Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde.
Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden (auch wenn sie Erpresser, Vergewaltiger, Räuber und Mörder sind).
Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg am Dienstag 14.05.2019. ...