>> Der deutsche Staatsschutz ermittelt nun!

Daraus wird abgeleitet, dass Schweine grundsätzlich unrein sind und auch den Boden, mit dem sie Kontakt haben, „verunreinigen“. Daher kommt es auf Grundstücken, auf denen –gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung– eine neue Moschee gebaut werden soll, immer wieder zur Ablage von Schweinefleisch, bevorzugt Schweineköpfen (Anm.: diese kann man ja leichter als Schweinefleisch identifizieren).
Quelle ©: Direktlink und Direktlink (28. Mai 2019)
Bildquelle ©: pixabay
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Anm.: Wie stark das Gesetz der Religionsfreiheit* den Glauben und die Regel einer Glaubensgemeinschaft schützt, zeigt sich bei den Schweinefleisch-Aktionen, da wird Polizei und Staatsschutz** aktiv!
- Religionsfreiheit: Die Religionsfreiheit ist sowohl durch internationale- wie nationale Gesetze und die Menschenrechte geschützt. Der Schutz erstreckt sich wie folgt:
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Direktlink)
Religionsfreiheit am Beispiel Deutschland:
Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht die kollektive Glaubensausübung. So schützt Art. 4 GG das Zusammenschließen mehrerer Gläubiger zu einer Glaubensgemeinschaft. Bei einer Glaubensgemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Verbindung, die der umfassenden Förderung eines Glaubens dient. Es ist NICHT notwendig, dass sich die Verbindung in einer bestimmten Rechtsform organisiert (Anm.: sie kann aber z.B. als Verein organisiert sein).
** Schließlich verpflichtet die Glaubensfreiheit den Staat zum Schutz von Bekenntnissen.
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