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Samstag, 27. April 2019

Organspende – ein Geschäft mit dunklem Geheimnis (inkl. Video)

Einfach zum Nachdenken!

Der Jurist Dr. Georg Meinecke, einer der bekanntesten Patientenanwälte, ehemalige Nummer 1 Deutschlands, machte Erfahrungen zum Thema Organspende, die zum Nachdenken anregen.

Ein Geschäft mit einem dunklem Geheimnis
Obwohl das Thema Organspende in der Öffentlichkeit als wichtigste Geste nach dem Ableben gilt, verriet Dr. Meinecke aus seinen jahrelangen Erfahrungen in einem (schon älteren) Interview mit dem Journalisten Robert Fleischer, was die Öffentlichkeit von den Medien aufgrund von Verschwiegenheit wahrscheinlich niemals erfahren würde.
Dr. Meinecke stellt die Seriosität über die Behauptung –Hirntote können nichts mehr körperlich wahrnehmen– in Frage, da er aus Zeugenaussagen erfuhr, dass Patienten öfters nach dem Entnehmen der Organe schmerzverzerrte Gesichter hatten. Ebenfalls berichtet er von Patienten, denen noch nicht die Organe entnommen wurden, dass sie rechtzeitig nach Tagen aus dem Hirntod aufwachten. Daher musste Dr. Georg Meinecke zu dem Entschluss kommen, dass bei der Diagnose Hirntod tot nicht gleich tot bedeutet!

Da der restliche Körper bei der Diagnose Hirntod tatsächlich noch weitestgehend funktioniert, stellt Meinecke in Frage, ob die Behauptung der Medizin und Pharmaindustrie überhaupt so richtig ist, dass hirntote Patienten nichts mehr spüren würden, und wittert ein skrupelloses Organhandelgeschäft auf ärztlicher Basis. 


Anm.: Extrem informativ, gut und einfach erklärt. Sollte jeder gesehen haben und dann für sich selbst entscheiden wie er mit dem Thema umgeht.
Quellen ©: Welt im Wandel.TV und dieblauehand-info
Quelle Anm.: UNIQ-Info-Tream
Bildquelle ©: Symbolbild-pixabay
Quelle Video ©: YouTube



Freitag, 19. April 2019

Der Herzchirurg hat einen Organspendeausweis, die Medizinethikerin nicht. Beide habe gute Gründe

Bruno Meiser ist Präsident des Organspendeverbunds Eurotransplant und besitzt einen Organspendeausweis – weil er "neues Leben schenken will". Claudia Wiesemann, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, hat sich dagegen entschieden - weil sie "keine Blankovollmacht" erteilen wolle. Ein Streitgespräch - weiterlesen bei Stern. ORIGINALINK


Sonntag, 7. April 2019

Ärzte und Eltern hielten das Kind für hirntot, Organe sollten entfernt und gespendet werden!

Das war wieder einmal knapp!
Ein Junge erwachte kurz vor der eigenen Organspende!
Organspender leben mitunter sehr gefährlich! Das erfuhr auch der 13 Jährige Trenton
Nach einem Unfall lag ein 13-jähriger Junge mehrere Tage in einem Krankenhaus in den USA. Die Ärzte vermuten einen Hirntod. Auch seine Eltern haben die Hoffnung bereits aufgegeben und wollten seine Organe spenden. Doch einen Tag vor der Operation wacht der totgeglaubte Junge plötzlich auf.

Als der 13 Jahre alte Trenton McKinley ins Krankenhaus eingeliefert wird, ist er bereits seit 15 Minuten "tot". Die Ärzte des USA Medical Center in der US-Stadt Mobile müssen den Jungen wiederbeleben. Er hatte zuvor mit einem Freund gespielt, dabei in einem Anhänger gesessen, der plötzlich umgekippt war. Der Junge landete auf dem Betonboden, der Anhänger fiel ihm auf den Kopf.

Der Junge verbrachte mehrere Tage in der Klinik und musste insgesamt vier Mal wiederbelebt werden. Am Ende vermuten die Ärzte, dass der Junge hirntot ist und führen die erste von zwei dafür notwendigen Untersuchungen durch. Sie bestätigt den Hirntod-Verdacht. Obwohl noch ein weiterer Test aussteht, sprechen die Ärzte bereits mit den Eltern über eine mögliche Organspende und lassen sie sogar schon eine Einverständniserklärung unterschreiben um an die Organe des 13-jährigen Trenton zu kommen. ... 

Dienstag, 5. März 2019

So füllt man dann leichter das Organ- und Gewebe- Ersatzteillager

Zum nachdenken!

Wenn UNSERE Organe und UNSER Gewebe zum Geschäft für andere wird.

Ganz logisch dass da auch wieder eine Stiftung (Deutsche Stiftung Organspende) die Kontrolle hat, denn da wird ja auch genug Geld damit lukriert das dann in die Stiftungskasse fließt - und anderweitige Kosten für Behandlungen, die der noch Organbesitzer bzw. Mensch bekommt, dürfen dann natürlich wieder von den Krankenkassen bezahlt werden.


