Sonntag, 15. Dezember 2019

Urteil: Als Kleinkind getaufte Erwachsene sind zur Kirchensteuer verpflichtet!

Deutschland - Recht: Eine Frau, die im Jahr 1953 getauft worden war, zog wegen berechneter Kirchensteuer vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Ja es gibt Glaubensgemeinschaften/Kirchen die kennen kein Pardon wenn es um Geld geht!Ein als Kleinkind getaufter Erwachsener, der nicht aus der Kirche austritt, muss auch Kirchensteuer zahlen.Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstagabend (12.12.2019) veröffentlichten Urteil zur Klage einer Frau, der trotz ihrer Taufe im Jahr 1953 ihre Kirchenmitgliedschaft nach eigenen Angaben nicht bewusst war. Ihre Eltern traten zwar 1956 und 1958 aus der Kirche aus, doch die Klägerin wurde wegen ihrer Taufe zur Kirchensteuer herangezogen. (Az. VG 27 K 292.15)
Die Frau gab laut Gericht im Jahr 2011 in einem Fragebogen der Kirchensteuerstelle an, nicht getauft zu sein. Als die Verwaltungsstelle aber auf Anfrage bei der Kirchengemeinde von der Taufe erfuhr, sollte sie für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuer zahlen. Dagegen zog die Frau vor Gericht.Sie machte geltend, ihre Eltern hätten in der 50er Jahren ihren Kirchenaustritt miterklärt. Eine Kirchenmitgliedschaft sei ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Zudem sei die Anbindung der Kirchensteuerpflicht an die Kirchenmitgliedschaft und an die Säuglingstaufe verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Es lasse sich nicht feststellen, dass sie vor dem Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten sei, erklärte das Gericht. Ihr Kirchenaustritt ergebe sich auch nicht aus den Austritten ihrer Eltern. Die Klägerin hätte vielmehr mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen. Sie hätte austreten können, habe dies aber nicht getan, zeigten sich die Richter überzeugt.
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben. Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet (das stört dann weder Kirche noch Politik).
(Anm.: Dass ein Säugling der getauft wird, in einer Glaubensgemeinschaft/Kirche zahlendes Dauermitglied wird, ist schon eine -mindestens unzeitgemäße- Methode Zahlende Mitglieder zu gewinnen. Dass Eltern mit der Taufe des Kindes, diese zum Zahlen verurteilen, ist auch nicht zeitgemäß. Mindestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit, müsste der Getaufte persönlich gefragt werden, ob er ein Kirchensteuer zahlendes Mitglied sein möchte. Das ist ja auch eine Mitgliedschaft die einiges Kosten kann. Eine Firma die so etwas machen würde, käme sehr schnell vor Gericht!)
Quelle ©: ET/afp
Quelle Anm. ©: UNIQ-Net-Team
Bildquellen ©: pixabay, pixabay bearbeitet



Austritt aus den Kirchen - wie geht das?
Kirchenaustritt-Link: https://www.bmun-gv-at.eu/kirchenaustritt.html
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Austritt aus dem Order of Owl/UNIQ-Aeternus: Einfach den nächsten Jahresbeitrag NICHT mehr bezahlen


Dienstag, 10. Dezember 2019

Meinungsfreiheit im UNIQ-Net


Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen! 

Ihr UNIQ-Net-Team
August 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

HIER NOCH 3 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTE


ARTIKEL 18 (GEDANKEN-, GEWISSENS-, RELIGIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

ARTIKEL 19 (MEINUNGS- UND INFORMATIONSFREIHEIT)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ARTIKEL 20 (VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB

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Donnerstag, 5. Dezember 2019

Wissenschaftler fordert die Erforschung des Bewusstseins jenseits der materialistischen Weltanschauung

Mehr als 90 Wissenschaftler von mehr als 30 Universitäten und akademischen Institutionen weltweit stellen fest, das der rein materialistischen Ansatz bezüglich der Fragen rund um das Bewusstsein falsch sein kann, und das bisher wichtige Erkenntnisse einfach unterdrückt wurden.

Die Forscher sind der Meinung, dass die Überzeugung vom Bewusstsein als Ergebnis bzw. als ein aufkommendes Phänomen der Gehirnaktivität ist, niemals bewiesen wurde. Die heute geltende Lehrmeinung ist wissenschaftlich einfach nicht gerechtfertigt, selbst wenn sie weit verbreitet ist.

Zu den immer wieder ignorierten Beweisen zählen:
  • Verifizierte Berichte über Nahtoderlebnisse mit komplexen Intuitionen, Wahrnehmungen, Erkenntnissen und Emotionen während gut dokumentierter Abwesenheit von Gehirnaktivität.
  • Verifizierte Berichte über nicht-lokale Wahrnehmungen, die unabhängig von solchen Todesfällen ohne Abwesenheit der Gehirnaktivität bestätigt wurden.
  • Die umfangreiche Datengrundlage der Parapsychologie und der anomalen Kognitionsforschung, die anhand von einer ganzen Reihe von Metaanalysen zeigt, dass solche nichtlokalen Wahrnehmungen tatsächlich möglich sind.
  • Die ebenso große Datengrundlage zu Fällen von Kindern, die sich an frühere Leben erinnern und von denen einige entsprechende Missbildungen aufweisen.
  • Auch die hypnotischen und nichthypnotischen Rückführungstechniken, wie auch verschiedene Tiefenmeditationserfahrungen können die heute geltenden Annahmen.
Diese Forderung und These ist weder neu, noch der Wissenschaft sehr fern, da schon der Nobelpreisträger Max Planck (Begründer der Quantenphysik1918 bemerkte: „Ich betrachte die Materie als aus dem Bewusstsein heraus entstehend. Wir können nicht hinter das Bewusstsein kommen. Alles, über das wir sprechen, alles das, was wir als bestehend annehmen, postuliert Bewusstseins. Alle Materie entsteht und besteht nur durch eine Kraft, welche die Atomteilchen in Schwingung bringt und sie in einem winzigsten Sonnensystem des Alls zusammenhält. Da es im ganzen Weltall aber weder eine intelligente Kraft noch eine ewige Kraft gibt –es ist der Menschheit nicht gelungen, das heißersehnte Perpetuum mobile zu erfinden– so müssen wir hinter dieser Kraft einen bewussten intelligenten Geist annehmen. Dieser Geist ist der Urgrund aller Materie. (…)


Quellen ©:  Scientific and Medical Network, Galileo Commission, u.a.
Bildquelle ©: pixabay

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Gegen den Klimanotstand: EU will zurück zur Kernenergie (unglaublich!)

Als wir Infos über den „Änderungsantrag 38“  -in dem die EU eine Rückkehr zur Kernkraft propagiert- bekamen, wollten wir es eigentlich NICHT glauben. 

Aber es gibt ja Suchmaschinen! Greta Thunberg: Die „Fridays for Future“-Vorbeterin brachte schon vor einiger Zeit auch Atomkraft ins Spiel. Bemerkenswert!

Doch jetzt zu den Tatsachen: Im unübersichtlichen EU Dokumenten-Dschungel versteckt findet man folgenden Änderungsantrag zum ursprünglichen Entschließungsantrag der EU. Link für unsere Mitglieder: https://bmun-gv-at.eu/kontakt/beitraege/topic/gegen-den-klimanotstand-eu-will-zurueck-zur-kernenergie-unglaublich/#postid-1257