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Montag, 8. April 2019

Internetpostings in Zukunft nur noch nach Hinterlegung der Handynummer möglich

Spätestens JETZT wird deutlich, 
dass sich die Politik immer weiter vom Bürger entfernt.

Das soll die Verfasser von Internetpostigs identifizierbar und gegebenen Falls auch leicht verfolgbar machen. Die IP-Adresse genügt ihnen nicht mehr.

Postings in Foren oder auf sozialen Netzwerken sollen demnächst nur noch nach Hinterlegung einer Telefonnummer möglich sein.

Digitales Vermummungsverbot im Internet, Handynummer Pflicht!
Wer in Österreich künftig auf sozialen Netzwerken oder in Foren posten will, kann das zwar unter einem Pseudonym (derzeit noch weiter) tun, muss aber in Zukunft seine Telefonnummer beim Betreiber der Plattform hinterlegen. Das berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung und auch heise.de unter Berufung auf namentlich nicht genannte Quellen. 

Dieser Vorschlag ist bei einem Gipfel der Regierungsparteien zum Thema „Hass im Netz“ entstanden. "Sie müssen auf der Straße auch nicht mit einem Namensschild herumlaufen. Aber wenn ein Polizist sie anhält, müssen sie sich ausweisen. So soll das im Netz auch sein", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vergangenen Oktober dazu. Seither wird vom Kanzleramt an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, nun soll es so weit sein. Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge kommenden Mittwoch abgesegnet werden. ... 

Mittwoch, 27. März 2019

⚠ Sie ist da! Die Internet-Zensurmaschine der EU!

📍 Ein Mitglied schreibt uns: Die EU Bewohner werden Stück für Stück entmündigt! Es braucht dringend Menschen die den Mut und das Wissen haben eigenständige Zellen von unabhängigen Internet Plattformen wie das UNIQ zu schaffen. Leider wird die Verbreitung solcher Plattformen durch den Mainstream stark gebremst. Doch es gibt schon Möglichkeiten wie das UNIQ-Net zeigt.

Der Upload-Filter und die noch weiter verschärfte Urheberrechtsrichtlinie, werden in Zukunft das Internet wie wir es bisher kannten, grundlegend ändern!

Am Dienstag (26.03.2019, ein Monat vor den EU-Wahlen*war ein schwarzer Tag für die Internetfreiheit und die Meinungsfreiheit. Das EU-Parlament beschloss (gegen die Interessen der EU-Bevölkerung) den Internet-Uploadfilter. 

Wir hoffen, allen ist jetzt bewusst, dass ein Internet -so wie es bis jetzt existiert- innerhalb der EU in Zukunft NICHT mehr existieren wird! DENN MASCHINEN ZENSIEREN JETZT MENSCHEN!

Mehr Infos dazu unter: UNIQ-Info






NATÜRLICH FREUEN WIR UNS DAS WENIGSTENS DIE ZEITUMSTELLUNG ABGESCHAFFT WIRD (WENN ES WIRKLICH DABEI BLEIBT)!
☛ Doch lässt uns daran zweifeln, das wir in der EU in einer echten Demokratie leben, manche glauben wir  heute in einer Plutokratie leben!



* Wahl zum Europäischen Parlament 2019
Die Europawahl 2019 ist die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Sie findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt, in Deutschland und Österreich am 26. Mai 2019. Wie immer werden die EU-Völker die wählen, die ihnen immer mehr ihre Freiheit nehmen. Nach den Wahlen wird es dann noch mehr Überwachung, Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit etc. geben. Auch die Abschaffung des Bargeldes, Negativzinsen, werden dann weiter voran getrieben werden. Es ist traurig, das alles mit-ansehen zu müssen!

Dienstag, 26. März 2019

Copyright-Reform: EU-Parlament winkte Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wie zu erwarten einfach durch

ES IST SOWEIT! Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen (darunter auch von Wikipedia) vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

(Anm.: Jetzt werden auch Blogs wie unserer sich entsprechend verhalten, unsere Webseite https://www.bmun-gv-at.eu/kontakt ist nur noch für unsere Mitglieder offen zugänglich und dadurch von Uploadfilter, Zensur und Überwachung verschont!)


Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag (26.03.2019) nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet.

Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. "Presseveröffentlichungen" werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung. (Anm.: Wie immer haben die EU-Politiker gegen die Interessen des Volkes aber für die Interessen der Großen- und Mächtigen Konzerne bzw-. Medienkonzerne einen Beschluss gefasst!)

