Montag, 13. Mai 2019

Macron und Zuckerberg sprechen über „neue Internetnormen“

Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat nach eigenen Worten am Freitag im Elysée-Palast in Paris mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron neue Internetregeln und –normen, darunter auch den Kampf gegen Hass im Netz, zur Sprache gebracht.

„Ich habe eben erst in Paris Präsident Emmanuel Macron getroffen, um NEUE Regeln und Normen für das Internet zu erörtern. Wir beide glauben daran, dass die Regierungen eine aktivere Rolle bei solchen wichtigen Fragen wie Gewährleistung der Ausgewogenheit zwischen Selbstverwirklichung und Sicherheit, Vertraulichkeit und Mobilität sowie bei der Verhinderung von Wahleinmischung spielen sowie ihre eigenen Traditionen der Redefreiheit widerspiegeln müssen“, schrieb Zuckerberg auf Facebook.

Laut Zuckerberg hat Macron unter anderem seine Empfehlungen für ein neues Modell geäußert, das Prinzipien zur Feststellung von schädlichen Informationen beinhalte.

Das Netz decke zurzeit 65 Prozent Hassäußerungen auf. Zugleich gebe es ein Content, das zwar legal sei, aber Schaden zufügen könne. Dabei äußerte Zuckerberg die Meinung, dass Unternehmen (=Facebook) in diesem Bereich nicht selbständig agieren, sondern mit den Regierungen kooperieren sollten.

Im Februar 2019 hatte Präsident Macron mitgeteilt, dass ein Gesetzentwurf gegen Hass im Netz dem Parlament zur Erörterung vorgelegt werden solle.

☛ Anfang März 2019 hatte Macron unter anderem vorgeschlagen, eine unabhängige Verwaltungsbehörde zu schaffen, die dafür sorgen soll, dass die Netzwerke dem Grundsatz der Transparenz folgen.
Quelle: Facebook, Zuckerberg u.a


Anm.: Dann gibt es sehr bald auf Facebook noch mehr Überwachung, Zensur, Löschungen und noch weniger Meinungsfreiheit. Was gleichbedeutend mit Manipulation der Massen ist! 😢

Sonntag, 12. Mai 2019

Religionsfreiheit bietet Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft Sonderrechte. Im Islam können Männer z.B. zwei oder mehrere Frauen heiraten ...

Religionsfreiheit kann mitunter sehr hart sein. Im Islam können Männer zwei oder mehrere Frauen heiraten. In der EU, (auch in Deutschland) ist das an sich verboten (Bigamie-Gesetz), doch Deutschland scheint nun das Gesetz für Mohammedaner aufzuheben.


In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten.
In Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) ist Bigamie ebenfalls strafbar.
Doch für die Einwanderer mit islamischen Glauben wird das nun wenigstens in Deutschland anders. Das neue Einbürgerungs-Gesetz besagt, dads Männer mit Zweitfrauen DEUTSCHE werden dürfen. Auch über die Anerkennung von Kinderehen wird diskutiert.

Die Mohammedanern haben aufgrund ihres Glaubens auch viele andere Sonderrechte in der EU. Zum Beispiel dürfen Mohammedaner aus Glaubensgründen Tiere schächten. Sie essen kein Schweinefleisch, sondern ihr Essen muss Halāl sein, ihre Gräber müssen ewig bestehen. Dazu kommen noch eine weitere Sonderrechte.  

🔴 Andere Religionen, haben andere Sonderrechte, bzw. nehmen über die national- und international geltenden Religionsgesetze besondere Privilegien in Anspruch. Dazu gehören u.a. die Zeugen Jehovas (Bluttransfusion)der jüdische Glaube, ... und natürlich auch der UNIQistische Glaube.   


Quellen ©: Bild Zeitung, bundesgerichtshof-deWikipedia, UNIQ-Blog-Team
Bildquelle ©: Bild Zeitung, Montag 6. Mai 2019

Samstag, 11. Mai 2019

Österreich: Impfpflicht für Masern kommt nicht!

Die Landesgesundheitsreferenten und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) haben sich am Freitag 10. Mai 2019 in Villach auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bei Masernimpfungen geeinigt: noch mehr Aufklärung und Motivation. Eine Impfpflicht im Mutter-Kind-Pass, wie ihn die ÖVP-Landesräte aus Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Niederösterreich wollen, wurde nicht durchgebracht. 

(UNIQ-Net = die geschlossenen Webseiten für unsere Mitglieder)

Freitag, 10. Mai 2019

Auf FB wird nun gelöscht was die Mächtigen stört!


Hier 5 Beispiele was von F.B. entfernt wurde!


Meinungsfreiheit?

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).