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Flüchtling.

Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus dem Kongo wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen.

Alle drei Männer fochten die sich betreffenden Entscheidungen in ihren jeweiligen Aufenthaltsländern an. Die Gerichte aus beiden Ländern fragten dann beim EuGH an, welche Folgen dies habe. Nun wurde in Luxemburg abschließend entschieden. Nachzulesen ist dies in den Rechtssachen C-391/16 und C-77/17 C-78/17.

Salvini sieht ein Europa, das “verändert werden muss“ (darüber sollte man jetzt nachdenken!)

Die deutsche Bundesregierung sieht ihre Haltung durch das Urteil vom Dienstag bestätigt. Der EuGH habe nicht nur zum Ausdruck gebracht, dass es in jenen Fällen, in denen im Heimatland Folter drohe, ein Abschiebeverbot gebe, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) dem Sender n-tv.

Die Richter hätten zudem klargestellt, „dass Schutzsuchenden (auch kriminelle Schutzsuchende) oder auch anerkannten Schutzsuchenden sehr wohl der Schutzstatus verwehrt werden oder aberkannt werden kann, wenn sie sich einer schweren Straftat schuldig machen“.

Zugleich betonte Mayer, die deutsche Bundesregierung wolle das Abschieberecht noch verschärfen. Vor allem „die rechtlichen Möglichkeiten Abschiebehaft oder das Ausreisegewahrsam anzuordnen“ sollten erleichtert werden.

Italiens Innenminister Matteo Salvini kritisierte das Urteil hingegen. Es zeige, wie wichtig es sei, „dieses Europa zu verändern“, erklärte er. „Ich ändere meine Meinung und auch das Gesetz nicht: Die „Asylbewerber“, die vergewaltigen, klauen und dealen, kehren alle in ihre Heimat zurück.“

Und damit das alles nun wirklich mit System betrieben werden kann: Diese-Tipps-geben-die-Abschiebungsverhinderer inkl. Abschiebe-Comic! --> Hier der Comic-Link in vielen Sprachen.

(Anm.: Das könnte ein Freibrief für kriminelle, Vergewaltiger, Erpresser, Räuber, Mörder etc. werden!)

Quelle ©: W e l t (14.05.2019), EuGHu.a.