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Freitag, 29. März 2019

Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei! 👎

Sehr traurig, manche legen ihre Religion noch immer wie im Mittelalter aus 😢

Die ab kommendem Mittwoch (1. April 2019) geltende Neufassung des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass homosexuelle Partner zu Tode gesteinigt werden. Die Regel gilt ausschließlich für Muslime in dem Kleinstaat auf der Insel Borneo. Unter der dort geltenden islamischen Scharia - dem aus religiösen Quellen abgeleiteten Recht - war Homosexualität bereits zuvor illegal.


Klingt für uns nach einem Land, in das man (schon aus Protest) NICHT reisen sollte!

Der UNIQismus kennt keine Vorurteile, für uns gilt die persönliche Freiheit als wichtigstes Gut! Im UNIQismus sind Frau und Mann absolut gleichberechtigt, für UNIQisten ist die sexuellen Ausrichtung reine Privatsache über die jedes Mitglied natürlich frei entscheiden kann.  

Im UNIQismus gibt es KEINE Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der Hautfarbe, der genetischen Merkmale, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters. 

Bildquelle©: dpa/ARD

Dienstag, 26. März 2019

Copyright-Reform: EU-Parlament winkte Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wie zu erwarten einfach durch

ES IST SOWEIT! Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen (darunter auch von Wikipedia) vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.

(Anm.: Jetzt werden auch Blogs wie unserer sich entsprechend verhalten, unsere Webseite https://www.bmun-gv-at.eu/kontakt ist nur noch für unsere Mitglieder offen zugänglich und dadurch von Uploadfilter, Zensur und Überwachung verschont!)


Viele Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten werden künftig nicht darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Das EU-Parlament hat dazu am Dienstag (26.03.2019) nach einer hitzigen Debatte und heftigen Lobby-Schlacht die seit Langem umkämpfte Urheberrechtsreform verabschiedet.

Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. "Presseveröffentlichungen" werden damit durch ein zweijähriges Leistungsschutzrecht geschützt. Änderungsanträge, wonach diese Klausel sowie die für die Haftung von Plattformen gestrichen werden sollten, kamen gar nicht zur Abstimmung. (Anm.: Wie immer haben die EU-Politiker gegen die Interessen des Volkes aber für die Interessen der Großen- und Mächtigen Konzerne bzw-. Medienkonzerne einen Beschluss gefasst!)

Massenproteste
Wikipedia ... letzte Chance ...
Allein hierzulande waren am Samstag bei einem europaweiten Aktionstag etwa in Berlin, Köln und München insgesamt über 100.000 überwiegend junge Menschen gegen die Reform auf die Straße gegangen. Sie befürchten unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Zensur und dürften nun massiv von der Politik enttäuscht sein. Neben Bürger- und Menschenrechtlern sowie Verbänden der Digitalwirtschaft hatten auch führende Rechtswissenschaftler vor dem Vorhaben gewarnt.

Laut der im Trilog Mitte Februar von Verhandlungsführern aus dem Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission gefundenen Übereinkunft sollen die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass Diensteanbieter "für das Teilen von Online-Inhalten" ein Werk öffentlich wiedergeben, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu von den Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschaffen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang anders gesehen. Die betroffenen Portalbetreiber müssen daher etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen.

Größere Nutzer einschlägiger Plattformen wie YouTuber, die "erhebliche Einnahmen" etwa mit Werbung erzielen und gewerblich tätig sind, müssen trotzdem nach Artikel 17 (vormals 13) nach wie vor selbst Lizenzen für von ihnen genutztes fremdes geschütztes Material abschließen. Die Betreiber werden zudem für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Bisher waren sie explizit von den damit eröffneten Sanktionen ausgenommen.

Anstrengungen zur Nicht-Verfügbarkeit
Aus dem Schneider sind die erfassten Diensteanbieter nur, wenn sie alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen und "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt" ebenfalls mit aller Kraft sich bemüht haben sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind, wenn die Rechteinhaber dazu "einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben".

In jedem Fall müssen sie zudem nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von Urhebern oder Verwertern unverzüglich die entsprechenden Werke sperren, von ihren Seiten entfernen und erneut "alle Anstrengungen" unternommen haben, ein künftiges Hochladen zu verhindern. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel ausdrücklich gewahrt und die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Instrumente und deren Kosten berücksichtigt werden sollen, dürfte es bei fast allen einschlägigen Providern auf Upload-Filter hinauslaufen.

Die dafür verwendeten Algorithmen sollen aber gewährleisten, dass sich alle Nutzer auf ihre Rechte stützen können, zu zitieren, zu kritisieren, zu rezensieren sowie "Karikaturen, Parodien oder Pastiches" erstellen zu dürfen. Für diese Möglichkeit, etwa Meme zu verbreiten, haben die Mitgliedsstaaten Sorge zu tragen. Der Artikel soll auch nicht "zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung" führen (..oder doch?). ...

Sonntag, 17. März 2019

Unsere moderne Zeit führt immer mehr zur Erstarrung des Denkens!



