Weil es die Gesetzeslage in der EU erfordert, können wir spezielle Beiträge NUR unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Login für Mitglieder
Montag, 28. Januar 2019
Samstag, 26. Januar 2019
💡 Man muss sich auch passiv schützen!
Wenn jemand
etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen
Organisationen akzeptiert werden.
Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).
Denn will man jemanden -gegen seinen
Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen
verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in
Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische
Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...
Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).
Wir
UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen
und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“)
UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...
30 universelle Menschenrechte
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren": Seit genau 70 Jahren gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".
(18 Recht auf Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit)
Freitag, 25. Januar 2019
🆕 Unsere Dokumentenseite … immer einen Besuch wert!
Unsere Dokumentenseite ... mit vielen Gratis-Informationen
Mittwoch, 23. Januar 2019
Keine Impfpflicht in Österreich, auch nicht für Kinder!
Siehe dazu: In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet
Dennoch stellen viele Österreicher (und UNIQisten) rechtliche Fragen zu Impfungen: Ist bei der Schul-Impfung die Zustimmung der Eltern notwendig? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn bei einer Impfung etwas schief läuft?
In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen.
Sie können daher völlig frei entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht – niemand kann Sie dazu zwingen. Dies ist nicht selbstverständlich. In manchen europäischen Ländern wie Italien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn Lettland, oder Tschechien sind Impfungen gegen bestimmte Krankheiten verpflichtend vorgeschrieben.
Zu beachten: Auch für bestimmte Berufsgruppen (bspw. Krankenschwestern, Pflegepersonal), die üblicherweise mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben, besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Es kann hier jedoch geboten sein bzw. vom Arbeitgeber gefordert werden, bestimmte Impfungen vorzunehmen. In diesem Fall muss die Impfkosten aber der Arbeitgeber übernehmen.
In Österreich wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein jährlicher, nationaler Impfplan erstellt, der Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten enthält. Er listet genau auf, welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Hier gelangen Sie zum aktuellen Impfplan 2018 . Ob Sie den Impfplan - die Impf-Empfehlung beachten wollen, liegt bei Ihnen! ...
Abonnieren
Posts (Atom)