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Sonntag, 12. Mai 2019

Religionsfreiheit bietet Mitgliedern einer Glaubensgemeinschaft Sonderrechte. Im Islam können Männer z.B. zwei oder mehrere Frauen heiraten ...

Religionsfreiheit kann mitunter sehr hart sein. Im Islam können Männer zwei oder mehrere Frauen heiraten. In der EU, (auch in Deutschland) ist das an sich verboten (Bigamie-Gesetz), doch Deutschland scheint nun das Gesetz für Mohammedaner aufzuheben.


In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten.
In Österreich (§ 192 StGB) und der Schweiz (Art. 215 StGB) ist Bigamie ebenfalls strafbar.
Doch für die Einwanderer mit islamischen Glauben wird das nun wenigstens in Deutschland anders. Das neue Einbürgerungs-Gesetz besagt, dads Männer mit Zweitfrauen DEUTSCHE werden dürfen. Auch über die Anerkennung von Kinderehen wird diskutiert.

Die Mohammedanern haben aufgrund ihres Glaubens auch viele andere Sonderrechte in der EU. Zum Beispiel dürfen Mohammedaner aus Glaubensgründen Tiere schächten. Sie essen kein Schweinefleisch, sondern ihr Essen muss Halāl sein, ihre Gräber müssen ewig bestehen. Dazu kommen noch eine weitere Sonderrechte.  

🔴 Andere Religionen, haben andere Sonderrechte, bzw. nehmen über die national- und international geltenden Religionsgesetze besondere Privilegien in Anspruch. Dazu gehören u.a. die Zeugen Jehovas (Bluttransfusion)der jüdische Glaube, ... und natürlich auch der UNIQistische Glaube.   


Quellen ©: Bild Zeitung, bundesgerichtshof-deWikipedia, UNIQ-Blog-Team
Bildquelle ©: Bild Zeitung, Montag 6. Mai 2019

Freitag, 10. Mai 2019

💉45 000 HEILPRAKTIKER MÜSSEN SICH LAUT GESETZENTWURF IN DEUTSCHLAND ZWANGSIMPFEN LASSEN!

Das neue Masernschutzgesetzt sieht im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Impfpflicht für Patienten (vor allem Kinder), aber auch für Ärzte, Krankenhauspersonal, Heilpraktiker etc. vor.


Eine Analyse des Gesetzentwurfs durch den "Heilpraktiker-Newsblog" ergab nun, dass die Impfpflicht nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Therapeuten -wie auch für die Heilpraktiker gilt. Wenn das Gesetz wirklich im März 2020 gültig wird, müssen sich demnach auch die 45.000 Heilpraktiker zwangsimpfen lassen.

Siehe den Gesetzestext im Heilpraktiker-Newsblog-de: Direktlink.Für die Masern-Impfpflicht gibt es derzeit NUR in der Schweiz einen Einzel-Impfstoff, in Deutschland gibt es nur den Dreifach-Impfstoff mit Masern, Mumps und Röteln. Auch dafür hat der Gesetzentwurf eine Regelung gefunden. Gesetzentwurf Masernschutzgesetz (Link, siehe Seite 4)
Ps.: Vielleicht gehört das auch zum Plan die Heilpraktiker abzuschaffen (Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen!).
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Impfung verweigern: Z.B. wegen Kontraindikationen darf laut § 20 Abs. 6 IfSG nicht geimpft werden!

☛ TIPP: Wir halten unsere Mitglieder am laufenden und informieren sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf unseren geschlossenen Mitglieder-Seiten (dem UNIQ-Net).

Freitag, 3. Mai 2019

EINE IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

EINE IMPFPFLICHT WÄRE VERFASSUNGSWIDRIG!

Während Parteien und Ärzteverbände immer wieder eine Impfpflicht fordern [1] [2] [3], hat sich das Thema durch konkrete Stellungnahmen von Juristen längst ERLEDIGT!
(Ausgenommen einige Gesetze und das Grundgesetz würde geändert werden!)

Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar?
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt nun schon in der 3. Auflage einen „Bürgerkommentar“ [4] zum deutschen Grundgesetz zur Verfügung. Die Autoren sind Dr. habil Christof Gramm, Leiter des militärischen Abschirmdienstes und Dr. Stefan Ulrich Pieper, Leiter des Referats „Verfassung und Recht, Justitiariat“ im Bundespräsidialamt.

