Dienstag, 24. Dezember 2019

FROHE WEIHNACHTEN

UNIQ-Net und Bio-Vit Shop wünschen allen Frohe Weihnachten


LINK zum Gratis-Download

Von 24.12. 2019 bis 6.1.2020 erhalten Sie wieder kostenlos ein Frequenzfile.

Ganz besonders zu den Feiertagen gibt es viel Anspannung und Stress. Deshalb schenken wir Ihnen ein Frequenzfile, mit dem Sie Stress abbauen und neue Kraft schöpfen können. Nutzen Sie ein paar Minuten, in denen Sie sich zurückziehen und das kostenlose File anhören um mit neuem Elan und wieder gewonnenerer Frische die Feiertage genießen zu können.

Genießen sie Entspannung und bauen Sie Ihre Anspannung ab!

Das UNIQ-Net Team und Bio-Vit Shop wünscht frohe Weihnachten 
und angenehme Feiertage!

LINK: Wirkung von Frequenzen



Freitag, 20. Dezember 2019

21. Dezember UNIQ-Feiertag: Meditation zur Wintersonnenwende (21. Dezember)

Renate Eggetsberger MdO: Liebe Freunde, hier der Link für unsere gemeinsame Meditation. Morgen, den 21.12. meditieren wir um 16:00 Uhr in den Sonnuntergang hinein. Link: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/21.%20Dezember%20UNIQ-Feiertag/

Nur für Mitglieder!


Sonntag, 15. Dezember 2019

Urteil: Als Kleinkind getaufte Erwachsene sind zur Kirchensteuer verpflichtet!

Deutschland - Recht: Eine Frau, die im Jahr 1953 getauft worden war, zog wegen berechneter Kirchensteuer vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Ja es gibt Glaubensgemeinschaften/Kirchen die kennen kein Pardon wenn es um Geld geht!Ein als Kleinkind getaufter Erwachsener, der nicht aus der Kirche austritt, muss auch Kirchensteuer zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstagabend (12.12.2019) veröffentlichten Urteil zur Klage einer Frau, der trotz ihrer Taufe im Jahr 1953 ihre Kirchenmitgliedschaft nach eigenen Angaben nicht bewusst war. Ihre Eltern traten zwar 1956 und 1958 aus der Kirche aus, doch die Klägerin wurde wegen ihrer Taufe zur Kirchensteuer herangezogen. (Az. VG 27 K 292.15)
Die Frau gab laut Gericht im Jahr 2011 in einem Fragebogen der Kirchensteuerstelle an, nicht getauft zu sein. Als die Verwaltungsstelle aber auf Anfrage bei der Kirchengemeinde von der Taufe erfuhr, sollte sie für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer zahlen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.Sie machte geltend, ihre Eltern hätten in der 50er Jahren ihren Kirchenaustritt miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Zudem sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und an die Säuglingstaufe verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Es lasse sich nicht feststellen, dass sie vor dem Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten sei, erklärte das Gericht. Ihr Kirchenaustritt ergebe sich auch nicht aus den Austritten ihrer Eltern. Die Klägerin hätte vielmehr mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen. Sie hätte austreten können, habe dies aber nicht getan, zeigten sich die Richter überzeugt.
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben. Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet (das stört dann weder Kirche noch Politik).
(Anm.: Dass ein Säugling der getauft wird, in einer Glaubensgemeinschaft/Kirche zahlendes Dauermitglied wird, ist schon eine -mindestens unzeitgemäße- Methode Zahlende Mitglieder zu gewinnen. Dass Eltern mit der Taufe des Kindes, diese zum Zahlen verurteilen, ist auch nicht zeitgemäß. Mindestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit, müsste der Getaufte persönlich gefragt werden, ob er ein Kirchensteuer zahlendes Mitglied sein möchte. Das ist ja auch eine Mitgliedschaft die einiges Kosten kann. Eine Firma die so etwas machen würde, käme sehr schnell vor Gericht!)
Quelle ©: ET/afp
Quelle Anm. ©: UNIQ-Net-Team
Bildquellen ©: pixabay, pixabay bearbeitet



Austritt aus den Kirchen - wie geht das?
Kirchenaustritt-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/kirchenaustritt.html
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Austritt aus dem Order of Owl/UNIQ-Aeternus: Einfach den nächsten Jahresbeitrag NICHT mehr bezahlen


Dienstag, 10. Dezember 2019

Meinungsfreiheit im UNIQ-Net


Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen! 

Ihr UNIQ-Net-Team
August 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

HIER NOCH 3 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTE


ARTIKEL 18 (GEDANKEN-, GEWISSENS-, RELIGIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

ARTIKEL 19 (MEINUNGS- UND INFORMATIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ARTIKEL 20 (VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB