Dienstag, 26. März 2019

Copyright-Reform: EU-Parlament winkte Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wie zu erwarten einfach durch

ES IST SOWEIT! Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen (darunter auch von Wikipedia) vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

(Anm.: Jetzt werden auch Blogs wie unserer sich entsprechend verhalten, unsere Webseite https://www.bmun-gv-at.eu/kontakt ist nur noch für unsere Mitglieder offen zugänglich und dadurch von Uploadfilter, Zensur und Überwachung verschont!)


Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag (26.03.2019) nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet.

Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. "Presseveröffentlichungen" werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung. (Anm.: Wie immer haben die EU-Politiker gegen die Interessen des Volkes aber für die Interessen der Großen- und Mächtigen Konzerne bzw-. Medienkonzerne einen Beschluss gefasst!)

Massenproteste
Wikipedia ... letzte Chance ...
Allein hierzulande waren am Samstag bei einem europaweiten Aktionstag etwa in Berlin, Köln und München insgesamt über 100.000 überwiegend junge Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Zensur und dürften nun massiv von der Politik enttäuscht sein. Neben Bürger- und Menschenrechtlern sowie Verbänden der Digitalwirtschaft hatten auch führende Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben gewarnt.

Laut der im Trilog Mitte Februar von Verhandlungsführern aus dem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission gefundenen Übereinkunft sollen die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass Diensteanbieter "für das Teilen von Online-Inhalten" ein Werk öffentlich wiedergeben, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschaffen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang anders gesehen. Die betroffenen Portalbetreiber müssen daher etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen.

Größere Nutzer einschlägiger Plattformen wie YouTuber, die "erhebliche Einnahmen" etwa mit Werbung erzielen und gewerblich tätig sind, müssen trotzdem nach Artikel 17 (vormals 13) nach wie vor selbst Lizenzen für von ihnen genutztes fremdes geschütztes Material abschließen. Die Betreiber werden zudem für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Bisher waren sie explizit von den damit eröffneten Sanktionen ausgenommen.

Anstrengungen zur Nicht-Verfügbarkeit
Aus dem Schneider sind die erfassten Diensteanbieter nur, wenn sie alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen und "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" ebenfalls mit aller Kraft sich bemüht haben sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber dazu "einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben".

In jedem Fall müssen sie zudem nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von Urhebern oder Verwertern unverzüglich die entsprechenden Werke sperren, von ihren Seiten entfernen und erneut "alle Anstrengungen" unternommen haben, ein künftiges Hochladen zu verhindern. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel ausdrücklich gewahrt und die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Instrumente und deren Kosten berücksichtigt werden sollen, dürfte es bei fast allen einschlägigen Providern auf Upload-Filter hinauslaufen.

Die dafür verwendeten Algorithmen sollen aber gewährleisten, dass sich alle Nutzer auf ihre Rechte stützen können, zu zitieren, zu kritisieren, zu rezensieren sowie "Karikaturen, Parodien oder Pastiches" erstellen zu dürfen. Für diese Möglichkeit, etwa Meme zu verbreiten, haben die Mitgliedsstaaten Sorge zu tragen. Der Artikel soll auch nicht "zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung" führen (..oder doch?). ...

Jetzt ist es fix: Die Zeitumstellung innerhalb der EU wird bald der Vergangenheit angehören.

So fix, wie etwas in der EU fix sein kann. Sollte es nicht doch noch einen großen Konzern stören, dann ist es hat doch nicht fix. 
Am 31. März ist es wieder soweit!

Am 31. März (also in 5 Tagen) beginnt wieder die Sommerzeit, und die Uhren müssen um eine Stunde vorgestellt werden - für viele Menschen ein Ärgernis, Haustiere und Nutztiere haben Probleme damit, aber auch aus gesundheitlichen Gründen ist die Zeitumstellung immer eine schlechte Sache. 