Auf Seite 124 wird bei der Frage „Kann der Staat eine Impfpflicht einführen…“
auf den Grundsatzartikel „Impfzwang – Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Gesundheitsvorsorgemaßnahmen“ von Dan Bastian Trapp, Akademischer Rat am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Universität Bonn [5] verwiesen.

Darin warnt Herr Trapp vor der Übernahme der rechtlichen Argumentation bei der Pockenimpfpflicht auf heutige Verhältnisse. Die Pocken könnten wegen der Schwere auf keine der in Deutschland vorkommenden und impfbaren Infektionskrankheiten übertragen werden.

Außerdem befasst er sich ausführlich mit dem Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

und den Elternrechten Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

> Seine Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und eindeutig. Eine Impfpflicht wäre mit dem deutschen Grundgesetz NICHT vereinbar.
Zur Verdeutlichung folgen nun einige bemerkenswerte Zitate aus dieser 9-seitigen Abhandlung.
„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zahlen kann eine flächendeckende Impfpflicht gegen Masern nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Würde man ein so geringes Risiko zum Anlass für so weitgehende medizinische Zwangsmaßnahmen ausreichen lassen, dann bestünde die Gefahr, dass das körperliche Selbstbestimmungsrecht im Gleichschritt mit dem medizinisch Erreichbaren ausgehöhlt würde.“ ...

Donnerstag, 2. Mai 2019

👎 Politiker wollen Heilpraktiker langfristig abschaffen

Die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der FDP-Fraktion im Bundestag sieht es „im Sinne der Patientensicherheit“ als geboten an, „die Erlaubnis zur Bezeichnung als ‚Heilpraktiker‘ mittelfristig auslaufen zu lassen“. 

Der Pharmaindustrie und den Ärzten sind Heilpraktiker schon lange ein Dorn im Auge, es geht natürlich um Geld viel Geld. 

Das geht aus einem neuen Positions­papier der AG Gesundheit hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Für bereits praktizierende Heilpraktiker soll es einen Bestandsschutz geben.

„Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung ‚Heilpraktiker’ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende Behandler tatsächlich des ‚Heilens‘ kundig ist und von der von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich ‚Heilung‘ zu erwarten ist“, heißt es als Begründung im Positionspapier. ... Den ganzen Bericht als PDF: PDF-Direktlink
Quelle ©: Ärztezeitung
Bildquelle ©: pixabay

Es sieht nicht gut aus für die Kirchen in Deutschland

Kurz notiert!
Es geht abwärts: Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche werden 2060 in Deutschland nur noch etwa halb so viele Mitglieder haben wie heute (Anm.: In Österreich sieht es nicht viel anders aus). Das geht aus Studien hervor, die an diesem Donnerstag (02 Mai 2019) vorgestellt wurden. ...

Freitag, 26. April 2019

Ab heute Freitag 26.04.2019 keine Ausgabe von 500er-Scheinen mehr

Die Bargeldabschaffung ist damit wieder einen Schritt weiter ...

Die Oesterreichische Nationalbank stellt am 26. April 2019 die Ausgabe der 500-Euro-Banknote ein. Doch was passiert mit den Scheinen, die noch im Umlauf sind?
Der 500-Euro-Schein ist angezählt: Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich bereits vor zwei Jahren dazu entschieden, die problematische Banknote nicht mehr auszugeben.

Nun ist er bald Geschichte der 500 Euro Schein! Dann kommt sicher als nächster der 200 Euro Schein dran!

Um einen reibungslosen Übergang zur Euro-Serie 2 zu gewährleisten, hatten sich die Oesterreichische Nationalbank und die Deutsche Bundesbank entschieden, den 500er weiterhin auszugeben. Am heutigen Freitag (26. April) ist damit aber nun Schluss.

