EZB-Direktor negiert das Grundrecht auf Bargeld
Die Deutsche Bundesbank besprach (im Feb. 2018) in einem Symposium die Zukunft des Bargeldes. Einen rechtlichen Anspruch darauf gebe es nicht, sagte Yves Mersch, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB).
Bei einem Symposium der Deutschen Bundesbank wurde aktuell wieder einmal über die Zukunft der Münzen und Scheine gesprochen. Gastredner war unter anderem das aus Luxemburg stammende Direktionsmitglied der EZB, Yves Mersch. Er wartete mit einer besonderen Aussage auf: ein Anrecht auf Bargeld, so Mersch, gebe es seiner Ansicht nach gar nicht. Die von den Notenbanken herausgegebenen Scheine seien die einzigen Banknoten, die von Rechts wegen als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Aber es gebe weder ein Grundrecht auf Bargeld noch eines auf Bargeldzahlungen. In Geschäftsbeziehungen und dem Vertragsrecht können durchaus andere Zahlungswege vereinbart werden, so Mersch.
Die EZB unter Draghi versucht seit Monaten und Jahren, das Bargeld abzuschaffen. Mit der Verbannung des 500-Euro-Scheins ist ihnen in dieser Richtung der erste Schritt gelungen. Doch Draghi und Konsorten wollen noch mehr. Sie wollen den komplett bargeldlosen Zahlungsverkehr, der ausschließlich über Konten, also Buchgeld, abgewickelt wird. Für die EZB hat das den großen Vorteil, dass sich die Menschen dann nicht mehr gegen auf Guthaben verhängte Negativzinsen wehren können. Das Geld würde dann automatisch seinen Wert verlieren. Aber ein 50-Euro-Schein, daheim in einer Kassette aufbewahrt, bleibt stets 50 Euro wert - auch wenn man im Laufe der Jahre weniger Gegenleistung dafür erhält. (Feb. 2018)
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