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Dienstag, 14. Mai 2019

Auch schwer straffällige Flüchtlinge können einer Abschiebung entgehen (EU-Gericht Entscheidung)


Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde.

Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden (auch wenn sie Erpresser, Vergewaltiger, Räuber und Mörder sind).

Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg am Dienstag 14.05.2019. ...

Freitag, 15. März 2019

Jetzt (2019) lernt man den Frauen schon Stichwunden selbst versorgen

Wie versorgt man eine Stichwunde? (Frauenzeitung April 2019 Ausgabe!)
Zum besser lesen Bild der Zeitungsseite einfach anklicken!
(Ein Zeichen der Zeit? - Viele fragen sich: "Was geschieht hier in der EU?")

Quelle©: illu der Frau, 4/2019