Der 500er ist nicht mehr Teil der neuen Banknoten-Serie, der Europa-Serie, weil (offiziell) dessen hoher Geldwert "illegale Aktivitäten" begünstigen könne. Die übrigen Denominationen bleiben mit 5, 10, 20, 50, 100 und 200 Euro unverändert. In Wirklichkeit geht es um was ganz anderes!
Die laut OeNB wichtigste Information für die Öffentlichkeit: "Niemand muss sich derzeit Sorgen machen, die 500-Euro-Banknote bleibt weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel und bleibt auch vorerst im Umlauf", informiert die Nationalbank. Konkret heißt das, dass die Banknoten von Kreditinstituten weiterhin an ihre Kunden ausgegeben werden können – so lange deren Vorrat eben noch reicht.

Wer vielleicht in zehn Jahren irgendwo einen 500er ausgräbt, braucht sich übrigens auch nicht sorgen (außer es ändert sich wie so oft weider einiges). Wie die EZB in ihrer Aussendung betont, wird der 500-Euro-Schein auch nach seiner Abschaffung, wie alle Euro-Zahlungsmittel, seinen aufgedruckten Wert auf unbestimmte Zeit behalten. Wie lange der Euro in der heutigen Form überhaupt noch in Zukunft weiterexistieren wird ist natürlich offen, darüber spekulieren nur einige Wirtschaftsfachleute.
Quellen ©: EZB, heute, div. news,
Bildquelle ©: pixabay 


Donnerstag, 25. April 2019

So arbeitet die Facebook-Polizei und die Amadeu Antonio Stiftung

Sie wollen wissen wie Sie von Facebook überwacht werden und welche Gefahren sich da verbergen?

Sie  die Facebook-Polizei kontrolliert JEDEN Link um jedes Bild, um jedes gefällt mir, und überwacht, wer mit wem befreundet ist. Sie sammeln alle Daten die Sie nur bekommen können: Die Sicherheitsabteilung von Facebook weiß mehr über die User (also über Sie), als viele auch nur ahnen. Spezielle Uploadfilter, Kontroll- und Analyse- Software mit künstlicher Intelligenz (KI) durchforsten ständig das Netzwerk und suchen nach aufmüpfigen Usern. Was der Abteilung verdächtig erscheint, wird herausgefiltert. Das Netzwerk ist Ihnen aber nicht genug, sie interessieren sich für alles was Sie im Netzwerk tun, welche Seiten Sie besuchen und natürlich wo Sie sich gerade befinden (GPS Ihres Smartphone). Dann bekommen Sie Werbung direkt auf Ihr Profil zugeschnitten, "man will ihnen ja nur helfen". Auch Ihr aktueller Gemütszustand ist für Facebook (und den Facebook-Werbekunden) natürlich wichtig. Das ermittelt Facebook über Ihre Posts, Ihre Bilder, Ihrer Schreibgeschwindigkeit, Ihrer Wortwahl, über Ihr Bewegungsprofil, aber auch über Texte die sie noch vor der Veröffentlichung ändern oder löschen. Facebook weiß ALLES (auf jeden Fall mehr als Sie selbst oder Ihr Psychotherapeut) und nicht nur über Sie, sondern auch über Ihre Familie, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Ihre politische Gesinnung. Facebook ist ein totaler Machtfaktor, der nicht nur mit Konzernen, sondern auch mit Überwachern, Regierungen, Geheimdiensten, Polizei und Gerichten zusammenarbeitet!

Unterstützt wird die Überwachung z.B. in Deutschland durch die Amadeu Antonio Stiftung 
(= Überwachungs- und Lösch- Team)

Facebook-Sicherheitsseite
Bei Facebook sorgen viele Hundert Mitarbeiter (es werden immer mehr) für die "Sicherheit" von Nutzern, Kunden und Netzwerk. Eigentlich üben sie eine strenge Zensur aus, sie kontrollieren und überwachen ihre Mitglieder bei JEDER Aktion. 

Facebook-Mitarbeiter: "Wir verbringen so viel Zeit in virtuellen Nachbarschaften - und Cyber-Kriminelle haben sich an unsere Fersen geheftet", heißt es auf den Seiten der Facebook-Polizei. 

Die Facebook-Polizei  kümmert sich um mehrere Hundert Millionen Facebook Mitglieder weltweit - und seit dem Börsengang schützt sie natürlich auch die Interessen der Aktionäre und zahlenden Kunden (vor allem Konzerne).

Um die Facebook-Mitglieder gegen Hacker und Spammer zu verteidigen, greifen die Ermittler des Konzerns zu Methoden der Rasterfahndung. In Deutschland werden diese wie schon gesagt durch die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt. ...