Das EU-Parlament stimmt heute am 26.03.2019 neben den UPLOAD-Filter auch ganz nebenbei für ein Ende der Zeitumstellung. Eine breite Mehrheit der Straßburger Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass die Uhren 2021 das letzte Mal auf permanente Sommer- oder Winterzeit umgestellt werden. Die finale Entscheidung darüber, auf welche der beiden Zeiten letztendlich umgestellt werden soll, liegt bei den einzelnen EU-Staaten.
Bildquelle: Pixabay

Samstag, 23. März 2019

Durchschnittsmensch oder Idealtyp

UNIQisten verabscheuen Gewalt, das friedliche Lösen von Konflikten hat bei uns höchste Priorität. UNIQisten lehnen die Reaktionen der Durchschnittsmenschen ab, dazu gehört auch Zorn, Wut und Gewalt. 


 


Freitag, 22. März 2019

Der Bayer-Konzern verliert Monsanto Glyphosat-Prozess: Richtungsweisende Entscheidung

News: Nachdem der deutsche Chemieriese Bayer das amerikanische Monsanto-Unternehmen aufgekauft hat und jetzt versucht, das schlechte Image dieses Konzerns loszuwerden, scheiterte Bayer nun vor Gericht bezüglich des Unkrautvernichtungsmittels Roundup.

Der deutsche Chemieriese Bayer hat in den USA eine juristische Niederlage erlitten. Ein Bundesbezirksgericht in San Francisco befand am Dienstag (19.03.2019), dass das Unkrautvernichtungsmittel Roundup * krebserregend ist. Diese Entscheidung gilt als richtungsweisend! 

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat in den USA einen wichtigen Teilprozess um angebliche Krebsrisiken von Produkten der Tochter Monsanto verloren. Eine Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco befand am Dienstag einstimmig, dass das Unkrautvernichtungsmittel Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat ein wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman gewesen ist. Link 

Monsanto war geradezu berühmt-berüchtigt für seine genmanipulierten Waren, die nicht nur zu schweren Gesundheitsschäden bei Menschen geführt haben, sondern auch arme Ackerbauern nicht nur in Dritte-Welt-Ländern um ihren Ertrag brachte und sie von ihren Produkten abhängig machte. Dies führte nicht selten zu finanziell nicht tragbaren Lasten für die örtlichen Bauern, trieb sie in den Ruin und nicht selten auch in den Selbstmord.
(Nicht zu vergessen, es finden sich Spuren von Glyphosat auch in Impfstoffen! Siehe Link)

Der verlorene Prozess von Bayer/Monsanto geht jetzt natürlich in eine weitere Phase: Damit geht der Prozess nun in eine zweite Phase, in der geklärt werden soll, ob Monsanto über Risiken hinwegtäuschte und wie hoch der mögliche Schadenersatz ausfallen könnte.

Für Bayer ist dieser Fall hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden "Bellwether Case" handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt. Link

Anm.: Und das ist so auch richtig! Doch die EU hat dem  umstrittenen Wirkstoff Glyphosat einfach wieder für einige Jahre die Genehmigung erteilt! ES GEHT NUR UM GELD, UND MACHT DER KONZERNE - TRAURIG! Für die EU-Politiker ist das US-Urteil immer noch kein Grund, diese bedenklichen Stoffen innerhalb der EU zu verbieten bzw. die Zulassung zu entziehen. 
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* Roundup, der Glyphosat-basierte Bestseller das Saatgut-Konzerns Monsanto/Bayer, ist das weltweit meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel ... Anm.: Monsanto/Bayer macht so mit Roundup gleich doppelt Profit: mit dem Herbizid als solches und mit dem Roundup-resistenten Saatgut. 😥

Quellen ©: div news, kleine zeitungrt, de-sott.
Quelle Anm.: UNIQ-Info-Blog Team
Bildquelle ©: pixabay, Foto (Etikette: © by Bayer/Monsanto)