Man Fragt sich wo das alles noch hinführt, von Ethik bleibt heute nur noch wenig über!

UNIQisten sagen nein!

Donnerstag, 14. Februar 2019

Der deutsche Bundestag stimmt morgen über Transplantationsgesetz ab

Wenn der Staat dir ALLES abverlangt, sogar deine Organe ...

Der deutsche Bundestag berät am Donnerstag 15. Februar 2019 abschließend über Änderungen im Transplantationsgesetz. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Zahl der Organspenden "nachhaltig" erhöht werden. 


Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Gesetz "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" von Gesundheitsminister Jens Spahn. Der CDU-Politiker erhofft sich jetzt mehr Organspenden.

Bei dem Gesetz geht es vor allem um die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und nicht um die Organspende an sich. Die Transplantationsbeauftragten sollen mehr Zeit für ihre "Arbeit" erhalten (!). Außerdem geht es um eine besere Betreuung der Angehörigen. Krankenhäuser, die Spenderorgane entnehmen, sollen höher vergütet werden. In erster Lesung hatte das Gesetz im Bundestag für Zustimmung gesorgt.

Streit um Widerspruchslösung
Spahn fordert außerdem die sogenannte Widerspruchslösung bzw. doppelte Widerspruchslösung - danach würde jeder in Deutschland als potenzieller Spender behandelt werden, der oder dessen Angehörige nicht ausdrücklich widersprechen.
➽ Kurz gesagt: Wer nicht widerspricht, ist automatisch Organspender. Das Parlament entscheidet über die Widerspruchslösung aber erst etwas später. (Aber es gilt als so viel wie sicher das die Widerspruchslösung auch für Deutschland kommt!) ...

Donnerstag, 6. April 2017

Autopsie, Transplantation und jüdischer Glaube (1)

In Israel haben Ultraorthodoxe mit Gewalt gegen die Autopsie eines Mordopfers protestiert – ist die Leichenöffnung nach jüdischem Gesetz wirklich verboten?

Hunderte Haredim randalierten Anfang dieser Woche im Jerusalemer Stadtviertel Mea Schearim, in Kiryat Ata bei Haifa und im Süden von Tel Aviv. Sie blockierten Straßenkreuzungen, entzündeten Müllcontainer und Autoreifen, warfen Steine auf vorbeifahrende Autos und griffen Polizisten an.
Anlass der Ausschreitungen war der Streit um die Autopsie einer Frau, die der ultraorthodoxen Gemeinschaft angehörte. Die 89jährige Frida Wiesel war in ihrer Wohnung in Kirya Ata am Montagabend tot aufgefunden worden. Ein Gericht hatte die kriminalmedizinische Untersuchung der Leiche angeordnet, sie wurde im Institut für Gerichtsmedizin Abu Kabir durchgeführt. Die Mediziner stellten zweifelsfrei fest, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.


Die Autopsie war gegen den Willen ihrer Familie und gegen die religiösen Überzeugungen der ultraorthodoxen Gemeinschaft veranlasst worden. Grund für einige Haredim, auch in den Räumen des Instituts zu randalieren. Sie richteten erheblichen Schaden an, zerstörten Mikroskope und andere Einrichtungsgegenstände. Zudem verwüsteten sie auch das Büro des Institutsleiters und Chef‐Pathologen Yehuda Hiss.

Die israelische Öffentlichkeit verurteilte die gewalttätigen Ausschreitungen. Gleichzeitig rückte wieder einmal eine brisante Frage in den Mittelpunkt des Interesses: Darf nach jüdischem Gesetz eine Autopsie zugelassen werden?

Die jüdische Rechtsprechung ist in dieser Frage nicht eindeutig. Strenggläubige lehnen diese letzte medizinische Untersuchung eines menschlichen Körpers strikt ab, weil die Ehre eines Toten zu wahren ist und der Körper durch die Obduktion entstellt werden könnte. Zudem könnte durch die Untersuchung die Beerdigung hinausgezögert werden.

Der jüdischen Tradition zufolge muss der Körper eines verstorbenen Menschen unverzüglich beigesetzt werden. Im 5. Buch Moses 21,23 heißt es: „Am selben Tage noch sollst du ihn begraben.“ Aber diese Regel hat Ausnahmen. Zum Beispiel verweist der Talmud (Sanhedrin 46 b) darauf, dass es erlaubt ist, eine Beisetzung auf den nächsten Tag zu verschieben, wenn man Trauernde aus anderen Städten versammelt, Klagefrauen herbeiholen oder noch für „Sarg und Totenhemd“ sorgen will.