Vor allem die Mainstreammedien, Fernsehen, Werbung bestimmen Großteils unser Leben. UNIQismus macht uns frei von diesen unbewussten Zwängen, UNIQisten lernen, sich von Beeinflussungen zu befreien, doch das ist vielen nicht gerade recht. Holen Sie sich Ihre Freiheit zurück!


Samstag, 26. Januar 2019

💡 Man muss sich auch passiv schützen!

Wenn jemand etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen Organisationen akzeptiert werden.

Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).

Wir UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“) 

UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...

Denn will man jemanden -gegen seinen Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...

Mittwoch, 23. Januar 2019

Keine Impfpflicht in Österreich, auch nicht für Kinder!


Medizinrecht: In verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Ungarn oder Tschechien besteht eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten - in Österreich gibt es dagegen keine Impfpflicht (Stand 2018/2019).
Siehe dazu: In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet

Dennoch stellen viele Österreicher (und UNIQisten) rechtliche Fragen zu Impfungen: Ist bei der Schul-Impfung die Zustimmung der Eltern notwendig? Kann Schadenersatz verlangt werden, wenn bei einer Impfung etwas schief läuft?

In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen.
Sie können daher völlig frei entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht – niemand kann Sie dazu zwingen. Dies ist nicht selbstverständlich. In manchen europäischen Ländern wie Italien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn Lettland, oder Tschechien sind Impfungen gegen bestimmte Krankheiten verpflichtend vorgeschrieben.

Zu beachten: Auch für bestimmte Berufsgruppen (bspw. Krankenschwestern, Pflegepersonal), die üblicherweise mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben, besteht grundsätzlich keine Impfpflicht. Es kann hier jedoch geboten sein bzw. vom Arbeitgeber gefordert werden, bestimmte Impfungen vorzunehmen. In diesem Fall muss die Impfkosten aber der Arbeitgeber übernehmen.

In Österreich wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein jährlicher, nationaler Impfplan erstellt, der Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten enthält. Er listet genau auf, welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind. Hier gelangen Sie zum aktuellen Impfplan 2018 . Ob Sie den Impfplan - die Impf-Empfehlung beachten wollen, liegt bei Ihnen! ...

Mittwoch, 20. Juni 2018

EU-Parlament stimmte am 20.06.2018 für die umstrittenen Upload-Filter und das extreme Leistungsschutzrecht

Das EU-Parlament hat wie schon erwartet, am Mittwoch den 20. Juni 2018 für die neuen sehr umstrittenen Maßnahmen im Internet gestimmt.


 Das Europaparlament hat für die Einführung von Upload-Filtern gestimmt. 
Der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (deutscher Politiker der CDUhatte den Gesetzesvorschlag schon 2016 vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass bestimmte große Online-Plattformen wie YouTube etc. schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt.

Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Kritiker befürchten schon seit längerem, durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Denn Upload-Filter (mit entsprechender KI) werden somit auch für ein äußerst strenge Zensur sorgen. Außerdem wird kritisiert, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal - etwa als Parodie oder Zitat - genutzt werden. Auch Zitate bzw. das Zitieren eines Artikels oder Textes wird es durch die Upload-Filter nicht mehr geben. Sie sehen auch das Erstellen von Memes, die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.

 Leistungsschutzrecht
Das EU-Parlament hat auch für ein Leistungsschutzrecht gestimmt, durch das Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten bekommen sollen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform soll das Urheberrecht in Europa vereinheitlichen und an das Internet-Zeitalter anpassen.
Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür in den vergangenen Jahren stark gemacht und gefordert, dass Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.

➪ Konsequenzen
Künftig werden wahrscheinlich auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter, Google+ etc. posten dürfen.
In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News schon komplett eingestellt, nachdem in Spanien ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das bisherige deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist. Wie es weiter gehen wird in der EU, bleibt derzeit noch offen. 

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“

Siehe dazu auch: 
Vergesst die DSGVO- das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit

Unzensierte Meinungsfreiheit im Internet war gestern!

ANMERKUNG: Wir von Eggetsberger-Info-Blog (http://eggetsberger-info.blogspot.com/) werden unter den gegebenen Umständen (= DSGVO und EU-Leistungsschutzrecht) entsprechend handeln. Das heißt: Sollte das EU-Leistungsschutzrecht uns dazu zwingen alle unsere öffentlichen, Gratisangebote einzuschränken, so werden wir auch unsere eigenen Texte, Forschungsergebnisse nur noch über unsere geschlossenen Dienst "UNIQ-Net" (= unseren geschlossenen social-network) den eigenen Mitgliedern anbieten. Das bedeutet auch, dass die Seite Eggetsberger-Info-Blog nicht mehr tägliche News anbieten kann, sondern die News in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden.
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F: Warum sind manche eurer Informationen nicht öffentlich zugänglich?
A: Weil die Gesetzeslage in der EU das erfordert, ist es uns schon jetzt nicht mehr erlaubt unser Wissen einfach in der Öffentlichkeit zu teilen. Wir können vieles (schon jetzt) nur noch an unsere Mitglieder weitergeben.


Link: http://bmun-gv-at.eu/