Mittwoch, 10. April 2019

👁️ Die Menschen nehmen alles hin ... die letzten Freiheiten verschwinden, die totale Überwachung der Bürger nimmt zu!

Digitales Vermummungsverbot beschlossen!
Im österreichischen Ministerrat beschließt die Regierung (ÖVP-FPÖ) heute 10.04.2019 das Ende der "völligen Anonymität" in den sozialen Medien. Völlig anonym waren wir schon lange nicht mehr, neben der IP-Adresse die jede/jeder mitsendet wurden wir schon lange überwacht, unsere privaten Daten werden gespeichert, ausgewertet ... und anders denkende werden verfolgt.

Totale Überwachung, schnell ausforschen und abstrafen!
Wer in Zukunft einen Kommentar geben will, muss sich vorher registrieren, mit Angabe des vollständigen Name, Adresse und Telefonnummer - damit die Behörden, im Fall der Fälle, Hassposter sehr schnell ausforschen und auch bestrafen können.

ÖVP und FPÖ vergleichen ihr Gesetz, das sie „digitales Vermummungsverbot getauft haben, mit dem Straßenverkehr: „Sichtbar ist eine Nummer oder ein Wunschkennzeichen. Bei Verstößen kann jedoch der Fahrzeughalter ausgeforscht und belangt werden.“

Ab jetzt brauch man einen „Zustellbevollmächtigten“
Im Internet sieht das grundsätzlich folgendermaßen aus: Wer etwas postet (oder den Like-Button benützt), muss sich mit Telefonnummer (ab Anfang 2020) registrieren, der Kommentar darf weiterhin unter einem Pseudonym erscheinen, der Kommentator kann aber ab Herbst sehr schnell ausgeforscht und gerichtlich verfolgt werden.

Wenn die IP-Adresse für unsere Politik nicht mehr genug ist
Freiheit war gestern! 
ÖVP-FPÖ wollen vor allem die großen Online-Plattformen in die Pflicht nehmen. 

Facebook, Twitter, Linkedin, Printarest, Instagram & Co.
brauchen künftig einen sogenannten Zustellbevollmächtigten in Österreich. Also eine Ansprechperson, die unverzüglich erreicht werden kann, etwa ein eigenes Büro oder auch eine zuständige Anwaltskanzlei.

Jemand, der haftbar und auch klagbar ist“, heißt es aus dem Büro von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP). Dieses Detail hat sich Österreich von Deutschland abgeschaut und noch eines daraufgelegt. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen durchaus saftige Strafen, in der Höhe bis zu 500.000 Euro.

ORF/ZIB -Video ©: digitales Vermummungsverbot

Man hat es in der Regierung aus irgendwelchen Gründen SEHR EILIG!
Bereits am heutigen Mittwoch startet die Begutachtung, nach nur vier Wochen werden wohl noch kleine Korrekturen vorgenommen werden. Der Beschluss im Nationalrat soll im Herbst 2019 fallen.


Plattformen wie UNIQ-Net sind ausgenommen!
UNIQ-Net ist auch frei von Überwachung und Zensur, es ist ein NUR für seine Mitglieder geschlossenes Netz. Siehe UNIQ-Net: Info-Link




Dienstag, 9. April 2019

Deutschland schafft aktuell die gesetzliche Rente ab

Kurz notiert!
Glücklich wer in Zukunft noch ein "Sparschwein" hat!
Deutschland war einst Vorreiter in der sozialen Marktwirtschaft: Ein System, um das uns die ganze Welt beneidet. Dagegen bleiben in Amerika die Schwachen auf der Strecke und im Sozialismus wird die Wirtschaft zerstört – siehe Kuba oder Venezuela. Derzeit entwickelt sich Deutschland in Richtung USA. Was das für Sie bedeutet.

Absenkung des Rentenniveaus
Bekam ein Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren im Jahr 1978 noch 59,5 Prozent seines Nettolohns als Rente ausgezahlt, werden es 2030 nur noch etwa 43 Prozent sein. Doch warum wurde diese Entwicklung beschlossen? Die Gründe liegen im demografischen Wandel der Gesellschaft. Immer weniger junge Menschen können nach Ansicht der Politik immer mehr ältere Menschen nicht mehr finanzieren.




