Donnerstag, 28. März 2019

Mädchen aus Sri Lanka berichtet aus ihrem früheren Leben – zuerst wollte ihr niemand glauben (inkl. Video)

Erinnerungen an ein früheres Leben, Reinkarnation? Seitdem sie drei Jahre alt ist, erzählt dieses Mädchen von dem tragischen Unglück, wie sie von einem Bus überfahren worden sei. Keiner kann jedoch diese Tatsache bestätigen. Bis sie auf die Familie des Getöteten trifft ...

Bus, Foto©: Screenshot | YouTube
Schon in sehr jungen Jahren beschrieb Purnima den Prozess der Parfümherstellung in allen Details – etwas, dass ein Mädchen ihres Alters und ohne im Parfümeriegeschäft zu sein nicht wissen kann. Theoretisch kann sie so etwas gar nicht wissen, ohne dass sie es schon einmal praktisch gemacht hätte oder aus einer Familie kommen würde, die Parfums herstellt.

Doch sie behauptet immer wieder, als männlicher Parfumhersteller Jinidasa gelebt zu haben, der dann eines Tages auf dem Weg zur Arbeit stolperte und von einem Bus getötet wurde – Jahre bevor sie geboren wurde.

Sie war imstande, die Lage des Hauses zu beschreiben, in dem der Mann einst gelebt hatte und konnte sich sogar an die genauen Umstände erinnern, wie der Bus ihn überfuhr und wie er starb.

Das alles scheint für ein kleines Mädchen ziemlich viel unnatürliches Wissen zu sein.

Doch das Unglaubliche: Der Mann hat tatsächlich existiert!
Der Mann, den Purnima beschrieb, lebte wirklich – und wurde tatsächlich von einem Bus überfahren.

Die Familie Jindasas, die hunderte Kilometer weit weg von Purnimas Familie lebt, bestätigte, dass alle Behauptungen Purnimas wahr seien und sie würden sie als Inkarnation des Mannes betrachten. ...

Mittwoch, 27. März 2019

Denken Sie wissenschaftlich und spirituell!



⚠ Sie ist da! Die Internet-Zensurmaschine der EU!

📍 Ein Mitglied schreibt uns: Die EU Bewohner werden Stück für Stück entmündigt! Es braucht dringend Menschen die den Mut und das Wissen haben eigenständige Zellen von unabhängigen Internet Plattformen wie das UNIQ zu schaffen. Leider wird die Verbreitung solcher Plattformen durch den Mainstream stark gebremst. Doch es gibt schon Möglichkeiten wie das UNIQ-Net zeigt.

Der Upload-Filter und die noch weiter verschärfte Urheberrechtsrichtlinie, werden in Zukunft das Internet wie wir es bisher kannten, grundlegend ändern!

Am Dienstag (26.03.2019, ein Monat vor den EU-Wahlen*war ein schwarzer Tag für die Internetfreiheit und die Meinungsfreiheit. Das EU-Parlament beschloss (gegen die Interessen der EU-Bevölkerung) den Internet-Uploadfilter. 

Wir hoffen, allen ist jetzt bewusst, dass ein Internet -so wie es bis jetzt existiert- innerhalb der EU in Zukunft NICHT mehr existieren wird! DENN MASCHINEN ZENSIEREN JETZT MENSCHEN!

Mehr Infos dazu unter: UNIQ-Info






NATÜRLICH FREUEN WIR UNS DAS WENIGSTENS DIE ZEITUMSTELLUNG ABGESCHAFFT WIRD (WENN ES WIRKLICH DABEI BLEIBT)!
☛ Doch lässt uns daran zweifeln, das wir in der EU in einer echten Demokratie leben, manche glauben wir  heute in einer Plutokratie leben!



* Wahl zum Europäischen Parlament 2019
Die Europawahl 2019 ist die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Sie findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt, in Deutschland und Österreich am 26. Mai 2019. Wie immer werden die EU-Völker die wählen, die ihnen immer mehr ihre Freiheit nehmen. Nach den Wahlen wird es dann noch mehr Überwachung, Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit etc. geben. Auch die Abschaffung des Bargeldes, Negativzinsen, werden dann weiter voran getrieben werden. Es ist traurig, das alles mit-ansehen zu müssen!