Massenproteste
Wikipedia ... letzte Chance ...
Allein hierzulande waren am Samstag bei einem europaweiten Aktionstag etwa in Berlin, Köln und München insgesamt über 100.000 überwiegend junge Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Zensur und dürften nun massiv von der Politik enttäuscht sein. Neben Bürger- und Menschenrechtlern sowie Verbänden der Digitalwirtschaft hatten auch führende Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben gewarnt.

Laut der im Trilog Mitte Februar von Verhandlungsführern aus dem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission gefundenen Übereinkunft sollen die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass Diensteanbieter "für das Teilen von Online-Inhalten" ein Werk öffentlich wiedergeben, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschaffen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang anders gesehen. Die betroffenen Portalbetreiber müssen daher etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen.

Größere Nutzer einschlägiger Plattformen wie YouTuber, die "erhebliche Einnahmen" etwa mit Werbung erzielen und gewerblich tätig sind, müssen trotzdem nach Artikel 17 (vormals 13) nach wie vor selbst Lizenzen für von ihnen genutztes fremdes geschütztes Material abschließen. Die Betreiber werden zudem für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Bisher waren sie explizit von den damit eröffneten Sanktionen ausgenommen.

Anstrengungen zur Nicht-Verfügbarkeit
Aus dem Schneider sind die erfassten Diensteanbieter nur, wenn sie alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen und "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" ebenfalls mit aller Kraft sich bemüht haben sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber dazu "einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben".

In jedem Fall müssen sie zudem nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von Urhebern oder Verwertern unverzüglich die entsprechenden Werke sperren, von ihren Seiten entfernen und erneut "alle Anstrengungen" unternommen haben, ein künftiges Hochladen zu verhindern. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel ausdrücklich gewahrt und die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Instrumente und deren Kosten berücksichtigt werden sollen, dürfte es bei fast allen einschlägigen Providern auf Upload-Filter hinauslaufen.

Die dafür verwendeten Algorithmen sollen aber gewährleisten, dass sich alle Nutzer auf ihre Rechte stützen können, zu zitieren, zu kritisieren, zu rezensieren sowie "Karikaturen, Parodien oder Pastiches" erstellen zu dürfen. Für diese Möglichkeit, etwa Meme zu verbreiten, haben die Mitgliedsstaaten Sorge zu tragen. Der Artikel soll auch nicht "zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung" führen (..oder doch?). ...

Samstag, 2. März 2019

🔴 KEINE UPLOAD-FILTER, KEINE ZENSUR BEI UNIQ-NET!

Kaum ein Thema wird im Netz aktuell so heiß diskutiert wie der Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform.

UNIQ-Net als geschlossene Plattform (nur für Mitglieder) ist nach aktuellem Stand von Artikel 13 nicht betroffen. Nicht-Kommerzielle Plattformen, wie z.B. UNIQ-Net sind von der Verpflichtung einen Upload-Filter zu installieren, ausgenommen. Dazu kommt der spezielle Schutz unserer Webseiten aufgrund unseres Status als Glaubensgemeinschaft. Bei uns hat die Meinungsfreiheit Vorrang!

Die exklusive Mitgliederwebseite

Freitag, 15. Februar 2019

Noch mehr Zensur, noch mehr Einschränkungen, noch weniger Freiheit

Upload-Filter, Zensur, Überwachung … was ist unser Antwort

Tatsächlich führt die deutsche Regierung dieser Tage vor, wohin sich Europa entwickeln wird ... 

Ausgerechnet die deutsche Bundesregierung ist verantwortlich dafür, dass mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Artikel 13 auch Upload-Filter für Plattformen verpflichtend werden.
Auch kein Wunder, die größten Verlagshäuser mit der meisten Macht am deutschsprachigen Markt findet man in Deutschland.

EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten den Uploadfilter nun in Stein. Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. 

Die Freiheit im Internet schwindet damit, so fürchten Netzaktivisten. Am Text der Reform ist nicht mehr zu rütteln, die endgültige Abstimmung kommt in wenigen Wochen - und ist nur noch reine Formsache. ...

Die Reform des EU-Urheberrechts steht nun nach monatelangen Verhandlungen vor dem Abschluss. Die Verhandler in Straßburg einigten sich nach Angaben der EU-Kommission auf einen endgültigen Reformtext. Der gemeinsame Vorschlag von EU-Staaten, Kommission und Parlament schreibt Internetseiten und Apps (inkl. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, Google etc.) vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen.

Noch mehr Zensur, noch mehr Einschränkungen, noch weniger Freiheit
Die Reform sollte eigentlich das Urheberrecht fit für das 21. Jahrhundert machen. Doch leider dominierten die Rechteinhaber-Lobby und große Tech-Firmen den Prozess. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält Vorschläge, die aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft und Netzaktivisten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen. ...