Auch interessant: In Westdeutschland steigen die Renten um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Das Rentenniveau steigt damit leicht auf 48,16 Prozent an.
➽ Um 2030 wird die Rente in Deutschland nur noch etwa 43 Prozent des Nettolohns sein. (Viele werden zusätzlich zur Rente arbeiten müssen!)

Sonntag, 7. April 2019

Ärzte und Eltern hielten das Kind für hirntot, Organe sollten entfernt und gespendet werden!

Das war wieder einmal knapp!
Ein Junge erwachte kurz vor der eigenen Organspende!
Organspender leben mitunter sehr gefährlich! Das erfuhr auch der 13 Jährige Trenton
Nach einem Unfall lag ein 13-jähriger Junge mehrere Tage in einem Krankenhaus in den USA. Die Ärzte vermuten einen Hirntod. Auch seine Eltern haben die Hoffnung bereits aufgegeben und wollten seine Organe spenden. Doch einen Tag vor der Operation wacht der totgeglaubte Junge plötzlich auf.

Als der 13 Jahre alte Trenton McKinley ins Krankenhaus eingeliefert wird, ist er bereits seit 15 Minuten "tot". Die Ärzte des USA Medical Center in der US-Stadt Mobile müssen den Jungen wiederbeleben. Er hatte zuvor mit einem Freund gespielt, dabei in einem Anhänger gesessen, der plötzlich umgekippt war. Der Junge landete auf dem Betonboden, der Anhänger fiel ihm auf den Kopf.

Der Junge verbrachte mehrere Tage in der Klinik und musste insgesamt vier Mal wiederbelebt werden. Am Ende vermuten die Ärzte, dass der Junge hirntot ist und führen die erste von zwei dafür notwendigen Untersuchungen durch. Sie bestätigt den Hirntod-Verdacht. Obwohl noch ein weiterer Test aussteht, sprechen die Ärzte bereits mit den Eltern über eine mögliche Organspende und lassen sie sogar schon eine Einverständniserklärung unterschreiben um an die Organe des 13-jährigen Trenton zu kommen. ... 

Freitag, 5. April 2019

EU beschließt Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Ausweisen, danach kommt schon das RFID-Chip-Implantat für alle

Gewusst?

04.04.2019 Wieder wurde die Kontrolle und Überwachung der EU-Bürger verschärft!

Beachtenswert ist auch der Zusatz in Artikel 10!

Die EU-Abgeordnete S. Keller (B90 / Die Gruenen) war gegen die Erfassung von Fingerabdrücken bei Migranten. Ihr Argument: "Persönlichkeitsrechte" der Migranten würde eingeschränkt.
Der neue Personalausweis der EU-Staaten (auch für Deutsche, Österreicher etc.) wird aber in Zukunft mit Fingerabdruck ausgestattet. Da gibt es keine Persönlichkeitsrechte Bedenken.
EU-Abgeordnete S. Keller (B90 / Die Gruenen)



Nun geht es Schlag auf Schlag, immer mehr persönliche Freiheiten werden in der EU abgeschafft! Einige Freiheiten kann man sich als UNIQist aber weiter bewahren!



Freitag, 22. März 2019

Der Bayer-Konzern verliert Monsanto Glyphosat-Prozess: Richtungsweisende Entscheidung

News: Nachdem der deutsche Chemieriese Bayer das amerikanische Monsanto-Unternehmen aufgekauft hat und jetzt versucht, das schlechte Image dieses Konzerns loszuwerden, scheiterte Bayer nun vor Gericht bezüglich des Unkrautvernichtungsmittels Roundup.

Der deutsche Chemieriese Bayer hat in den USA eine juristische Niederlage erlitten. Ein Bundesbezirksgericht in San Francisco befand am Dienstag (19.03.2019), dass das Unkrautvernichtungsmittel Roundup * krebserregend ist. Diese Entscheidung gilt als richtungsweisend! 

