Donnerstag, 29. August 2019

Meinungsfreiheit im UNIQ-Net


Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen! 

Ihr UNIQ-Net-Team
August 2019

Montag, 26. August 2019

ALDOUS HUXLEY IM INTERVIEW 1958. ER SAGTE VORAUS, WIE WIR HEUTE LEBEN! (VIDEO, deutsche Übersetzung)

Huxley im Interview 1958: Er wusste, was auf die Menschheit zukommen würde. Im Interview benennt er genau das, was wir heute teilweise schon erleben oder noch zu erwarten haben. Es gibt Prophezeiungen, die eine schlimme Zukunft vorhersagen.


Leonard Huxley war ein britischer Schriftsteller. Sein bekanntestes Werk ist der 1932 erschienene dystopische Roman “Schöne neue Welt”.

Samstag, 24. August 2019

📌 REINKARNATION – Fragen und Antworten

Im UNIQismus ist Reinkarnation nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern der gerechte, evolutionäre Weg zur Selbstvervollkommnung. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass sich unser Bewusstsein (unser Höheres-Bewusstsein) nach dem Tod wieder mit einem neuen physischen Körper verbindet. 


Daher werden auch Methoden gelehrt, um den Prozess der Wiedergeburt bewusst zu steuern. Der UNIQismus gibt (unter der Berücksichtigung moderner Forschungsergebnisse) genaue Erklärungen darüber ab, was während des Sterbeprozesses und danach geschieht. Bestimmte Tests, Meditations- und Visualisationstechniken befähigen den geschulten UNIQisten dazu, sein Bewusstsein in bestimmte geistige Bereiche zu überführen, sobald der Sterbeprozess einsetzt. Neben diesen mentalen Fähigkeiten ist ein grundlegendes Wissen notwendig, das dabei hilft die richtigen geistigen Handlungen zu vollziehen um von den auftretenden Geschehnissen nicht verängstigt zu sein. Nur wer auf den Zustand vorbereitet ist, kann mit den Gegebenheiten richtig umgehen. ...

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag: https://www.bmun-gv-at.eu/reinkarnation.html

Freitag, 23. August 2019

Ein wichtiges Urteil


Ein wichtiges Urteil zum Thema Verweigerung aus Glaubensgründen 
Wir haben das Recht unser Glaubensüberzeugung zu leben und unseren Glauben zu bekunden.Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen.

… Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser RechteSie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden. Grundsätzlich seien sowohl die die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern Einschränkungen zugänglich. …

FÜR UNSERE MITGLIEDER

Sonntag, 18. August 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

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Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?