Dienstag, 26. März 2019

Copyright-Reform: EU-Parlament winkte Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wie zu erwarten einfach durch

ES IST SOWEIT! Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen (darunter auch von Wikipedia) vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

(Anm.: Jetzt werden auch Blogs wie unserer sich entsprechend verhalten, unsere Webseite https://www.bmun-gv-at.eu/kontakt ist nur noch für unsere Mitglieder offen zugänglich und dadurch von Uploadfilter, Zensur und Überwachung verschont!)


Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag (26.03.2019) nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet.

Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. "Presseveröffentlichungen" werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung. (Anm.: Wie immer haben die EU-Politiker gegen die Interessen des Volkes aber für die Interessen der Großen- und Mächtigen Konzerne bzw-. Medienkonzerne einen Beschluss gefasst!)

Massenproteste
Wikipedia ... letzte Chance ...
Allein hierzulande waren am Samstag bei einem europaweiten Aktionstag etwa in Berlin, Köln und München insgesamt über 100.000 überwiegend junge Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Zensur und dürften nun massiv von der Politik enttäuscht sein. Neben Bürger- und Menschenrechtlern sowie Verbänden der Digitalwirtschaft hatten auch führende Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben gewarnt.

Laut der im Trilog Mitte Februar von Verhandlungsführern aus dem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission gefundenen Übereinkunft sollen die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass Diensteanbieter "für das Teilen von Online-Inhalten" ein Werk öffentlich wiedergeben, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschaffen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang anders gesehen. Die betroffenen Portalbetreiber müssen daher etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen.

Größere Nutzer einschlägiger Plattformen wie YouTuber, die "erhebliche Einnahmen" etwa mit Werbung erzielen und gewerblich tätig sind, müssen trotzdem nach Artikel 17 (vormals 13) nach wie vor selbst Lizenzen für von ihnen genutztes fremdes geschütztes Material abschließen. Die Betreiber werden zudem für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Bisher waren sie explizit von den damit eröffneten Sanktionen ausgenommen.

Anstrengungen zur Nicht-Verfügbarkeit
Aus dem Schneider sind die erfassten Diensteanbieter nur, wenn sie alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen und "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" ebenfalls mit aller Kraft sich bemüht haben sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber dazu "einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben".

In jedem Fall müssen sie zudem nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von Urhebern oder Verwertern unverzüglich die entsprechenden Werke sperren, von ihren Seiten entfernen und erneut "alle Anstrengungen" unternommen haben, ein künftiges Hochladen zu verhindern. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel ausdrücklich gewahrt und die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Instrumente und deren Kosten berücksichtigt werden sollen, dürfte es bei fast allen einschlägigen Providern auf Upload-Filter hinauslaufen.

Die dafür verwendeten Algorithmen sollen aber gewährleisten, dass sich alle Nutzer auf ihre Rechte stützen können, zu zitieren, zu kritisieren, zu rezensieren sowie "Karikaturen, Parodien oder Pastiches" erstellen zu dürfen. Für diese Möglichkeit, etwa Meme zu verbreiten, haben die Mitgliedsstaaten Sorge zu tragen. Der Artikel soll auch nicht "zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung" führen (..oder doch?). ...

Jetzt ist es fix: Die Zeitumstellung innerhalb der EU wird bald der Vergangenheit angehören.

So fix, wie etwas in der EU fix sein kann. Sollte es nicht doch noch einen großen Konzern stören, dann ist es hat doch nicht fix. 
Am 31. März ist es wieder soweit!

Am 31. März (also in 5 Tagen) beginnt wieder die Sommerzeit, und die Uhren müssen um eine Stunde vorgestellt werden - für viele Menschen ein Ärgernis, Haustiere und Nutztiere haben Probleme damit, aber auch aus gesundheitlichen Gründen ist die Zeitumstellung immer eine schlechte Sache. 

Das EU-Parlament stimmt heute am 26.03.2019 neben den UPLOAD-Filter auch ganz nebenbei für ein Ende der Zeitumstellung. Eine breite Mehrheit der Straßburger Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass die Uhren 2021 das letzte Mal auf permanente Sommer- oder Winterzeit umgestellt werden. Die finale Entscheidung darüber, auf welche der beiden Zeiten letztendlich umgestellt werden soll, liegt bei den einzelnen EU-Staaten.
Bildquelle: Pixabay

Samstag, 23. März 2019

Durchschnittsmensch oder Idealtyp

UNIQisten verabscheuen Gewalt, das friedliche Lösen von Konflikten hat bei uns höchste Priorität. UNIQisten lehnen die Reaktionen der Durchschnittsmenschen ab, dazu gehört auch Zorn, Wut und Gewalt.