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat in den USA einen wichtigen Teilprozess um angebliche Krebsrisiken von Produkten der Tochter Monsanto verloren. Eine Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco befand am Dienstag einstimmig, dass das Unkrautvernichtungsmittel Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat ein wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman gewesen ist. Link 

Monsanto war geradezu berühmt-berüchtigt für seine genmanipulierten Waren, die nicht nur zu schweren Gesundheitsschäden bei Menschen geführt haben, sondern auch arme Ackerbauern nicht nur in Dritte-Welt-Ländern um ihren Ertrag brachte und sie von ihren Produkten abhängig machte. Dies führte nicht selten zu finanziell nicht tragbaren Lasten für die örtlichen Bauern, trieb sie in den Ruin und nicht selten auch in den Selbstmord.
(Nicht zu vergessen, es finden sich Spuren von Glyphosat auch in Impfstoffen! Siehe Link)

Der verlorene Prozess von Bayer/Monsanto geht jetzt natürlich in eine weitere Phase: Damit geht der Prozess nun in eine zweite Phase, in der geklärt werden soll, ob Monsanto über Risiken hinwegtäuschte und wie hoch der mögliche Schadenersatz ausfallen könnte.

Für Bayer ist dieser Fall hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden "Bellwether Case" handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt. Link

Anm.: Und das ist so auch richtig! Doch die EU hat dem  umstrittenen Wirkstoff Glyphosat einfach wieder für einige Jahre die Genehmigung erteilt! ES GEHT NUR UM GELD, UND MACHT DER KONZERNE - TRAURIG! Für die EU-Politiker ist das US-Urteil immer noch kein Grund, diese bedenklichen Stoffen innerhalb der EU zu verbieten bzw. die Zulassung zu entziehen. 
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* Roundup, der Glyphosat-basierte Bestseller das Saatgut-Konzerns Monsanto/Bayer, ist das weltweit meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel ... Anm.: Monsanto/Bayer macht so mit Roundup gleich doppelt Profit: mit dem Herbizid als solches und mit dem Roundup-resistenten Saatgut. 😥

Quellen ©: div news, kleine zeitungrt, de-sott.
Quelle Anm.: UNIQ-Info-Blog Team
Bildquelle ©: pixabay, Foto (Etikette: © by Bayer/Monsanto)

Freitag, 15. März 2019

Jetzt (2019) lernt man den Frauen schon Stichwunden selbst versorgen

Wie versorgt man eine Stichwunde? (Frauenzeitung April 2019 Ausgabe!)
Zum besser lesen Bild der Zeitungsseite einfach anklicken!
(Ein Zeichen der Zeit? - Viele fragen sich: "Was geschieht hier in der EU?")

Quelle©: illu der Frau, 4/2019


Donnerstag, 14. Februar 2019

Der deutsche Bundestag stimmt morgen über Transplantationsgesetz ab

Wenn der Staat dir ALLES abverlangt, sogar deine Organe ...

Der deutsche Bundestag berät am Donnerstag 15. Februar 2019 abschließend über Änderungen im Transplantationsgesetz. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Zahl der Organspenden "nachhaltig" erhöht werden. 


Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Gesetz "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" von Gesundheitsminister Jens Spahn. Der CDU-Politiker erhofft sich jetzt mehr Organspenden.

Bei dem Gesetz geht es vor allem um die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und nicht um die Organspende an sich. Die Transplantationsbeauftragten sollen mehr Zeit für ihre "Arbeit" erhalten (!). Außerdem geht es um eine besere Betreuung der Angehörigen. Krankenhäuser, die Spenderorgane entnehmen, sollen höher vergütet werden. In erster Lesung hatte das Gesetz im Bundestag für Zustimmung gesorgt.

Streit um Widerspruchslösung
Spahn fordert außerdem die sogenannte Widerspruchslösung bzw. doppelte Widerspruchslösung - danach würde jeder in Deutschland als potenzieller Spender behandelt werden, der oder dessen Angehörige nicht ausdrücklich widersprechen.
➽ Kurz gesagt: Wer nicht widerspricht, ist automatisch Organspender. Das Parlament entscheidet über die Widerspruchslösung aber erst etwas später. (Aber es gilt als so viel wie sicher das die Widerspruchslösung auch für Deutschland kommt!) ...

Samstag, 9. Februar 2019

Wo führen uns unsere PolitikerInnen wohl hin? Frau Merkel: „Wir müssen auf den dritten Weltkrieg vorbereitet sein“!


