Donnerstag, 31. Januar 2019

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Samstag, 26. Januar 2019

💡 Man muss sich auch passiv schützen!

Wenn jemand etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen Organisationen akzeptiert werden.

Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).

Wir UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“) 

UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...

Denn will man jemanden -gegen seinen Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...

30 universelle Menschenrechte

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren": Seit genau 70 Jahren gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".


(18 Recht auf Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit)