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Freitag, 29. März 2019

❗ Die wichtigste Lektion der letzten Zeit: Unsere Proteste haben nicht den geringsten Wert!

Der Artikel 13 wurde am Dienstag (26.März 2019) durch das EU-Parlament un dsomit die neue Urheberrechtsrichtlinie inkl. Upload-Filter (Zensur-Technik) einfach durchgewunken.

Dazu müssen wir bemerken:  Das kann auch gut sein! 
Diejenigen die immer noch glauben, dass der Wille vom Volke aus geht sehen nun der Wirklichkeit ins Auge, und die neue, die junge Generation, die dieses Mal zur Europawahl gehen darf, lernt (vielleicht) damit umgehend dass ihre Stimme nicht viel Wert ist.

Die wichtigste Lektion überhaupt: Unsere Proteste sind nicht das geringste Wert!* Argumente und auch Fakten sind nichts Wert  Eliche Millionen Unterschriften haben keinerlei Sinn. Das hat man schon bei den verschiedenen Handelsabkommen gesehen, Abkommen die gegen den Willen der EU-Bevölkerung abgeschlossen wurden. Das hat man zusätzlich auch bei der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gesehen. 
Auch bei der Bankenrettung hat man den Willen des Volkes ignoriert. Das Gleiche nun wieder bei der neuen Urheberrechtsrichtlinie inkl. Upload-Filter.

Die Politik und internationalen Konzerne bestimmen was zu geschehen hat - und die Politik wird entsprechend handeln. Man wird den Willen des Volkes weiter ignorieren, äußert Ihr euch im Internet wird man das als Aktivität von "Bots" bezeichnen, demonstriert Ihr, wird man das als "gekaufte Demonstranten" einstufen, oder euch gleich völlig ignorieren. Am Ende gewinnen immer: Die Konzerne, Banken ... die Mächtigen. Es geht nur mehr um Geld und Macht.  Verschwörungstheorie? Leider nein! Einfach nur die Realität.



* Der Widerstand gegen Artikel 13 und andere Aspekte der EU-Urheberrechtsreform war beispiellos: Letztes Wochenende gingen bis zu 200.000 Menschen in ganz Europa auf die Straße. Gleichzeitig erreichte die Petition zum Thema den beeindruckenden Meilenstein von 5 Millionen Unterschriften. Doch die Proteste wurden im Europaparlament wie gewohnt, einfach ignoriert!


Ob sich diese Behandlung der Bürger durch die EU-Politiker bei den EU-Wahlen (26.Mai) zeigen wird, wir glauben nicht. Die Bürger sind eine solche Behandlung (ignorieren des Volkswillens) schon gewohnt. Sie gehen ruhig zur Wahl, machen ihr Kreuz und konsumieren brav weiter. 


Quellen ©: UNIQ-Net, u.a.
Bildquellen ©: pixabay

Dienstag, 26. März 2019

Copyright-Reform: EU-Parlament winkte Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wie zu erwarten einfach durch

ES IST SOWEIT! Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen (darunter auch von Wikipedia) vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

(Anm.: Jetzt werden auch Blogs wie unserer sich entsprechend verhalten, unsere Webseite https://www.bmun-gv-at.eu/kontakt ist nur noch für unsere Mitglieder offen zugänglich und dadurch von Uploadfilter, Zensur und Überwachung verschont!)


Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag (26.03.2019) nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet.

Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. "Presseveröffentlichungen" werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung. (Anm.: Wie immer haben die EU-Politiker gegen die Interessen des Volkes aber für die Interessen der Großen- und Mächtigen Konzerne bzw-. Medienkonzerne einen Beschluss gefasst!)

Massenproteste
Wikipedia ... letzte Chance ...
Allein hierzulande waren am Samstag bei einem europaweiten Aktionstag etwa in Berlin, Köln und München insgesamt über 100.000 überwiegend junge Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Zensur und dürften nun massiv von der Politik enttäuscht sein. Neben Bürger- und Menschenrechtlern sowie Verbänden der Digitalwirtschaft hatten auch führende Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben gewarnt.

Laut der im Trilog Mitte Februar von Verhandlungsführern aus dem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission gefundenen Übereinkunft sollen die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass Diensteanbieter "für das Teilen von Online-Inhalten" ein Werk öffentlich wiedergeben, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschaffen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang anders gesehen. Die betroffenen Portalbetreiber müssen daher etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen.

Größere Nutzer einschlägiger Plattformen wie YouTuber, die "erhebliche Einnahmen" etwa mit Werbung erzielen und gewerblich tätig sind, müssen trotzdem nach Artikel 17 (vormals 13) nach wie vor selbst Lizenzen für von ihnen genutztes fremdes geschütztes Material abschließen. Die Betreiber werden zudem für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Bisher waren sie explizit von den damit eröffneten Sanktionen ausgenommen.

Anstrengungen zur Nicht-Verfügbarkeit
Aus dem Schneider sind die erfassten Diensteanbieter nur, wenn sie alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen und "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" ebenfalls mit aller Kraft sich bemüht haben sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber dazu "einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben".

In jedem Fall müssen sie zudem nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von Urhebern oder Verwertern unverzüglich die entsprechenden Werke sperren, von ihren Seiten entfernen und erneut "alle Anstrengungen" unternommen haben, ein künftiges Hochladen zu verhindern. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel ausdrücklich gewahrt und die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Instrumente und deren Kosten berücksichtigt werden sollen, dürfte es bei fast allen einschlägigen Providern auf Upload-Filter hinauslaufen.

Die dafür verwendeten Algorithmen sollen aber gewährleisten, dass sich alle Nutzer auf ihre Rechte stützen können, zu zitieren, zu kritisieren, zu rezensieren sowie "Karikaturen, Parodien oder Pastiches" erstellen zu dürfen. Für diese Möglichkeit, etwa Meme zu verbreiten, haben die Mitgliedsstaaten Sorge zu tragen. Der Artikel soll auch nicht "zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung" führen (..oder doch?). ...