UNIQisten sind gegen jede Art von Gewalt, vor allem aber gegen Krieg!
Die deutsche Bundesregierung kommt der Forderung von US-Präsident Donald Trump nach, der Bundeswehr mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Deutschland müsse „auf den dritten Weltkrieg vorbereitet sein“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Unterstützung erhält sie von der Bundesverteidigungsministerin.

Schon wieder vergessen? Deutschland rüstet auf!
Deutschland/Berlin: Weil der politische und gesellschaftliche Widerstand gegen eine umfassende Aufrüstung Deutschlands noch zu groß ist und auch Dank der Bereitstellung von 24 Milliarden Euro für die Flüchtlingsversorgung ein Finanzloch von 25 Milliarden Euro im Bundeshaushalt klafft, hat die Bundesregierung nun der Forderung von US-Präsident Trump nach einer drastischen Erhöhung der Rüstungsausgaben zumindest teilweise nachgegeben. Das habe „absolute Priorität“. ...

Medienberichten zufolge soll der deutsche Militärapparat nicht nur 1,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung bis zum Jahr 2024 erhalten (also von rund 33 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf etwa 60 Milliarden Euro im Jahr 2024), sondern auch danach noch ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen. (Anm.: Eine Erhöhung der Gelder für das deutsche Militär über die 1,5 Prozent sind schon angedacht und werden u.a. von der NATO auch eingefordert.) 

Ausschlaggebend war der koalitionsinterne Druck von Bundeskanzlerin Angela Merkel. 
„Ich habe zusammen mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen das ganze Kabinett davon überzeugt, dass wir das NATO-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts spätestens im Jahr 2030 erreichen müssen“, so die Regierungschefin zur Nachrichtenagentur fna. „Wir müssen auf den dritten Weltkrieg vorbereitet sein, wenn der freie und liberale Westen gegen die dunklen diktatorischen Mächte Russland und China kämpfen werden.“ Immerhin würden diese beiden Staaten versuchen, „die Weltherrschaft von den Vereinigten Staaten von Amerika herauszufordern und die ganze Welt zu unterjochen.“

Anm.: Da können sich die Österreicher nur freuen das sie neutral sind und nicht bei der NATO mitwirken. Das ewige Kriegsgeschrei und die ewigen Drohungen sind einer modernen und fortschrittlichen Menschheit unwürdig! Man muss fast die Angst haben, das einige Politiker einen großen Kriegt heraufbeschwören wollen. 😢
Quellen©: fna, USA, u.a.
Bildquelle/Symbolbild ©: pixabay

Montag, 4. Februar 2019

Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Da wir öfter danach gefragt werden hier der Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes!

Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes und nimmt Bezug auf Bestimmungen der Weimarer Verfassung von 1919.

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 136 (Weimarer Verfassung)

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)

(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Artikel 138 (Weimarer Verfassung)

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 (Weimarer Verfassung)

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Artikel 141 (Weimarer Verfassung)

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Erläuterungen

Durch diese Verweisungsnorm werden fünf der sog. Kirchenartikel der Weimarer Verfassung in das geltende Bundesverfassungsrecht inkorporiert. Die Kirchenartikel sind auf diese Weise vollgültiges Verfassungsrecht. Soweit in ihnen Rechte gewährt werden, handelt es sich um Rechte mit Verfassungsrang, aber weder um Grundrechte noch grundrechtsgleiche Rechte, auf deren Verletzung eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden kann. Allerdings ist häufig zugleich die Religionsfreiheit betroffen; das Bundesverfassungsgericht prüft dann in diesem Rahmen auch die Verletzung des Art. 140 GG.
Art. 140 GG begründet ein im internationalen Vergleich gemäßigtes religionsverfassungsrechtliches System, das mit dem Verbot der Staatskirche einerseits die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt, sich aber andererseits nicht dem laizistischen Vorbild Frankreichs anschließt, sondern Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht auch im öffentlichen Bereich gewährleistet (vgl. ausführlich Staatskirchenrecht).
Auf den „Weimarer Kirchenkompromiss“, der schon in der Deutschen Nationalversammlung als mittlere Linie mehrheitsfähig war, konnte sich auch der Parlamentarische Rat einigen. Zu Gunsten des neuen Art.4 GG, der die Religions- und Gewissensfreiheit umfassender regelt, wurde in Art. 140 GG auf den Verweis auf Art. 135 WRV verzichtet; Art. 140 WRV („Den Angehörigen der Wehrmacht ist die nötige freie Zeit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu gewähren“) schien zur damaligen Zeit mangels Existenz einer Armee entbehrlich.
In verschiedenen Landesverfassungen werden die Kirchenartikel ebenfalls in Bezug genommen und damit auch zu Landesverfassungsrecht.