An anderer Stelle (Baba Batra 155a) geht es im Talmud direkt um die Frage der Untersuchung eines Leichnams. In dieser Geschichte wird jemand erwähnt, der in Bnei Brak das Vermögen seines Vaters verkaufte und daraufhin starb. Familienangehörige erhoben Einspruch gegen das Geschäft, da der Verkäufer bei seinem Tod noch minderjährig gewesen sei. „Da kamen sie zu Rabbi Akiba und fragten ihn, ob man ihn untersuchen dürfe, und er erwiderte ihnen: Ihr dürft ihn nicht schänden.“

➽ Die Vorschriften für den Umgang mit dem Toten basieren auf dem Prinzip des Kibbud HaMet, der Ehre und dem Respekt, die auch einem leblosen Menschen gebühren. Rabbiner Chajim Halevy Donin schreibt in seinem Buch Jüdisches Leben, dass es zum Beispiel verboten ist, Tote im offenen Sarg zur Schau zu stellen, sie einzubalsamieren oder zu verbrennen. Autopsien wurden in den vergangenen Jahrhunderten mit rabbinischen Entscheidungen durchweg untersagt, wegen der Entweihung der Verstorbenen, so Rabbiner Donin. „Es wurden jedoch Ausnahmen gestattet, wenn Aussicht bestand, durch die Autopsie konkret das Leben eines Kranken zu retten.“ (Anm.: Ob solche Ausnahmen nach jüdischen Recht korrekt wahren, ist sehr anzuzweifeln!) 

Rabbiner Yaacow Ruja hat täglich mit solchen Ausnahmen zu tun. Er ist der Vertreter des Oberrabbinats beim Israelischen Institut für forensische Medizin, in dem derzeit etwa 2.500 Menschen jährlich obduziert werden. Zudem ist er auch Vorsitzender des Rabbinerrates von ZAKA, der israelischen Freiwilligenorganisation, die sich der Bergung und Identifizierung von Terror‐ und Unfallopfern widmet. Rabbiner Ruja sagte der Jüdischen Allgemeinen: „Routinemäßige Autopsien lehnt das Judentum ab. Aber es gibt Ausnahmen, die Untersuchungen von Toten erlauben. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen ganz genau zu beachten.“ Zum Beispiel ist in Fällen erblicher Krankheiten eine Leichenöffnung erlaubt, wenn es gilt, überlebende Verwandte zu retten. Auch wenn Frauen zum wiederholten Mal ihr Kind verloren haben, kann ein Fötus zur Ermittlung der Ursache untersucht werden. „Bei jeder Autopsie ist jedoch zu beachten“, so Rabbiner Ruja, „dass die Eingriffe so gering wie möglich sein sollten. Es sollten möglichst nur kleine Proben für die pathologische Untersuchung entnommen werden. Und alle aus dem Körper entfernten Organe und Gewebe sind dem Leichnam zurückzuzugeben, um sie beerdigen zu können.“

Das griechische Wort Autopsie bedeutet sinngemäß „etwas mit eigenen Augen sehen“. Es geht dabei um eine innere Leichenschau, zur Feststellung der Todesursache und des Sterbevorgangs.
In der Bundesrepublik Deutschland werden etwa fünf Prozent aller Toten obduziert. Neben medizinischen Gründen gibt es rechtliche Gründe für eine Leichenöffnung. Wenn der Verdacht eines unnatürlichen Todes vorliegt, kann ein Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen. Dies wird auch gegen jüdisches Recht durchgesetzt. „Ich habe bereits mehrfach versucht, in Einzelfällen Einspruch dagegen einzulegen, aber ohne Erfolg“, berichtet Berlins orthodoxer Gemeinderabbiner Yitshak Ehrenberg. Auch auf den halachischen Grundsatz, dass die Zustimmung von Familienmitgliedern des Toten zur Obduktion vorliegen muss, kann keine Rücksicht genommen werden. „Ein großer Teil der Tötungsdelikte geschieht im Freundes‐ oder Familienkreis. Da wäre es problematisch, wenn dem Einspruch potentieller Täter gefolgt werden würde“, erläutert Stefan Pollack von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.

So müssen sich Rabbiner dem talmudischen Grundsatz (Nedarim 28a) beugen: „Das Recht des Landes ist das gültige Recht.“ Diese Regel gilt auch in Israel. „Eine gerichtlich angeordnete Obduktion muss durchgeführt werden“, bestätigt Yaacow Ruja. Es entspreche auch der Halacha, wenn zum Beispiel das Ergebnis der Obduktion dazu beiträgt, einem Mörder seine Tat nachzuweisen und ihm so seiner Strafe zuzuführen.

Im Fall des Mordes an der 89jährigen Frau aus Kirya Ata war die Autopsie von einem israelischen Gericht angeordnet worden. „Insofern handelt es sich nicht um eine fehlerhafte Handlung der Pathologen“, betont Rabbiner Ruja. Die Proteste will er nicht kommentieren. Auch das Israelische Institut für Forensische Medizin will keine offizielle Stellungnahme dazu abgeben. Gleichwohl war dort zu erfahren, dass es als Reaktion auf die Ereignisse ein Treffen von Rabbinern mit Vertretern von ZAKA und der Institutsleitung gab. Man sei übereingekommen, zukünftig noch sensibler mit der Frage umzugehen, wenn Menschen aus dem strenggläubigen Umfeld betroffen sind. In jedem Fall soll nun vor einer Obduktion mit den Angehörigen und den Rabbinern ein Gespräch stattfinden.
Quelle ©: Jüdischen Allgemeinen, Detlef David Kauschke