Samstag, 26. Januar 2019

💡 Man muss sich auch passiv schützen!

Wenn jemand etwas aus Glaubensgründen ablehnt, muss das auch von Staat, WHO und anderen Organisationen akzeptiert werden.

Bestimmte Glaubensrichtungen setzen der Staatsgewalt in Bezug auf die Integrität ihrer Mitglieder (aus eindeutigen Glaubensgründen) deutliche Grenzen. Dieses Privileg der Glaubensgemeinschaften ist durch nationale und internationale Gesetze, wie z.B. durch die aktive und passive Religionsfreiheit gesetzlich gedeckt (siehe Religionsfreiheit).

Wir UNIQisten lehnen aus Glaubensgründen u.a. eine Verletzung unseres physischen und unseres energetischen Körpers grundlegend ab! (Siehe dazu das PDF mit unseren „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungschartaund Deklaration der Prinzipien“) 

UNIQisten sagen einfach NEIN! Wir untersagen ...

Denn will man jemanden -gegen seinen Glauben- zu etwas zwingen bzw. nötigen so ist das ein Verstoß gegen verschiedene in Europa geltende Gesetze wie auch gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Artikel 18 und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9. Ebenso ist die Glaubensfreiheit in Österreich durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. ...

Sonntag, 13. Januar 2019

Das kann unseren Mitgliedern auf UNIQ-Net nicht passieren!

Auf UNIQ Net gibt es keine Überwachung und schon keine Zensur von Beiträgen. UNIQisten lieben ihre Freiheit, auch die Meinungsfreiheit. Auf UNIQ-Net kann man noch sagen/schreiben was man denkt, ohne gleich in eine bestimmte Richtung abgedrängt bzw. ohne gleich als ... abgestempelt zu werden.

Teil 1 der Facebook Zensur

(Gesperrt wurde von Facebook ein wissenschaftlicher Bereicht über Schnarchen)

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Teil 2 der Facebook Zensur
Sperre des Artikels wieder aufgehoben ... es tut ihnen (Facebook) leid ...

 UNIQisten leben ihren Stil völlig unbeeindruckt von ihrer Umwelt und viele von uns sind stolz UNIQisten zu sein. Die Gelassenheit und innere Stärke der UNIQisten ist ein wesentliches Merkmal unseres Glaubens. Wir treten für die persönliche Freiheit unserer Mitglieder ein!


Donnerstag, 10. Januar 2019

Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersysteme, Konten, Daten etc.

Rechtliches
Wenn ein Täter Daten aus privaten Konten, von sozialen Netzwerken, aus Cloud-Diensten und E-Mail-Konten, geschützten Webseiten etc. entwendet, sich also dort unerlaubt eingeloggt, die Daten auf einen privaten Rechner downloadet, sie aufbereitet und zum Download durch Dritte bereitgestellt ist das eine schwere Straftat. 

In Deutschland hat sich der Täter zum einen nach dem sogenannten Hackerparagrafen 202c sowie nach Paragraf 202a des deutschen Strafgesetzbuchs wegen der Vorbereitung und dem Ausspähen von Daten strafbar gemacht. Ähnliche Gesetze gibt es  in Österreich (§118a StGB), der ganzen EU, Amerika und vielen anderen Ländern. Werden die zu Unrecht erhaltenen Daten über irgendwelche Plattformen in Umlauf gebracht, dann werden die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam. Auch Verstöße gegen Copyright und Urheberrechtsgesetze können ebenso wirksam werden. Die Veröffentlichung von privaten, intimen Informationen über Dritte, mit dem Ziel, ihnen Schaden zuzufügen und vielleicht auch wirtschaftlich davon zu profitieren, ist auch datenschutzrechtlich eine Straftat. ...